Suche

Abo

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt staatlich vorgeschriebene Lohnkontrollinstrumente und Meldestellen wie das Eidgenössische Gleichstellungsbüro sowie schwarze Listen für Firmen ab. Vielmehr fordert er vom Bund, die bisherigen Bemühungen der Unternehmen endlich zu würdigen.
Daniella Lützelschwab Saija, Leiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Mitglied der Geschäftsleitung, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Zürich

Standpunkt

Unter dem Schlagwort «Lohndiskriminierung» werden immer wieder heftige Diskussionen über die ungleiche Entlöhnung von Frauen und Männern ausgetragen. Sogar von «34 Jahren Verfassungsbruch» ist die Rede. Was dabei übersehen wird: Lohndiskriminierung und Lohnunterschied sind nicht dasselbe.

Gemäss Bundesgericht liegt eine Lohndiskriminierung nur dann vor, wenn Frauen und Männer mit gleichen Fähigkeiten, gleichen Tätigkeiten und gleicher Arbeitsleistung im selben Unternehmen ungleich entschädigt werden. Im Gegensatz dazu spricht der Bundesrat bereits dann von Diskriminierung, wenn bei der statistischen Untersuchung von Lohnunterschieden eine Restgrösse verbleibt, die durch Merkmale wie Alter, Ausbildung oder Tätigkeitsbereich nicht erklärt werden kann. Diese von der Verwaltung selbst festgelegte, nicht abschliessende Auswahl von Merkmalen ist jedoch unzulänglich.

Wie eine aktuelle Studie der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse aufzeigt, hat der so verbliebene Lohnunterschied andere Ursachen als die Diskriminierung von Frauen. Er lässt sich auf gesellschaftliche Gepflogenheiten und Wertvorstellungen zurückführen, die schon bei der Berufswahl und später in der Aufteilung der Erziehungsarbeit in der Familie zum Tragen kommen. Dass Unternehmen diese Normen steuern können, ist illusorisch. Stattdessen sollten die Unternehmen ihre Bemühungen verstärken, frühzeitig das Interesse der Frauen an sogenannten Mint-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu wecken, damit diese öfter solche Berufe wählen.

Dafür braucht es auch die richtigen Rahmenbedingungen wie familienergänzende Tagesstrukturen und die volle steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderfremdbetreuungskosten im Sinne von Gewinnungskosten. Das ermöglicht es den Frauen, in Berufe und Positionen vorzudringen, die bisher tendenziell Männerdomänen waren.

Die Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes ist unnötig

Die vom Bund verwendete Analysemethodik zur Feststellung von Lohndiskriminierung ist nicht unbestritten und als Mittel für die betriebliche Lohnkontrolle unpräzise. Dies bestätigt eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) im April 2015 in Auftrag gegebene Studie des volkswirtschaftlichen Beratungsbüros BSS. Insbesondere bleiben lohnrelevante Kriterien wie effektive Berufserfahrung, Führungserfahrung, Weiterbildung oder Sprachkenntnisse unberücksichtigt. Das führt zu falschen Resultaten. Deshalb hat der SAV bereits früh davon abgeraten, den Unternehmen solche untauglichen Analyseinstrumente als zusätzliche Pflichtübung aufzubürden.

Für den SAV ist nicht nachvollziehbar, weshalb in den Berichten des Bundes immer nur von den 51 Unternehmen gesprochen wird, die am Lohngleichheitsdialog teilgenommen haben. Die geringe Teilnahme hatte aus Arbeitgebersicht gute – und diskriminierungsfreie – Gründe. Von den rund 86’000 Löhnen, die alleine im Salärvergleich der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie erfasst werden, ist dagegen nicht die Rede. Damit wird in der Öffentlichkeit das falsche Bild gezeichnet, dass die Arbeitgeber freiwillig nichts unternehmen, um betriebsintern für korrekte Löhne zu sorgen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt Lohndiskriminierung in den Unternehmen ab. Er lehnt aber auch staatlich vorgeschriebene Lohnkontrollinstrumente, Meldestellen und schwarze Listen für Firmen ab. Die vom Bundesrat vorgelegte Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes ist aus den genannten Gründen nicht nur unverhältnismässig, sondern auch unnötig und bürokratisch. Sie stellt einen massiven Eingriff in den flexiblen Arbeitsmarkt dar. Eine solche Verschärfung braucht es nicht.

Zitiervorschlag: Daniella Lützelschwab Saija (2016). Standpunkt: Der Bund muss die freiwilligen Bemühungen der Arbeitgeber anerkennen. Die Volkswirtschaft, 24. Februar.