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Finanzen und Leistungen der Invalidenversicherung

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Die Invalidenversicherung (IV) steckt in einer finanziellen Krise und hat aufgelaufene Schulden von rund 6 Mrd. Franken (Stand Ende 2004). Das Defizit betrug im letzten Berichtsjahr (2004) 1,6 Mrd. Franken, was etwa 16% der Ausgaben von 11,1 Mrd. Franken entspricht. Diese Schulden der IV werden über den AHV-Ausgleichsfonds finanziert. Ohne Korrekturen werden die aufgelaufenen Schulden der IV im Jahre 2011 den gleichen Betrag ausmachen wie der Stand des AHV-Ausgleichsfonds. Mit der 5. IVG-Revision1 will der Bundesrat wirksam Gegensteuer geben.

Die Invalidenversicherung zählt etwa eine halbe Million Bezügerinnen und Bezüger von individuellen Leistungen. Diese Leistungen gehen von den medizinischen Massnahmen über Massnahmen für besondere Schulung, Massnahmen beruflicher Art sowie der Abgabe von Hilfsmitteln bis hin zu Renten und Hilflosenentschädigungen. In der Schweiz beziehen insgesamt 7% der Menschen, die das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, eine Leistung der IV.

Rechnung 2004


Die Ausgaben der IV betrugen 2004 11,1 Mrd. Franken. Der grösste Teil davon – nämlich 63% – ging in die Geldleistungen, dies vor allem in Form von Renten. 18% wurden als Beiträge an Institutionen und Organisationen ausgerichtet. Weitere 14% wurden für individuelle Massnahmen ausgegeben wie medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen, besondere Schulungen, Massnahmen beruflicher Art sowie Hilfsmittel. Die restlichen 5% entfielen auf andere Ausgaben, insbesondere ausführende Aufgaben und Verwaltungskosten.

Finanzierung der IV-Leistungen


Bund und Kantone übernahmen – basierend auf der gesetzlichen Grundlage – 50% der Ausgaben. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber deckten dagegen nur 34%, sodass die restlichen 16% der Ausgaben über Verschuldung beim AHV-Fonds gedeckt werden mussten. Die aufgelaufene Schuld der IV beim AHV-Fonds belief sich Ende 2004 auf gut 6 Mrd. Franken, was 54% der Ausgaben 2004 entspricht. Wenn die Verschuldung der IV so weitergeht, wird der AHV-Fonds gegen 2011 vollständig geleert sein. Müsste sich die IV allein durch Sparmassnahmen sanieren, hiesse das, bei einem Defizit von 1,6 Mrd.Franken, dass 3,2 Mrd. Franken gespart werden müssten, um eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Bei zwei gesparten Franken wird auch der Anteil von Bund und Kantonen um einen Franken kleiner. So müsste die Versicherung den doppelten Fehlbetrag einsparen, um das finanzielle Gleichgewicht zu erreichen. Das bedeutet, dass in etwa die Hälfte der Ausgaben für Renten eingespart werden müsste!

Finanzlage 1960-2004


Die IV konnte in ihrer Geschichte nur in ganz wenigen Jahren schwarze Zahlen schreiben. Das letzte Mal war das in der Periode 1988-1992. In diesen Jahren konnte sogar die aufgelaufene Schuld beim AHV-Fonds abgebaut werden und ein bescheidenes Kapitalkonto von 240 Mio. Franken erzielt werden – dank der damaligen Erhöhung des Beitragssatzes von 1,0% auf 1,2%. Mit der letzten Erhöhung des Beitragssatzes im Jahre 1995 auf 1,4% war der Rechnungsausgleich nicht mehr möglich. Mit zwei Kapitaltransfers von der Erwerbsersatzordnung zur IV wurde das Schuldenloch in der Folge etwas gestopft.

