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Mit freiem Handel gegen hohe Preise

Es gibt durchaus Rezepte gegen die hohen Preise in der Schweiz. Dem Abbau von Handelshemmnissen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Medikamente sind in der Schweiz oftmals teurer als in der EU. Ein Grund dafür sind Spezialregelungen. (Bild: Alamy)

Vor über einem Jahr hat die Schweizerische Nationalbank die Wechselkursuntergrenze aufgehoben. In kürzester Zeit wertete sich der Franken gegenüber dem Euro um mehr als 10 Prozent auf – und erhöhte damit die Kaufkraft der Bevölkerung: Das führte zu vermehrten Einkäufen im benachbarten Ausland. Der Einkaufstourismus ist jedoch nicht nur dem starken Franken geschuldet. Bereits seit Jahrzehnten akzentuiert sich das Phänomen der Hochpreisinsel Schweiz.

So liegt das Preisniveau der Konsumausgaben der privaten Haushalte in der Schweiz gut 45 Prozent höher als in den EU-15-Ländern[1], wie Zahlen der Statistikbehörde Eurostat und des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen. Während die Preise für Güter ein Viertel teurer sind, beträgt die Differenz bei den in der Regel weniger gut handelbaren Dienstleistungen rund 60 Prozent.[2] Dies hat in den letzten zehn Jahren immer wieder zu parlamentarischen Debatten und Vorstössen geführt.

Das Gesetz des einheitlichen Preises


Es liegt im Wesen des marktwirtschaftlichen Systems, dass Unternehmen ihren Gewinn maximieren – oder dies zumindest versuchen. Unternehmen tendieren deshalb dazu, Preise nach geografischen oder anderen Kriterien zu differenzieren – sofern sich ihnen die Möglichkeit dazu bietet – und einen möglichst grossen Teil der Kaufkraft abzuschöpfen. Viele Unternehmen sind versucht, ihre Produkte wegen der hohen Kaufkraft in der Schweiz (siehe Abbildung 1) teurer zu verkaufen als anderswo.

Abb. 1: Kaufkraft pro Haushalt (EU-15, Norwegen und Schweiz)




Anmerkung: Zahlen 2015.

Quelle: GfK, eigene Berechnungen / Die Volkswirtschaft

In einem freien Markt ist eine solche Marktsegmentierung jedoch nicht ohne Weiteres möglich. In der ökonomischen Theorie existiert das Gesetz des einheitlichen Preises («law of one price»). Hierbei handelt es sich um ein volkswirtschaftliches Konzept mit grosser empirischer Relevanz. Dieses besagt: Auf einem vollkommenen Markt muss ein Gut einen einheitlichen Preis aufweisen – sofern dieses Gut transportier- und handelbar ist und gut gelagert werden kann. Denn: Ein nicht einheitlicher Preis würde Unternehmen die Möglichkeit bieten, Gewinne zu erzielen, indem sie ein Produkt günstig einkaufen und teurer verkaufen. Infolge der ausgleichenden Wirkung dieser Arbitrage reduzierten sich die Preisunterschiede.

Dass dieses Konzept nicht nur Theorie ist, sondern auch in der Praxis eine grosse Bedeutung hat, zeigt beispielsweise der Aktienmarkt. So werden beispielsweise die Aktien von globalen Firmen weltweit an verschiedenen Börsen gehandelt. Arbitrage führt dazu, dass der Preis für die Aktie eines solchen Unternehmens praktisch überall gleich ist.

Parallelimporte wirken


Was bedeutet dies nun für die Hochpreisinsel? In der Tendenz ist auch für die Schweiz klar: Güter und Dienstleitungen, welche gut handelbar sind, haben geringere Preisunterschiede als nicht handelbare. In dem Zusammenhang spielt der Kanal der Parallelimporte, welcher Arbitrage oft erst ermöglicht, eine wichtige Rolle: Dank Parallelimporten können Unternehmen Waren im Ausland günstig einkaufen und in der Schweiz unterhalb des aktuellen Preises verkaufen. Diese Marktkräfte – sofern sie sich entfalten können – tragen somit automatisch zum Abbau der Hochpreisinsel bei.

Der entscheidende Faktor für die hohen Preise in der Schweiz ist somit die Handelbarkeit von Gütern und Dienstleistungen.[3] Heute gibt es in der Schweiz jedoch nach wie vor zahlreiche Handelshemmnisse, welche die Handelbarkeit von Waren und Diensten erschweren, den Schweizer Markt abschotten und somit für hohe Preise sorgen. Ausserdem ist das Ausnutzen von Preisunterschieden auch darum nicht immer möglich, da teilweise hohe Transportkosten bestehen und gewisse Produkte aufgrund ihrer Natur nicht oder nur beschränkt handelbar sind – etwa Dienstleistungen wie ein Haarschnitt oder ein Kinobesuch.

