Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
Stand 1. Juli 2005
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2004 und dem 1. Juli 2005 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin 25 Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Bundesebene allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne hat das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) 20 kantonale Allgemeinverbindlicherklärungen genehmigt. Bei 16 Verfahren (6 Bund, 10 Kanton) wurden neu ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt. Bei 29 Verfahren (19 Bund, 10 Kanton) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungsoder Änderungsbeschlüsse. Am Stichtag waren auf Bundesebene 27 und auf kantonaler Ebene 23 allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge in Kraft. Diesen Gesamtarbeitsverträgen sind insgesamt 63068 Arbeitgeber und 473901 Arbeitnehmende (Bund) bzw. 6442 Arbeitgeber und 46139 Arbeitnehmende (Kanton) unterstellt. Die bedeutendsten allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge sind der L-GAV für das Gastgewerbe sowie der LMV und der GAV FAR im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33320 Arbeitgeber und 290570 Arbeitnehmende. In der Beobachtungsperiode hat der Bundesrat eine Allgemeinverbindlicherklärung aufgehoben, da ein vertragsloser Zustand eingetreten war (GAV für das Schreinergewerbe).
Zitiervorschlag: Conti, Verena (2005). Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.