Suche

Abo

«Die Arbeitslosenquote wird sich unter drei Prozent einpendeln»

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) präzisiert zurzeit den «Inländervorrang light». Was die Ende 2016 vom Parlament ausgearbeitete Antwort auf die Masseneinwanderungsinitiative bedeutet und warum die Arbeitslosenquote derzeit nicht noch höher liegt, sagt Boris Zürcher, Leiter Direktion für Arbeit, im Interview.

«Die Arbeitslosenquote wird sich unter drei Prozent einpendeln»

«In der Schweiz gilt die Grundüberzeugung: Du musst etwas lernen, wenn du beruflich weiterkommen willst.» Boris Zürcher in seinem Büro im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). (Bild: Seco, Viviane Futterknecht)

Herr Zürcher, Sie arbeiten daran, die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf Verordnungsstufe zu definieren. Was ist noch offen?


Geklärt werden muss beispielsweise der Auslösemechanismus, ab welchem die Stellenmeldepflicht gilt. (Wenn in Regionen oder bei Berufsgruppen oder Tätigkeiten eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit vorliegt, dann müssen Unternehmen frei werdende Stellen zunächst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren melden, Anm. d. Red.) Es ist vorgesehen, die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz zu klären.

Es geht also darum, zu bestimmen, bei welcher Arbeitslosenquote in welcher Region der Mechanismus einsetzt?


Genau. Es sind konkret Wirtschaftsregionen, Berufsgruppen und  Tätigkeitsfelder zu identifizieren, in denen eine Stellenmeldepflicht eingeführt wird. Wir werden Kriterien für den Auslösemechanismus in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen und den Sozialpartnern diskutieren. Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, wer Zugang zu den Informationen über offene Stellen erhält und wie das konkret geregelt werden soll.

Schaffen wir mit dem Inländervorrang light ein bürokratisches Monster?


Nein. Wir wollen selbstverständlich vor allem Wirkung erzielen. Die Chancen der Stellensuchenden sollen verbessert werden. Der Aufwand für die Arbeitgeber und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren soll aber möglichst gering gehalten werden. Wir fangen zum Glück nicht ganz bei null an.

Wie meinen Sie das?


Bereits im letzten Jahr hatte sich eine Arbeitsgruppe der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung intensiv mit der Meldepflicht und dem Inländervorrang beschäftigt. Zudem zielt auch das bereits aufgegleiste Projekt E-ALV in die gleiche Richtung.

Heisst E-ALV, dass E-Government nun auch die Arbeitslosenversicherung erfasst?


Ja, wir wollen die Dienstleistungen für die Arbeitgeber und die Versicherten ausbauen. Es gibt zwei Aspekte bei der Umsetzung der Meldepflicht: einerseits die formale Umsetzung im Rahmen der Verordnung und andererseits die praktische Umsetzung in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Beim zweiten Aspekt geht es um Prozesse, die man definieren muss. Hier helfen uns die bereits laufenden Bestrebungen, die digitale Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung zukunftsgerichtet auszubauen.

Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass die Unternehmen die Stellen bei den RAV melden?


Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Meldung offener Stellen vor, und im Extremfall kann eine Missachtung dieser Pflicht sogar sanktioniert werden. Wenn sich dann in der Praxis abzeichnen sollte, dass die getroffenen Massnahmen nicht ausreichen, sieht das Gesetz weiter vor, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen beschliessen kann.

Gibt es eine Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen der Meldepflicht?


Da es sich um ein politisch bedeutendes Projekt handelt, ist eine breite Vernehmlassung geplant. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Verordnung Anfang nächstes Jahr in Kraft treten kann.

Wann können die im RAV gemeldeten Arbeitslosen mit der Umsetzung rechnen?


Sobald der Bundesrat grünes Licht gibt. Aber mit dem Verordnungsartikel alleine ist es ja noch nicht getan. Denn parallel dazu müssen Prozesse angepasst und Instrumente – wie die erwähnte E-ALV – bereitgestellt werden.

Was ist mit den Grenzgängern? Braucht es dafür in der Verordnung eine Regelung?


Auch dieses Thema werden wir in der Arbeitsgruppe diskutieren. Gemäss der jetzigen Lösung können sich Grenzgänger auch bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung des Beschäftigungsstaats melden.

Die EU-Kommission plant, dass arbeitslose Grenzgänger vom Land, wo sie arbeiten, die volle Arbeitslosenentschädigung erhalten sollen. Was hiesse das für die Schweiz?


Dabei handelt es sich um einen Vorschlag der Kommission, der noch durch die EU-Gremien gehen muss. Für die Schweiz besteht keinerlei Pflicht, eine solche Regelung zu übernehmen. Wenn also die EU etwas ändert, müssten wir das nicht automatisch übernehmen – sondern gegebenenfalls neu mit der EU verhandeln.

Profitiert die Schweiz von der jetzigen Lösung?


Im Moment werden die Kosten zwischen der Schweiz und dem betreffenden EU-Land geteilt. Aus unserer Sicht ist diese Regelung fair.

Wie lange dauert denn durchschnittlich die Arbeitslosigkeit eines Stellensuchenden bei den RAV?