Zollschranken verteuern Produkte


Aufgrund der relativ tiefen Mehrwertsteuer hätte die Schweiz auf Stufe Konsumentenpreise eigentlich einen Kostenvorteil gegenüber den Nachbarländern (siehe Abbildung 2). Dieser wird jedoch durch verschiedene Faktoren – und deren Wechselwirkungen – überlagert: Zunächst behindern Zölle und Zollformalitäten den Handel. Dies verursacht Kosten bei den Unternehmen und trägt in erheblicher Weise zur Segmentierung des Schweizer Marktes bei.

Abb. 2: Ursachen für die hohen Preise in der Schweiz (Schema)


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Anmerkung: stilisiertes Beispiel. Die im Schema aufgeführten Ursachen sowie die Preisunterschiede sind nicht bei jedem Produkt (im gleichen Ausmass) vorhanden. Die Höhe der Balken ist fiktiv.

Quelle: Eigene Darstellung / Die Volkswirtschaft

Besonders hoch ist der Grenzschutz im Agrarsektor, wo der durchschnittliche Zollsatz über 30 Prozent[4] beträgt. In der Debatte rund um die Hochpreisinsel ist der Agrarbereich besonders relevant. Denn: Tiefere Lebensmittelpreise wären in erster Linie durch substanzielle Konzessionen beim Grenzschutz zu erreichen. Bei Industriegütern hingegen ist der durchschnittliche Einfuhrzoll mit etwas mehr als 2 Prozent[5] vergleichsweise unbedeutend. Dennoch würde eine komplette Zollaufhebung das Einfuhrverfahren für viele Industrieprodukte vereinfachen und so die administrativen Kosten der Unternehmen senken.[6]

Bei den Zollverfahren bestehen weitere Optimierungsmöglichkeiten: Dazu gehören die flexible Wahl der Grenzübergangsstelle, ein Internetportal für die vereinfachte Zollanmeldung oder eine vereinfachte Erhebung der Mehrwertsteuer beim Import von Waren.

Neben Zöllen und Zollverfahren behindern auch technische Handelshemmnisse die Handelbarkeit von Gütern. Das im Jahr 2010 eingeführte Cassis-de-Dijon-Prinzip[7] wurde durch etliche Ausnahmen (z. B. abweichende Deklarationsvorschriften im Lebensmittelbereich), die Bewilligungspflicht bei Lebensmitteln sowie weiterhin bestehende Zulassungsverfahren für diverse Güterkategorien (z. B. Arzneimittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte) stark verwässert. Diese vom Gesetzgeber bewusst akzeptierten Abweichungen im technischen Recht und die speziellen Einfuhrverfahren stehen im Konflikt mit der Forderung nach tieferen Preisen in der Schweiz. Soll die Handelbarkeit dieser Güter erhöht werden, müsste der Ausnahmenkatalog zum Cassis-de-Dijon-Prinzip erheblich gestrafft werden. Zusätzlich könnten Lösungen erarbeitet werden, wonach ausländische Marktzulassungen in der Schweiz vermehrt anerkannt werden.

Kosten für Schweizer Unternehmen höher


Neben den beschriebenen Handelsbarrieren haben viele Unternehmen in der Schweiz höhere Kosten zu tragen als vergleichbare Firmen im umliegenden Ausland. Beispiele sind relativ hohe Kosten für Arbeit, Mieten/Immobilienpreise sowie höhere Preise für in den Produktionsprozess eingehende Güter (Inputgüter) bzw. Vorleistungen.

Eine Senkung der Löhne dürfte von niemandem ernsthaft gefordert werden und ist deshalb keine valable Lösung zur Bekämpfung der hohen Preise. Spielraum besteht jedoch bei anderen Vorleistungen und Inputgütern: So scheinen höhere Einstandspreise beim Wareneinkauf eine wesentliche Ursache der relativ hohen Preise im Detailhandel zu sein.[8] Dies widerspiegelt jedoch wiederum das erwähnte Zusammenspiel von Handelshemmnissen, hohen Kosten und Preisdiskriminierung.

Ein weiterer Faktor der relativ hohen Kosten in der Schweiz ist der mangelnde Wettbewerb in verschiedenen Bereichen des Binnenmarktes.[9] Dazu gehören etwa Netzwerkindustrien wie Telekommunikation, Energie oder die freien Berufe (z. B. Notare). Hier könnten weitere Liberalisierungsschritte zu tieferen Preisen führen.