Ursachen des Fehlbetrages


Gemäss Gesetz tragen Bund und Kantone 50% der Kosten der Versicherung; das heisst, dass mittelfristig auch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber 50% der Kosten tragen sollten. Alles in allem war somit die IV über die meiste Zeit hinweg unterfinanziert, da die Finanzierung über Versicherte und Arbeitgeber mit dem Kostenwachstum nicht mehr Schritt halten konnte. Zwar sind Bund und Kantone – bis auf vier Jahre – ihren Verpflichtungen nachgekommen, doch genügen die Einnahmen der IV im Bereich der Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern seit 1993 nicht mehr, um eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Verschiedene Vorschläge des Bundesrates, die IV durch Beitragserhöhungen bzw. durch eine Mehrwertsteuererhöhung zu sanieren, sind in den parlamentarischen Debatten und Abstimmungen abgelehnt worden.

Leistungen der Invalidenversicherung im Überblick


In der Schweiz lag die Wahrscheinlichkeit, eine IV-Leistung zugesprochen zu erhalten (individuelle Eingliederungsmassnahme und Rente), im Jahre 2004 bei 7,0%. Diese Wahrscheinlichkeit hängt dabei jeweils stark vom Alter und von der Geschlechtszugehörigkeit der betreffenden Personen ab. Für Männer variiert sie von etwa 3% in der Altersgruppe 25-29 Jahre bis zu fast 22% in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen. Im Zeitraum zwischen 1992 und 2004 hat sich die Wahrscheinlichkeit, eine IV-Leistung zu beziehen, mit einer Steigerung von 4,6% auf 7,0% um mehr als einen Drittel erhöht.

IV-Leistungen im Einzelnen


Bei den 430000 in der Schweiz wohnhaften IV-Leistungsbezügerinnen und Bezügern handelt es sich je etwa zur Hälfte um Bezüger von individuellen Eingliederungsmassnahmen sowie von Renten. Bei den individuellen Eingliederungsmassnahmen variieren die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Person je nach Massnahmentyp sehr stark: von 3000 Franken für die Hilfsmittel bis zu mehr als 22000 Franken für die beruflichen Massnahmen. Im Januar 2005 wurden 290000 Invalidenrenten ausbezahlt; davon blieben 249000 (86%) in der Schweiz, und 40000 (14%) gingen ins Ausland. Mehr als drei Viertel davon waren ganze Renten. Die monatliche Summe dieser ganzen Rente betrug – ohne Einbezug allfälliger Zusatzrenten – durchschnittlich 1525 Franken. In der Schweiz lag die Wahrscheinlichkeit, eine Invalidenrente zu beziehen, bei 5,4% im Falle der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. 1992 lag sie noch bei 3,2%. Mit zunehmendem Alter steigt diese Wahrscheinlichkeit rasch an, wobei je nach der Geschlechtszugehörigkeit erhebliche Unterschiede bestehen. So weist die Bevölkerungsgruppe der älteren Männer ein maximales Risiko auf: Einer von fünf Männern kurz vor der Pensionierung ist IV-Rentner.  Die Hauptursache für Invalidität liegt vor allem in Krankheiten begründet (197000 Personen), während etwa Geburtsgebrechen (28000) und Unfälle (24000) als Invaliditätsursache nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im Januar 2005 wurden an 27000 Personen – es handelt sich hauptsächlich um IV-Rentnerinnen und -Rentner – Hilflosenentschädigungen ausgerichtet. Das Risiko der Hilflosigkeit ist bei IV-Rentenbezü-gern aufgrund eines Geburtsgebrechens besonders hoch: Fast jede zweite Person dieser Kategorie bezieht eine Hilflosenentschädigung.