Ein Stellensuchender ist gegenwärtig im Durchschnitt zwischen sechs und sieben Monaten als arbeitslos gemeldet. Zahlreiche Arbeitslose, vor allem jüngere, finden bereits früher wieder eine Stelle.

Die Arbeitslosenquote hat letztes Jahr mit durchschnittlich 3,3 Prozent den höchsten Stand seit sechs Jahren erreicht. Wie widerstandsfähig ist der Arbeitsmarkt tatsächlich?


Gemessen an den zahlreichen Schocks, welche der Arbeitsmarkt seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise 2008 durchlaufen hat, ist diese Quote relativ tief. Angefangen mit der Finanzmarktkrise 2009 über den ersten Frankenschock 2010 bis hin zur Aufhebung des Mindestkurses des Frankens zum Euro Anfang 2015 stand der Schweizer Arbeitsmarkt ständig unter Anpassungsdruck. Vor allem die exportorientierten Branchen wurden dadurch massiv herausgefordert. Mit 3,3 Prozent liegt die Arbeitslosenquote daher leicht über ihrem langjährigen Durchschnittswert von 3,2 Prozent.

Warum gibt es nicht mehr Arbeitslose?


Unser Arbeitsmarkt ist sehr flexibel und durchlässig und dadurch auch sehr widerstandsfähig: Rund 11 Prozent der Erwerbstätigen wechseln pro Jahr den Job oder die Funktion im Betrieb. Hinzu kommen pro Jahr Arbeitsmarkteintritte und Zuwanderungen im Umfang von rund 9 Prozent der Erwerbsbevölkerung. Der Arbeitsmarkt ist also ständig im Fluss. Das gilt besonders auch für die Arbeitslosenversicherung: Im Jahresdurchschnitt waren bei den RAV pro Monat fast 150’000 Personen arbeitslos gemeldet. Insgesamt bezogen aber mehr als doppelt so viele über eine gewisse Zeit Taggelder. Es sind also nicht immer die gleichen Personen arbeitslos.

Das tönt alles sehr positiv. Aber der Strukturwandel schreitet voran. Ein Industriearbeiter lässt sich nicht einfach im Gesundheitswesen einsetzen.


Ja, das ist sicherlich so. Die Arbeitslosenquote reflektiert sozusagen den Reibungsverlust im Strukturwandel. Mit den zusätzlichen Herausforderungen wie der Frankenstärke läuft die Anpassung etwas weniger geschmeidig als vor zehn Jahren. Ich bin aber überzeugt, dass sich die Arbeitslosenquote in wenigen Jahren wieder unter 3 Prozent einpendelt.

Wichtig für die Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarktes ist auch die Bildung. Wieso?


Gut ausgebildete Leute sind vielfältiger einsetzbar, sie finden sich besser im komplexer werdenden Arbeitsmarkt zurecht. Es gibt wahrscheinlich kein Land, das eine so gut ausgebildete Erwerbsbevölkerung hat wie die Schweiz. Bei uns gilt die Grundüberzeugung: Du musst etwas lernen, wenn du beruflich weiterkommen willst. Nach der Lehre oder dem Studium bilden wir uns auch privat weiter. Beispielsweise macht einer aus privatem Antrieb einen Buchhaltungskurs. Diese meritokratische Haltung wirkt sich positiv aus. Hinzu kommt die regionale Flexibilität: Die Leute sind bereit, dorthin zu pendeln, wo es Arbeit gibt.

Wie trägt die Arbeitslosenversicherung zur Flexibilität bei?


Ohne Existenzsicherung durch die ALV müsste man den erstbesten Job annehmen, auch wenn dieser nur schlecht zu den eigenen Fähigkeiten passen würde. Die ALV hilft, das Matching auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Das kommt letztlich allen zugute. Das ist vor allem in unserem Hochleistungsarbeitsmarkt ganz entscheidend, wo eine hohe Spezialisierung dominiert. Auch unsere Löhne zählen nicht zuletzt deshalb weltweit zu den höchsten – und ich denke da nicht an die Spitzenverdiener, sondern an den Durchschnittslohn.

Die Nettozuwanderung ist gesunken. Die Schweiz ist also weniger attraktiv geworden?


Die Zuwanderung aus der EU und der Efta ist nachfragegetrieben. Das heisst, die Leute aus den EU- und Efta-Staaten reagieren auf die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen in der Schweiz. Konjunkturbedingt nahm letztes Jahr die Zuwanderung im Baugewerbe, im Gastgewerbe und im Personalverleih am stärksten ab. In den strukturell wachsenden Branchen des Gesundheitswesens oder der ICT-Dienstleistungen verringerte sich die Zuwanderung demgegenüber nur leicht. Daraus sieht man: Die relativ hohe Arbeitslosenquote ist keine Folge der Zuwanderung, denn diese passt sich der Arbeitskräftenachfrage in der Schweiz an. Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass wir die Beschäftigungslücken aufgrund des demografischen Wandels schon heute vielfach mit ausländischen Arbeitskräften füllen müssen.

Zitiervorschlag: Nicole Tesar (2017). «Die Arbeitslosenquote wird sich unter drei Prozent einpendeln». Die Volkswirtschaft, 23. März.

Boris Zürcher

Der 53-jährige Boris Zürcher leitet seit 2013 die Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Der Ökonom hat in Bern Volkswirtschaft und Soziologie studiert. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.