Hohe Margen dank Marktmacht


Neben Kaufkraft- und Kostenüberlegungen stützen sich Anbieter bei der Preisfestsetzung auch auf die Konkurrenzsituation in den jeweiligen Märkten.[10] Tendenziell sinkt die Marktmacht bzw. der Preissetzungsspielraum eines Unternehmens, je mehr Anbieter auf einem Markt tätig sind.[11] Marktmacht bzw. Preissetzungsspielraum führt in der Regel zu erhöhten Margen und kann – vom (ausländischen oder inländischen) Hersteller über den Importeur/Grosshandel bis hin zum Detailhändler – auf verschiedenen Stufen vorhanden sein. Die Wettbewerbssituation auf den infrage stehenden Märkten muss deshalb bei der Erklärung der hohen Schweizer Preise mitberücksichtigt werden. Wichtig in dem Zusammenhang ist wiederum die Wechselwirkung mit den Handelshemmnissen: Durch günstigere (Parallel-)Importe könnte der Wettbewerbsdruck im Inland weiter erhöht werden.

Auch private Wettbewerbsbeschränkungen können den Handel behindern (insbesondere Gebietsschutzabreden). Deshalb ist die strikte Anwendung des geltenden Kartellgesetzes zentral. Zu erwähnen ist: Das Parlament hat 2014 nach teilweise kontroversen Diskussionen entschieden, auf eine Revision des Kartellgesetzes zu verzichten. Mit dem Scheitern der Revision hat es der Gesetzgeber auch verpasst, die relativ durchlässige Fusionskontrolle zu modernisieren: Die Einführung des auch von der EU angewandten «Significant Impediment to Effective Competition»-Tests (SIEC) hätte es der Wettbewerbskommission (Weko) erlaubt, in Einzelfällen auch dann zu intervenieren, wenn eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs vorliegt, ohne dass eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. Dies könnte dazu beitragen, dass weniger sehr marktmächtige Unternehmen entstehen, was sich wiederum positiv auf das Wettbewerbsumfeld in der Schweiz auswirken dürfte.

Zum Schluss – und hier schliesst sich der Kreis – spielt auch die Nachfrageseite eine wichtige Rolle bei der Ursachenforschung nach den hohen Preisen in der Schweiz. Wie einleitend dargestellt, schaffen die hohen Einkommen bzw. die (trotz Hochpreisinsel) hohe Kaufkraft überhaupt erst die Anreize, die Preise zulasten von Schweizer Abnehmern zu differenzieren.

Unabhängig von den Bestrebungen, die hohen Preise in der Schweiz zu bekämpfen, muss beachtet werden, dass gewisse Preisunterschiede zum umliegenden Ausland aufgrund von Kostenunterschieden sowie einer anderen Wettbewerbs- und Nachfragesituation bestehen bleiben dürften. Dies legt zumindest die Situation in der EU nahe, wo trotz gemeinsamem Binnenmarkt teilweise grosse Preisdifferenzen zwischen den Mitgliedstaaten weiter bestehen.

  1. EU-Mitgliedsstaaten vor der Osterweiterung im Jahr 2004. []
  2. BFS / Eurostat PPP Preislevelindex (2014). []
  3. Vgl. dazu auch Stefan Bühler, Kartellrechtsreform auf der Hochpreisinsel – ein ambitioniertes Unterfangen, in: Die Volkswirtschaft, 8-9/2015, S. 52f. []
  4. Vgl. WTO Trade Policy Review Switzerland 2013. []
  5. Vgl. WTO Trade Policy Review Switzerland 2013. []
  6. Insbesondere, weil für Güter, welche zum Endverbrauch in die Schweiz importiert werden (Konsum- und Investitionsgüter), keine Ursprungsnachweise mehr notwendig wären, um von einem präferenziellen Zoll im Rahmen eines Freihandelsabkommens profitieren zu können. []
  7. Demnach können Produkte, die in der EU bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen frei zirkulieren. []
  8. Vgl. BAK Basel, Kosten, Preise, Performance. Der Schweizer Detailhandel im internationalen Vergleich, 2010. Studie im Auftrag der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS). []
  9. Vgl. WBF/Seco, Grundlagen für die neue Wachstumspolitik, November 2013, S. 100ff. []
  10. Vgl. Mathias Zurlinden: Preissetzungsverhalten von Unternehmen: Auswertung einer Umfrage der Delegierten für regionale Wirtschaftskontakte, Schweizerische Nationalbank SNB, Quartalsheft 1 / 2007. []
  11. Vgl. dazu z. B. Massimo Motta, Competition Policy in Theory and Practice, 2004, S. 39 ff. und 231 ff. []

Zitiervorschlag: Simon Jäggi, Markus Langenegger, (2016). Mit freiem Handel gegen hohe Preise. Die Volkswirtschaft, 23. März.