Suche

Abo

Exportsicherheit – ein Muss für die Schweizer MEM-Industrie

Swissmem, die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM), ist sich der Notwendigkeit der Exportkontrollen bewusst. Sie unterstützt deshalb die Bemühungen des Bundes. Die Exportkontrollen müssen allerdings international abgestimmt sein. Zudem fordert Swissmem die Beschränkung der Exportkontrollen auf kritische Güter und Länder. Unnötige Hindernisse müssen abgebaut, Nachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten mittels transparenter Regeln, einfacher Verfahren der Vorschriften und der Vollzugspraxis vermieden werden.

Mit einem Anteil von 42% an den gesamtschweizerischen Ausfuhren ist die MEM-Industrie die grösste Schweizer Exportbranche. 65% aller Exporte gehen in den EU/Efta-Raum, den wichtigsten Absatzmarkt der Schweizer MEM-Industrie. Zusammen mit den Exporten nach Nordamerika, Osteuropa und Japan gehen über 90% der Waren in Länder, die für die Exportkontrolle unkritisch sind.  In die Liste der wichtigsten MEM-Handelspartner kommen zunehmend Absatzmärkte mit sehr starken Wachstumsraten gegenüber den Vorjahreswerten: China (+14%), Taiwan (+14%), Südkorea (+29%), Indien (+28%), Hongkong (+12%), Singapur (+10%), Malaysia (+48%). International werden heftige Diskussionen darüber geführt, ob Kriegsmaterial oder Technologie für Ballistikraketen und Nuklearanlagen in diese Länder geliefert werden dürfen.

Exportfreiheit und Exportkontrollen


Die Bundesverfassung garantiert grundsätzlich die Wirtschaftsfreiheit, somit auch die Handels- und Exportfreiheit. Einschränkungen – also Exportkontrollen – sind aber dort notwendig, wo Exporte unsere Landesfreiheit und -sicherheit beeinträchtigen. Es ist keinesfalls unsere Absicht, Waffen und Rüstungsmaterial an Länder oder terroristische Organisationen auszuliefern, die uns damit bedrohen könnten.  Für solche Güter und Technologien sind besonders Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Die gesetzlichen Grundlagen dazu liefern das Kriegsmaterial- und das Güterkontrollgesetz (Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter, Dual-Use-Güter). Güter im Wert von ungefähr 1% unseres jährlichen Warenausfuhrvolumens von rund 59 Mrd. Franken sind bewilligungspflichtig.  Exportkontrollen sind notwendig, um die Rechtssicherheit und Handelssicherheit unserer Exporteure zu garantieren. Besonders im Anlagenbau, wo sich die Exportprojektzeit von der Offertenstellung bis zur Auslieferung und Inbetriebsetzung einer Investitionsgüteranlage über Jahre erstrecken kann, ist es wichtig, dass die Regeln für die Ausfuhrbewilligungen nicht kurzfristig ändern. Unter den Tausenden Einzelteilen und Komponenten solcher Industrieanlagen sind viele, die natürlich auch für militärische Zwecke verwendet werden könnten. Einfach und transparent handhabbare Exportkontrollbestimmungen und Ausfuhrbewilligungsabläufe sind daher für den Export von Dual-Use-Gütern für unsere Industriebranche wichtig.

Rolle von Swissmem bei Exportkontrollen


Swissmem hält ein scharfes Auge darauf, dass die Schweiz die Exportkontrollbestimmungen nicht restriktiver handhabt, als es unsere befreundeten Handelspartner tun. Um uns abzustimmen, arbeiten wir wo nötig in internationalen Gremien und Exportkontrollregimes mit. Die beiden wichtigsten diesbezüglichen Institutionen sind das Wassenaar-Arrangement on Export Controls for Arms and Dual-Use Goods und die Export Control Working Group der Union des Confédérations de l’Industrie d’Europe (Unice).  Durch unsere Mitarbeit in oft langwierigen Verhandlungen in internationalen Gremien erreichen wir die angestrebte Abstimmung mit befreundeten Handelsnationen. Die Mitgliedfirmen von Swissmem bestätigen, dass die Abwicklungen der notwendigen Ausfuhrbewilligungen für Dual-Use-Güter durch das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) im Vergleich zu benachbarten Ländern erfreulich zügig erfolgen.

Einschränkungen durch Neutralitätspolitik


Beim Kriegsmaterial konnten wir bisher aufgrund der Neutralitätspolitik der Schweiz noch keine Harmonisierung der Ausfuhrrestriktionen im europäischen Umfeld erreichen. Beispielsweise sind Rüstungsgüter-Exporte in das Nato-Land Türkei stark eingeschränkt (Gründe: Menschenrechtsprobleme und Kurdenfrage). Exporte nach Israel sind wegen des nicht aufgehobenen Kriegszustandes zwischen Israel und Syrien verboten. Dieses Verbot ist besonders stossend, weil wir auf der anderen Seite die israelische Rüstungsindustrie im Rahmen des nationalen Rüstungsprogramms des VBS mit Importen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken unterstützen. Die weitere Harmonisierung der Bewilligungspraxis für den Export von Kriegsmaterial mindestens innerhalb Europas ist uns daher ein wichtiges Anliegen.

Zitiervorschlag: Hans-Peter Finger (2005). Exportsicherheit – ein Muss für die Schweizer MEM-Industrie. Die Volkswirtschaft, 01. November.