Individuelle Massnahmen


Im Jahr 2004 vergütete die IV 222000 individuelle Eingliederungsmassnahmen. Die Gesamtzahl der Leistungsbezüger liegt mit 200000 tiefer, da eine versicherte Person innerhalb des untersuchten Zeitrahmens mehrere Leistungstypen in Anspruch nehmen kann. Die Abklärungsmassnahmen, die von externen Fachleuten durchgeführt werden (174000 Personen, 113 Mio. Franken), dienen der Überprüfung der IV-Leistungsansprüche. Unter den individuellen Eingliederungsmassnahmen waren die medizinischen Massnahmen führend (103000 Personen, 555 Mio. Franken). Diese Leistungen kosteten im Durchschnitt 5395 Franken. Es handelt sich hierbei vorwiegend um die Kostendeckung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geburtsgebrechen. In diesem Bereich interveniert die IV ungeachtet der späteren Erwerbsfähigkeit; sie verhält sich somit wie eine Krankenversicherung. Im Jahre 2004 hat die IV an 62000 Personen Hilfsmittel abgegeben. Am häufigsten abgegeben wurden Hörgeräte.  42000 Kinder haben Beiträge für Massnahmen im Bereich der besonderen Schu-lung erhalten. Etwa die Hälfte dieser Kinder besuchten eine Sonderschule, während die andere Hälfte entweder im Vorschulalter oder parallel zum Volksschulunterricht pädagogisch-therapeutische Massnahmen in Anspruch nahmen. Die Beiträge der IV an diese Massnahmen beliefen sich auf 364 Mio. Franken; das sind im Schnitt etwa 8608 Franken pro Kind. Dennoch vermittelt dieser Betrag nur ein unvollständiges Bild über die Aufwendungen der IV im Bereich der Massnahmen für die besondere Schulung: Die Versicherung unterstützte nämlich zusätzlich – mit einem Beitrag von 43 Mio. Franken – die Kantone für die im Bereich der Sprachheilbehandlung tätigen privaten, kommunalen und kantonalen Dienste. Zudem richtete die IV Betriebsbeiträge von 413 Mio. Franken an Heilpädagogische Schulen und Früherziehungsdienste aus. Die seltensten Massnahmen sind gleichzeitig die kostenintensivsten: 15000 Personen befanden sich in einer erstmaligen beruflichen Ausbildung oder in einer Umschulung, wofür durchschnittlich über 22644 Franken pro Person investiert wurden. Dieser Beitrag deckte alle zusätzlichen beruflichen Kosten, die infolge der Invalidität entstanden sind.

Anzahl und Betrag der ausgerichteten IV-Renten


Im Januar 2005 richtete die IV 487000 Invalidenrenten in einer Gesamtsumme von über 480 Mio. Franken aus. Bei 290000 Fäl-len handelte es sich hierbei um Invalidenrenten (390 Mio. Franken), bei 197000 um Zusatzrenten (91 Mio. Franken). Die Invalidenrenten werden den berechtigten Personen aufgrund ihrer Invalidität ausbezahlt; Zusatzrenten erhalten dieselben Bezüger, jedoch bedingt durch ihre familiäre Situation. Seit dem In-Kraft-Treten der 4. IVG-Revision am 1. Januar 2004 werden keine neuen Zusatzrenten mehr zugesprochen. Vor diesem Zeitpunkt zugesprochene Zusatzrenten bleiben jedoch erhalten; sie setzten sich aus 85000 Ehegattenrenten sowie 112000 Kinderrenten zusammen.  Insgesamt 15% der Renten wurden ins Ausland überwiesen. In Wirklichkeit entspricht diese Summe jedoch bloss knapp 11% des Gesamtbetrags. Diese Differenz erklärt sich aus der Tatsache, dass die im Ausland ausgerichteten Renten vorwiegend an Personen ausländischer Nationalität ausbezahlt werden, welche aufgrund einer kürzeren Beitragsperiode oder eines niedrigeren Einkommens durchschnittlich tiefere Leistungsansprüche aufweisen.

