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«Reculer pour mieux sauter» – oder mit neuem Anlauf die Zukunft wagen

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Die Finanzlage der Invalidenversicherung (IV) ist äusserst kritisch. Die Gesamtausgaben sind von 1990 bis 2004 von 4,133 Mrd. auf 11,096 Mrd. Franken gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 168% in 14 Jahren. Gleichzeitig bleiben die Einnahmen immer weiter hinter den Ausgaben zurück. 2004 betrug der Fehlbetrag 1,6 Mrd. Franken, und das Kapitalkonto wies einen Negativsaldo – d.h. eine Schuld beim Ausgleichsfonds – von 6 Mrd. Franken aus. Bezogen auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Schweiz mag der Anteil der IV bescheiden aussehen. Doch der Schein trügt, weil in den Sozialversicherungen die Dynamik von primärer Bedeutung ist. So wuchs das BIP von 1990 bis 2002 um 31,5%, also rund fünfmal weniger stark als die Ausgaben der IV. Die Gesamtausgaben für die Sozialversicherungen (bis 2003) stiegen um 85,5% an, also nur gerade halb so stark.

Finanzlage der IV: Noch schlechter als dargestellt


Das Ergebnis der IV ist eigentlich noch zu gut dargestellt. Im Zusammenhang mit dem Übergang zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) ist man sich bewusst geworden, dass in der IV-Buchhaltung keine systematische Rechnungsabgrenzung existiert. Bau und Betriebsbeiträge werden erst belastet, wenn sie zur Auszahlung gelangen, und nicht dann, wenn sie bewilligt werden. Bei Rechnungsabschluss findet keine Berücksichtigung der potenziellen Forderungen statt. So rechnet man beim Übergang zum NFA mit einem Forderungsbetrag von 2,4 Mrd. Franken für Behinderteneinrichtungen und Sonderschulen. Die eine Hälfte dieses Betrages muss von den Prämienzahlenden aufgebracht werden, die andere Hälfte zu drei Vierteln vom Bund und zu einem Viertel von den Kantonen. Eine Firma, die ihre Bilanz überbewertet, macht sich strafbar. Was für die Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, wird von der IV, diesem grossen Sozialwerk, erstaunlicherweise nicht respektiert. Bei der IV ist es von grösster Bedeutung, dass die Lage ungeschminkt dargestellt wird, damit die notwendigen Sanierungsmassnahmen rechtzeitig beschlossen werden. Mit der NFA wird diese Frage zwar nachhaltig geregelt werden. Bis es soweit ist, muss für «gehabte Freuden» allerdings noch zünftig gelitten werden.  Die Sanierung des Sozialwerks ist ein Gebot der Stunde. Eine politische Alternative zur Mehrwertsteuererhöhung von 0,8% ist nicht in Sicht. Nur wenig ins Gewicht fällt die Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 1,5 auf 1,6 Prozentpunkte.

5. IVG-Revision setzt den Hebel an der richtigen Stelle an


Unsere Gesellschaft – und mit ihr die Arbeitswelt – haben sich in den letzten Jahrzehnten drastisch verändert. Stichworte sind: mediale Revolution, Verdrängungswettbewerb oder Strukturwandel, der zu Zusammenschlüssen, Stillegungen oder Produktionsverlagerungen führt. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust oder der Zwang, den Betriebszielen durch fortwährende Rationalisierung noch besser zu dienen, führen zu Stress, Hektik und Mobbing. Auf diesem Sachverhalt beruht der steigende Anteil psychischer Erkrankungen als Berentungsgrund.  Die 5. IVG-Revision setzt den Hebel an der richtigen Stelle an, nämlich bei der Dämpfung der Rentenentwicklung. Die Zahl der Neurenten soll um 20% gesenkt werden, was eine realistische Grösse darstellt. Die Festlegung eines solchen Ziels ist für den Erfolg äusserst wichtig. Diese Reduktion darf aber nicht zu einem Verlagerungseffekt auf die Arbeitslosenversicherung oder gar auf die Sozialhilfe führen.  Zwei Instrumente stehen im Vordergrund: Früherfassung/Frühintervention und Integrationsmassnahmen. Die IV plant, die Früherfassung als sekundäre Prophylaxe in den Vordergrund zu stellen. Sie will damit vom Image der Reparaturwerkstätte wegkommen. Diese Aufgabe obliegt den IV-Stellen; sie haben hierfür Fachstellen einzurichten. Mit der Frühintervention werden rasch die nötigen und sinnvollen Massnahmen eingeleitet, wie etwa die Anpassung des Arbeitsplatzes.  Unter Berücksichtigung der eingesparten Renten werden die Integrationsmassnahmen nach der Prognose des EDI in den Jahren von 2007 bis 2016 durchschnittlich jährliche Mehrausgaben von Fr. 290 Mio. verursachen, bevor sie anschliessend gewinnbringend werden. Zu den herkömmlichen Eingliederungsmassnahmen der IV (medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, berufliche Eingliederungsmassnahmen, besondere Schulung) treten Angebote wie Arbeitstraining, Besuch von Informatikoder Sprachkursen und Beschäftigungsprogramme hinzu. Die betroffene Person hat eine Mitwirkungspflicht. Es können Sanktionen bis hin zur Leistungskürzung ergriffen werden.  Die 5. IVG-Revision stellt ein Risiko dar. Zahlen sich die Investitionen in Prävention und Eingliederungsmassnahmen aus? Ich bin überzeugt, dass wir dieses Risiko eingehen müssen.m

Zitiervorschlag: Zuercher, Ernst (2005). «Reculer pour mieux sauter» – oder mit neuem Anlauf die Zukunft wagen. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.