Suche

Abo

Elektronisches Geld als Waffe im Cyberkrieg

Kriegsführung mit Bankenclearing und Kreditkarten? Was utopisch anmutet, ist teilweise bereits Realität.

Elektronisches Geld als Waffe im Cyberkrieg

In einem Cyberkrieg könnte ein Staat den Bankomatzugang sperren – zum Beispiel in Russland. (Bild: 123RF)

Im Ukraine-Konflikt spielen Güterembargos nur noch eine untergeordnete Rolle. Wichtig dagegen sind Finanzsanktionen: Sie haben Russland in eine Rezession gezwungen, und der militärische Vorstoss wurde zumindest vorübergehend gestoppt.

Die Nachverfolgbarkeit des Geldes und die Möglichkeit der Überwachung der Geldflüsse machen es heutzutage möglich, Embargomass­nahmen auch extraterritorial anzuwenden. Statt auf dem offenen Gelände wird der Konflikt im Informationsraum ausgetragen – jenem Teil des Internets, in welchem finanzielle Transaktionen elektronisch abgewickelt werden.

Obwohl die Schweiz im Ukraine-Konflikt nicht alle Finanzsanktionen der EU und der USA übernahm, respektierten Schweizer Unternehmen trotzdem das Embargo auf Geschäfte mit Russland. Der Grund dafür war wohl die begründete Angst vor Strafmassnahmen seitens der EU und der USA. Hier zeigte sich: Allein die Möglichkeit der Überwachung der elektronischen Geldflüsse von Finanzintermediären im Internet ermöglichte die extraterritoriale Anwendung der Regeln der USA und der EU.

Kreditkarten als Waffen


Wir können noch einen Schritt weiter gehen, indem wir zu Obigem bekannte Methoden des organisierten Verbrechens im Internet hinzuziehen – beispielsweise die Erpressung mit einem Virus, der ohne die Bezahlung eines Lösegeldes oder eine gewisse andere Aktion den weiteren Zugang zum eigenen Gerät sperrt. Dazu lässt sich ein Szenario entwickeln, das nur auf den ersten Blick utopisch erscheinen mag: Nehmen wir an, A sei ein wirtschaftlich beherrschender Staat: sowohl auf der Ebene des Zahlungsverkehrs zwischen Banken (aufgrund der Bedeutung seiner Währung) als auch auf der Ebene der einzelnen Haushalte, da die meisten Kreditkartentransaktionen durch Firmen aus dem Staat A vorgenommen werden. Der Staat A hat über seine elektronische Überwachungsbehörde zudem Kenntnis über den elektronischen Zahlungsverkehr dieser Kreditkartenfirmen und alle Banktransaktionen, welche in der Landeswährung von A getätigt werden.

Nun entschliesst sich der Staat A, die Mittel des elektronischen Zahlungsverkehrs zur Druckausübung gegen einen Staat B einzusetzen. So könnte er den Staat B vom Clearing der Währung in Landeswährung A abkoppeln. Oder der Staat A könnte mit einer Gesetzgebung bewirken, dass die Kreditkartensysteme im Staat B nicht benützt werden können. Denkbar wäre zudem, dass der Staat A einen Virus in Bankomaten- oder Smartphone-Bezahlungssystemen des Staates B platziert, der das Konto der Endbenutzer sperrt und dieses erst unter folgender Bedingung wieder freigibt: Der Benutzer anerkennt – anstatt des geltenden Landesrechts – das Recht des Staates A an. Diese drei Szenarien könnten auch im Verbund auftreten.

In Volkswirtschaften mit einer starken internationalen Vernetzung und einem hohen Grad an elektronischem Zahlungsverkehr dürften wohl innert kurzer Zeit Firmen und Einzelakteure bereit sein, dem Druck nachzugeben. Dies wird auch dann der Fall sein, wenn die Regierung des eigenen Landes zu gegenteiligem Handeln auffordern sollte.

Wenn auch keines der Szenarien bisher jemals aufgetreten ist, so sind einzelne der beschriebenen Elemente bereits angewandt worden. Die Infizierung des gut geschützten iranischen Atomprogramms mit dem Stuxnet-Virus oder die Blockierung des französischen Fernsehsenders TV5 durch vordergründig islamistische Kräfte zeigen: Auch sogenannt geschützte Systeme können infiltriert werden.

Ist dies nun Krieg?


Gemäss gängiger enger Auffassung ist Krieg ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt. Eine weitere Definition stammt aus der Feder des preussischen Kriegstheoretikers Carl von Clausewitz: «Der Krieg ist eine blosse Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.» Damit sind alle nicht diplomatischen Methoden gemeint, die dazu dienen, dem Gegner seinen Willen aufzuzwingen.

