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Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2012

Auf Gesuch hin können die eidgenössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungsämter in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten vermitteln. Dabei findet keine Zwangsschlichtung statt, d.h. ein Vermittlungsvorschlag kann von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder um Lohnfragen.

Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt. Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen.

Kantonale Einigungsämter


Während der Berichtsperiode 2012 wurden insgesamt 24 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 25) durchgeführt. 22 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 23) kamen zur Durchführung: 1 von Amtes wegen, 4 auf Antrag der Arbeitgeber, 16 auf Antrag der Arbeitnehmer und 1 auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2 Schiedsverfahren (im Vorjahr 2) kamen zur Durchführung: 0 auf Antrag der Parteien zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens, 2 aufgrund von in Gesamtarbeitsvertrag vorgesehener Schiedsklausel. Die 24 Verfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Bern 2, Freiburg 2, Genf 9, Neuenburg 1, Waadt 5 und Tessin 5.

Wirtschaftsbranchen / Kantone


Die insgesamt 24 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich wie folgt auf die Wirtschaftszweige und Kantone:

Eidgenössische Einigungsstelle


Die eidgenössische Einigungsstelle wurde im Jahr 2012 nicht eingesetzt (im Vorjahr ebenfalls nicht).

Zitiervorschlag: Maria-Luisa Sestito (2013). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2012. Die Volkswirtschaft, 01. November.