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Ausgewogenheit sichern, Arbeitgeber einbinden, Zusatzfinanzierung sicherstellen

Ausgewogenheit sichern, Arbeitgeber einbinden, Zusatzfinanzierung sicherstellen

Travail.Suisse begrüsst die Absicht, zur Sanierung der IV die Zahl der Neuverrentungen mittels eines Systems der Früherfassung und einer verstärkten Integration zu senken. Das kann aber nur gelingen, wenn die dafür nötigen Arbeitsplätze geschaffen werden. Die feste Einbindung der Arbeitgeber ist deshalb erforderlich. Falls diese Einbindung nicht gelingt, erhöht die 5. IVG-Revision einseitig den Druck auf die betroffenen Arbeitnehmenden. Die Ausgewogenheit der Vorlage wäre gefährdet. Zudem werden auch die Früherfassungs- und Integrationsmassnahmen nicht ausreichen, um die IV-Rechnung wieder ausgeglichen zu gestalten. Eine Zusatzfinanzierung ist deshalb unumgänglich.

Die steigenden Kosten der IV sind auf eine wachsende Zahl von IV-Rentnerinnen und -Rentnern zurückzuführen. Insofern ist die Absicht, zur Sanierung der IV ein neues System der Früherkennung und Wiedereingliederung einführen, sicher richtig. Gleichzeitig ist klar, dass dieses Vorgehen allein nicht genügt, um die Finanzen der IV ins Lot zu bringen.

Strukturelle Gründe der Invalidisierung machen Zusatzfinanzierung notwendig


Mit der Betonung der Wiedereingliederungsmassnahmen für Invalide oder von Invalidität bedrohte Personen wird in der 5. IVG-Revision ein starker Akzent auf die Befähigung des Individuums zur Erwerbstätigkeit gelegt. Dieser Ansatzpunkt ist begrüssenswert. Darob dürfen aber die strukturellen Gründe der zunehmenden Invalidisierung nicht vergessen werden. Die Verschärfung des Wettbewerbes hat viele Unternehmen gezwungen, ihre Produktivität zu steigern und – damit verbunden – massiv Arbeitsplätze mit tiefem Anforderungsprofil abzubauen. Gleichzeitig wurde der Druck und die Unsicherheit für die Arbeitnehmenden bei den verbleibenden Arbeitsplätzen immer grösser. Weiter haben gesellschaftliche Entwicklungen – wie die teilweise Entstigmatisierung von Invalidität, das Aufkommen neuer Krankheitsbilder oder das Verhalten der Ärzte und der Sozialhilfe – einen Beitrag zur Zunahme der IV-Neuverrentungen geleistet. Diese Entwicklungen haben zu den steigenden Defiziten der IV geführt. Gleichzeitig begrenzen sie aber auch die Möglichkeit, vermehrt Personen mit Leistungsdefiziten in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die finanzielle Sanierung der stark defizitären IV kann deshalb nicht allein über verstärkte Integrationsbemühungen erfolgen, sondern erfordert zwingend eine Zusatzfinanzierung.

Unausgewogenheit ausmerzen – Arbeitgeber stärker einbinden


In Bezug auf die Einbindung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern ist die Revisionsbotschaft unausgewogen. Während die Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmenden festgeschrieben wird und bei fehlender aktiver Mitarbeit die Taggelder gekürzt oder sogar der Rentenanspruch aufgehoben werden sollen, fehlen jegliche Mitwirkungsverpflichtungen für die Arbeitgeber. Die Mitarbeit bei der Früherkennung und die Beteiligung an Wiedereingliederungsmassnahmen beruhen auf völliger Freiwilligkeit. Durch diese Einseitigkeit besteht die Gefahr, dass die auf die Arbeitnehmenden ausgerichteten Integrationsmassnahmen nicht als Hilfe, sondern als Spar- und Repressionsmassnahmen aufgefasst werden. Dies dürfte einer erfolgreichen Eingliederung kaum zuträglich sein.  Travail.Suisse fordert deshalb, dass in Zusammenhang mit der Früherkennung und den Eingliederungsmassnahmen der Einbezug der Arbeitgeber verstärkt wird. Dabei steht für Travail.Suisse ein Modell im Vordergrund, das eine Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Krankheit, die Pflicht zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung und die Möglichkeit der Prämienbefreiung für den Arbeitgeber miteinander kombiniert. Mit einem Kündigungsschutz bei Krankheit wird für den Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen, sich um einen erkrankten Mitarbeiter zu kümmern. Gleichzeitig können dank höherer Arbeitsplatzsicherheit die psychologischen Voraussetzungen für eine Eingliederung verbessert werden. Die Eingliederungsvereinbarung kann Arbeitgeber und Arbeitnehmende zur Mitwirkung verpflichten und gleichzeitig die Unterstützung der IV-Stelle garantieren. Und eine Prämienbefreiung des Arbeitgebers bildet zusätzlich einen finanziellen Anreiz.

Erfolg gemeinsam anstreben


Die Sanierung der IV ist dringend. Sie kann nur gelingen, wenn alle Betroffenen zusammen eine Lösung anstreben. Travail.Suisse ist überzeugt, dass nur eine ausgewogene IV-Revision mit einer stärkeren Einbindung der Arbeitgeber und in Kombination mit einer Zusatzfinanzierung zum angestrebten Erfolg führt. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände sind bereit, mit den geplanten Spar- und Eingliederungsmassnahmen einen Beitrag zu leisten. Jetzt sind die Arbeitgeber gefordert.m

Zitiervorschlag: Martin Flügel (2005). Ausgewogenheit sichern, Arbeitgeber einbinden, Zusatzfinanzierung sicherstellen. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.