In der Vergangenheit waren Krieg nach der ersten Definition und Krieg nach der Definition von Clausewitz meist identisch. Teilweise wurden solche Kriege begleitet von Handelsblockaden. So zielten die napoleonische Kontinentalblockade oder die britische Seeblockade im Ersten Weltkrieg darauf ab, mit dem militärischen Mittel der Blockade eine Volkswirtschaft in die Knie zu zwingen und damit dem Gegner den eigenen Willen aufzudrängen.

Mit dem Briand-Kellog-Pakt von 1928 und der Charta der Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Recht auf Krieg zwischen zwei Staaten stark eingeschränkt beziehungsweise auf Selbstverteidigung und kollektive Aktionen beschränkt. Dies bedeutet aber nicht, dass Staaten oder Gesellschaften seither in Frieden und Eintracht miteinander leben würden. Vielmehr versuchen sie seither, den eigenen Willen mit anderen als militärischen Mitteln durchzusetzen.

Im Kalten Krieg waren deshalb Güterembargos an der Tagesordnung, die nicht von einer militärischen Aktion begleitet wurden. Nennenswert sind etwa das totale Embargo der USA gegenüber Kuba und das Hochtechnologieembargo des Westens gegenüber den Staaten des Warschauer Pakts. Allerdings war der Erfolg dieser Handelsmassnahmen relativ beschränkt: Der Warschauer Pakt fiel erst in sich zusammen, als sich die Sowjetunion durch den Rüstungswettlauf der Achtzigerjahre so stark verausgabte, dass sie wirtschaftlich kollabierte.

Offensive mit Coca-Cola und Ford


Eine Möglichkeit für Staaten ist es, eine sogenannte Power Projection aufzuziehen. Darunter versteht man die Fähigkeit, alle oder einige Elemente der nationalen Macht – politische, wirtschaftliche, informationstechnische oder militärische – über schnelle und effektive Kräfte an weit entfernten Einsatzorten einsetzen zu können, um auf Krisen zu reagieren, um abzuschrecken und regionale Stabilität durchzusetzen.

Ein gelungenes Beispiel dafür ist der Marshallplan: Es war nicht nur die finanzielle Unterstützung, welche die Länder Westeuropas nach dem Zweiten Weltkrieg an die USA band, sondern es lag vielmehr an den Gütern, welche einen gewissen Lebensstil verkörperten. Überspitzt gesagt könnte man festhalten: Wo Coca-Cola, Ford und General Electrics waren, dort waren auch die USA. Abwehrmassnahmen gegen eine solche Güterinvasion waren Zölle und technische, nicht tarifäre Massnahmen. Auch die oben genannten Zahlungsverkehrsszenarien gehören in die Rubrik der Power Projection.

Dominanz mit Gen-Mais


Zusätzlich zu solchen positiven Power Projections haben gewichtige Handelsnationen in der Vergangenheit einen grossen diplomatischen Aufwand betrieben, um durch Änderung der Handelsspielregeln die eigene Wirtschaft zu fördern und die Autonomie anderer Staaten zu unterlaufen. Ein Beispiel dafür ist die Gentechdebatte, in deren Rahmen patentierte ausländische Maissorten autonome, im Inland gezüchtete und frei verfügbare Sorten verdrängen.

Allerdings setzt ein solcher Kampf mit Waren die Produktion und den Transport von jeweils gut identifizierbaren Gütern voraus. Wo kein Ursprung erkenntlich und keine physische Kontrolle möglich ist, funktionieren Handelsmassnahmen, sowohl die Förderung der Wirtschaftsmacht als auch das Embargo, also das Verbot der Belieferung, nicht.

Im Übrigen erfordern Embargomassnahmen einen grossen Kontrollapparat, welcher der Verifikation der Güter dient. Auf diese Güterverkehrskontrollen ist das Schweizer Embargogesetz ausgelegt. Die Federführung bei der Umsetzung liegt denn auch beim Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), dem ehemaligen Volkswirtschaftsdepartement.

Geld verliert seinen anonymen Charakter


Interessanterweise gab es bis vor relativ kurzer Zeit ein Gut, das nicht von einem Embargo betroffen war: Geld. Schon die Römer wussten: «Pecunia non olet» (Geld stinkt nicht). Es ist das ideale Mittel, um identifizierbare physische Produkte und Dienstleistungen zu anonymisieren. Bereits während des Zweiten Weltkrieges war es Nazideutschland (mit Wissen der USA) möglich, über die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich Devisen zu wechseln und so Güter aus neutralen Staaten gegen Devisen – auch Dollar – zu erwerben. Nach dem Krieg wurde lediglich der Handel mit und der Tausch von Raubgold infrage gestellt, nicht jedoch das Clearing an sich.