Merkmale der invaliden Rentenbezüger in der Schweiz


Die Tatsache, IV-Rentner zu werden, hängt – wie die Verschlechterung des Gesundheitszustandes – mit dem Alter zusammen. Während im Januar 2005 5,4% der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Invalidenrente bezogen, waren es in der Altersklasse zwischen 50 Jahren und dem Pensionsalter bereits etwa 11%. 55% aller IV-Rentenbezüger in der Schweiz waren Männer. Deren Wahrscheinlichkeit, eine IV-Rente zu beziehen, lag gesamthaft um ein Fünftel höher als jene der Frauen. Verbindet man die beiden Risikofaktoren «Mann» und «erhöhtes Alter», so zeigt sich, dass fast ein Drittel aller Bezüger zu der Gruppe der über 50-jährigen Männer gehören. In der Schweiz beziehen kurz vor dem Pensionsalter etwa 20% der Männer eine Invalidenrente.

Gebrechen der invaliden Rentenbezüger in der Schweiz


Fast 80% der IV-Rentnerinnen und -Rentner (197000) sind infolge einer Krankheit invalid geworden. Geburtsgebrechen (28000) und Unfälle (24000) kommen als Invaliditätsursachen weniger häufig vor. Unter den Krankheiten gehörten vor allem die psychischen Störungen zu den am häufigsten auftretenden Invaliditätsursachen. Jede dritte Rente wurde aufgrund dieser Diagnose zugesprochen.

Neurentenbezüger in der Schweiz und im Ausland


Die Verteilung der Neurentenbezüger nach demografischen und gesundheitlichen Kriterien ist ein zentraler Faktor der Versicherungsführung. Gut 87% der 28077 Neurentenbezüger hatten ihren Wohnsitz in der Schweiz, während knapp 13% über einen Wohnort im Ausland verfügten.  Für die Neurentenbezüger, die im Ausland wohnen, können keine Quoten berechnet werden, weil die entsprechenden Bevölkerungsdaten fehlen. Es muss daher ein anderer Weg gefunden werden, um die statistischen Unterschiede darstellen zu können. Aufgrund der Verteilung der Neurentenbezüger nach Alter und Gebrechen soll gezeigt werden, wie sich die vier Populationen «Schweizer/innen in der Schweiz», «Ausländer/innen in der Schweiz», «Schweizer/innen im Ausland» und «Ausländer/innen im Ausland» voneinander unterscheiden.

Nationalität und Ursache


Auch die Betrachtung der Verteilung nach Gebrechen zeigt, dass die Unterschiede nach Wohnsitz grösser sind als die Unterschiede nach Nationalität. Die Gruppe «Schweizer/innen in der Schweiz» weist bei den Neuberentungen als Folge von Geburtsgebrechen und wegen psychischer Erkrankungen den grössten Anteil aus (vgl. Grafik 5). Im Fall der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz weisen bei den Neuberentungen Gebrechen im Bereich der Knochen und Bewegungsorgane den höchsten Anteil aus, was angesichts des hohen Ausländeranteils in der Baubranche nicht weiter erstaunlich ist. Eher überraschend ist hingegen, dass etwa 40% der Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz wegen psychischer Gebrechen neu berentet werden, während der betreffende Anteil bei den Schweizern im Ausland lediglich 24% beträgt. Bei den Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz liegen die entsprechenden Werte mit 38% doppelt so hoch wie bei den Ausländern, die im Ausland ansässig sind (19%); sie variieren somit noch stärker. Es zeigt sich, dass bei der Struktur der Neurenten der Wohnsitz «Schweiz» oder «Ausland» einen bestimmenderen Einfluss hat als die Nationalität. Mit anderen Worten: Der Anteil der Neurenten als Folge psychischer Krankheiten spielt in der Schweiz eine viel grössere Rolle als im Ausland, während im Ausland die Neurenten vorwiegend wegen anderer Gebrechen gewährt werden.?

Kasten 1: Weitere Informationen Die IV-Statistik 2004 kann – wie alle Sozialversicherungsstatistiken – mit dem Link www.bsv.admin.ch/statistik/details/d/index.htm als pdf-Datei heruntergeladen werden.Die gedruckte Version kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) über die E-Mail-Adresse verkauf.zivil@bbl.admin.ch bestellt werden.

Zitiervorschlag: Buri, Markus (2005). Finanzen und Leistungen der Invalidenversicherung. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.