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Wie schafft man zahnlose Gesetze wieder ab?

Der Entscheid schlug in den Medien wie eine kleine Sensation ein: Das eidgenössische Parlament schaffte in der Herbstsession die für alle Hundehalter obligatorischen Kurse ab. Damit wird eine Regulierung zurückgenommen, die acht Jahre zuvor im Zuge einer emotional getriebenen «Hunderegulierung» eingeführt worden war. Mit ihr wollte man das Risiko tragischer Bissunfälle vermindern. Eine Evaluation der Regelung hat jüngst gezeigt, dass eine objektive Wirkung des Obligatoriums nicht nachgewiesen werden kann.

In diesem Magazin wurde schon viel über die zunehmende Regulierungsdichte geschrieben. Darüber, wie man bestehende Regelungen wieder abschafft, ist in der Öffentlichkeit hingegen wenig bekannt. Wie geht man konkret vor, um Gesetze ohne Biss abzuschaffen? Reicht dazu ein formaler Federstrich, oder ist es aufwendig, die Bürokratie zurückzufahren?

Im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kennen wir uns damit aus. Ein Beispiel ist die verstaubte staatliche Investitionsrisikoversicherung, die abgeschafft wurde. Ein alter Zopf einer früheren Konjunkturpolitik waren auch die Arbeitsbeschaffungsreserven oder die Förderung von Risikokapitalgesellschaften. Auf Ebene der gesamten Bundesverwaltung gab es vor rund zehn Jahren auf parlamentarische Initiative hin sogar ein Paket zur Entrümpelung des Bundesrechtes – gestützt auf kantonale Vorbilder. Der Bundesrat legte dem Parlament 2007 eine lesenswerte Vorlage vor, welche zur vollständigen Abschaffung von 31 Erlassen sowie der Streichung von obsoleten Bestimmungen in 55 Erlassen führen sollte. Beide Kammern nahmen die Vorlage einstimmig an.

Verstaubte Gesetze wenig attraktiv für Politiker


Allerdings ist damit nicht gesagt, dass die Aufhebung von Regelungen eine einfache Sache ist. Denn das Vorhaben stösst in der Regel auf politischen Widerstand, weil Interessenvertreter von einer Regulierung profitieren. Die Hundekursanbieter waren über die beschlossene Abschaffung des Kursobligatoriums alles andere als erfreut. Zudem bieten Rechtsbereinigungen den Politikern weniger Profilierungspotenzial als die Neuformulierung von Gesetzen und Aktionsprogrammen. Und: Im Vergleich zum Ausland fehlt es hierzulande an Initiative, auch die Bürger – und nicht nur KMU – von unnötiger administrativer Last zu befreien.

Auch formal ist der Prozess kein Sonntagsspaziergang. Denn bei einer Aufhebung einer Norm muss die Rechtshierarchie respektiert werden. Mit anderen Worten: Ein Bundesgesetz wird durch ein Bundesgesetz aufgehoben oder geändert. Der Bundesrat muss dem Parlament demnach eine Botschaft sowie ein Aufhebungsgesetz unterbreiten. Diese Vorlage muss dann im gewohnten parlamentarischen Prozess debattiert und entschieden werden. Etwas einfacher können Verordnungen aus der Welt geschafft werden: Der Bundesrat kann sie selber aufheben.

So gesehen ist die Beendigung einer gesetzlich verankerten Regulierung nicht einfacher als deren Kreation. Man kann sich deshalb fragen, ob die Anreize für eine systematische Rechtspflege richtig gesetzt sind. Allerdings könnte es sich der Gesetzgeber schon heute wesentlich einfacher machen: Es besteht die Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen zu befristen, falls sie nur zeitweilig auftretende Probleme angehen sollen oder die Wirkung der Regulierung ungewiss ist. Es bleibt erstaunlich, dass dieser Spielraum nicht regelmässiger genutzt wird.

Zitiervorschlag: Eric Scheidegger (2016). Wie schafft man zahnlose Gesetze wieder ab. Die Volkswirtschaft, 21. Dezember.