Durch die Massnahmen im Kampf gegen Terrorismus und Geldwäscherei sowie den elektronischen Zahlungsverkehr kommt dem Geld diese Anonymität abhanden. Ohne auf die Frage der Rechtsmässigkeit einzugehen, dient der Fall der Bank Wegelin als Beispiel der US-amerikanischen Power Projection aufgrund der Verfolgbarkeit des Geldes. Allein die Beschlagnahmung eines elektronischen Guthabens bei einer Korrespondenzbank in Manhattan genügte, um Wegelin und in der Folge weitere Schweizer Banken dazu zu bringen, sich dem Willen der amerikanischen Regierung zu beugen.

Mit der Einführung der vollkommenen Nachverfolgbarkeit für Geldtransaktionen und den Restriktionen im Verkehr mit Bargeld wird der anonyme Charakter des Geldes abgeschafft. Es ist einer Behörde nun möglich, nicht nur die einzelne Transaktion aufzuklären oder zu stoppen, vielmehr ist es möglich, den ganzen Fluss nachzuverfolgen, von der Generierung des Geldes bis zu seiner letzten Verwendung. Auch wenn als Mittel zur Stabilisierung des Finanzmarktes geschaffen, erhalten Staaten damit auch ein Mittel, gezielt Transaktionen zu filtern und zu beeinflussen.

Cyberkrieg ist billiger


Allein das Vorhandensein eines Machtmittels bedeutet jedoch noch nicht, dass dieses auch eingesetzt wird. Ein potenzieller Aggressor muss durch eine Power Projection einen direkten oder indirekten Nutzen anstreben, der pro eingesetzte Einheit an finanziellen und politischen Mitteln mehr Erfolg verspricht als der Einsatz anderer Faktoren, wie zum Beispiel der Einsatz militärischer Mittel.

Somit ist, ähnlich dem militärischen Targeting, auch bei einer Power Projection ein angestrebter Endzustand zu definieren. Übertragen auf den Zahlungsverkehr, sind folgende Ziele denkbar:

  • (Zer)störung und daran anschliessende Übernahme des Finanzplatzes oder anderer essenzieller Wirtschaftszweige als Hauptfaktor einer Volkswirtschaft und der staatlichen Autonomie;
  • Unterminierung des Vertrauens in die Regierung des angegriffenen Landes zur Erreichung eines Regimewechsels oder eines Drucks auf die Regierung, die Konditionen des Angreifers zu übernehmen;
  • Erobern eines Steuersubstrats.


Auch hier ist eine Kombination der Endzustände denkbar.

Für den Irak-Krieg, den die USA letztlich nicht gewonnen haben, werden die direkten Kosten für die USA auf 1 Billion Dollar geschätzt. Die Kollateralschäden waren eine zerstörte Gesellschaft und Infrastruktur, die beide mühsam immer noch aufgebaut werden müssen. Im Einsatz gegen einen modernen, international vernetzten Staat dürfte ein Bruchteil dieser Mittel (eingesetzt in der finanziellen Power Projection) genügen, um eines der oben genannten Ziele unter Beibehaltung einer vollständig intakten Infrastruktur zu erreichen.

Die Power Projection mittels Finanztransaktionen bietet einem potenziellen Angreifer nebst den tieferen Kosten weitere Vorteile. Im Gegensatz zu den «grünen Männchen» bei der Besetzung der Krim sind auch keine Sturmhauben zur Anonymisierung der Ausführenden mehr nötig. Auch wenn sich ein Angreifer als Staat zu erkennen gibt: Die einzelnen Akteure, seien es die Verfasser von Finanzsanktionen oder die Programmierer einer Cyberattacke, bleiben anonym. Damit entziehen sich die Akteure einer möglichen späteren Strafverfolgung.

Wenn Krieg also bloss eine Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist, so hätte Clause­witz wohl an der Möglichkeit der Power Projection über den Finanzsektor seine wahre Freude.

Schweiz muss Widerstandsfähigkeit erhöhen


Nicht jede Waffe, die existiert, wird auch eingesetzt, nicht jede mögliche Bedrohung konkretisiert sich. Deshalb ist unmittelbar die Gefahr einer essenziellen direkten Bedrohung des gesamten Zahlungsverkehrs der Schweiz zurzeit kaum auszumachen. Nicht auszuschliessen sind jedoch Massnahmen oder die Androhung von Massnahmen, die darauf abzielen könnten, die Autonomie und Souveränität der Entscheidungen der politischen Führung infrage zu stellen.

Die Schweiz muss prüfen, wo kritische Abhängigkeiten in den Prozessen des Zahlungsverkehrs bestehen und wie hier die Unabhängigkeit und die Widerstandsfähigkeit gestärkt werden können. Dies kann unter anderem aus redundanten, vom Ausland abkoppelbaren Zahlungssystemen im Inland geschehen oder dem Aufbau eines Netzes, das die Schweiz vom Clearing einer dominanten Leitwährung unabhängiger macht.

Zitiervorschlag: Ariel Wyler (2016). Elektronisches Geld als Waffe im Cyberkrieg. Die Volkswirtschaft, 22. September.