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Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2005

Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2005

Auf Gesuch hin können die eidgenössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungsämter in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten vermitteln. Dabei findet aber keine Zwangsschlichtung statt. Ein Vermittlungsvorschlag kann von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages oder um Lohnfragen.

Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt, wo staatliche Vermittlungsversuche erfolgen. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen. Gemessen an der Zahl bestehender kollektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.

Kantonale Einigungsämter


Während der Berichtsperiode 2005 wurden insgesamt 34 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 18) durchgeführt. 31 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 13) kamen zur Durchführung: 6 auf Antrag der Arbeitgeber und 25 auf Antrag der Arbeitnehmenden. 3 Schiedsverfahren (im Vorjahr 5) kamen zur Durchführung: 2 auf Antrag der Parteien/Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens und 1 aufgrund von einer in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Schiedsklausel.  Die 31 Vermittlungsverfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Bern 2, Freiburg 1, Genf 7, Tessin 2, Waadt 13, Wallis 2, Zürich 4. Die 3 Schiedsverfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Zürich 2, Genf 1. Zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 31 gemeldet (im Vorjahr 16): 14 durch unmittelbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhandlungen, 15 durch Annahme des Vermittlungsvorschlages des Einigungsamtes und 3 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes. Nicht zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 3 gemeldet (im Vorjahr 2): 1 durch Ablehnung des Vermittlungsvorschlages durch die Arbeitgeberseite, 1 durch Ablehnung der Durchführung des Schiedsverfahrens durch die Arbeitgeberseite und 1 durch Abbruch der Verhandlungen wegen Aussichtslosigkeit durch die Arbeitnehmerseite. Von diesen kollektiven Streitigkeiten waren 351 (im Vorjahr 14) Betriebe mit insgesamt 18707 (im Vorjahr 4745) Arbeitnehmenden betroffen. In 8 (im Vorjahr 1) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fällen kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streik.

Wirtschaftsbranchen/Kantone


Die insgesamt 34 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich folgendermassen auf die Wirtschaftszweige und Kantone: Automobilgewerbe: Genf 1; Baugewerbe: Zürich 2, Bern 1; Bühne: Zürich 1, Genf 1; Buchbinderei: Waadt 1; Flugbetriebe: Genf 1; Gesundheitsdienst: Zürich 1, Waadt 10, Wallis 2, Genf 2; Grafikergewerbe: Genf 1; Handel/Verkauf: Freiburg 1, Tessin 1, Waadt 1; Industrie: Tessin 1; Mechanik-Elektronik: Genf 1; Presse: Zürich 1; Schreinergewerbe: Bern 1; Transport: Genf 1; Textilgewerbe: Zürich 1; Uhrenindustrie: Waadt 1. Streitgegenstände bildeten die Erneuerung oder der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (17), der Lohn (3), die Aushandlung eines Sozialplanes (12) und weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis (2).

Eidgenössische Einigungsstelle


Im Dezember 2005 ist ein Gesuch um Einsetzung der Einigungsstelle gestellt worden. Die Streitigkeit betrifft die gescheiterten Verhandlungen für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag in der Medienbranche, insbesondere die Regulierung der Mindestlöhne. Das Verfahren ist derzeit noch hängig.

Zitiervorschlag: Verena Conti (2006). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2005. Die Volkswirtschaft, 01. September.