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Fringe-Benefits in der Schweiz 2004

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Nach der ersten Erhebung zu den Fringe-Benefits (FB), die im Jahr 2002 bei Privatunternehmen Siehe Lohnstrukturerhebung 2004, Resultate auf nationaler Ebene, Bundesamt für Statistik, Bestellnr. 184-0400; www.statistik.admin.ch . mit 500 und mehr Mitarbeitenden durchgeführt wurde, hat das Bundesamt für Statistik (BFS) 2004 eine zweite Studie bei allen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sowie bei einer Stichprobe kleinerer Unternehmen (10 bis 250 Personen) realisiert. Darüber hinaus wurde zum ersten Mal auch der öffentliche Sektor (Bund) in die Studie miteinbezogen. Rund 40% der Unternehmen mit 10 oder mehr Angestellten entrichteten 2004 ihren Angestellten Fringe-Benefits, was den Trend zu vielfältigeren Lohnsystemen bestätigt. Die Ausgestaltung der Lohnsysteme variiert dabei je nach Grösse der Unternehmen beträchtlich.

Was sind Fringe-Benefits?


Gemäss Eurostat Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften. sind Fringe-Benefits «Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen». Darunter fallen gemäss der Defintion des ESVG Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. 95 alle Waren und Dienstleistungen, über die die Arbeitnehmenden durch das Unternehmen oder den Betrieb verfügen, wie: – Unternehmenserzeugnisse; – alle anderen Produkte oder Dienstleistungen, die unentgeltlich oder verbilligt abgegeben werden; – Mitarbeiterwohnungen; – Firmenwagen (zum Privatgebrauch); – soziale Aufwendungen für indirekte Leistungen zu Lasten der Arbeitgebenden wie Kantinen, Essensmarken, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Kindergärten und -krippen, Einkaufsgemeinschaften, Kostenerstattungen für Fahrten zwischen Wohnort und normalem Arbeitsplatz, Zahlungen an Gewerkschaftsfonds, Aufwendungen des Betriebsrats usw.

Je grösser die Unternehmen, desto verbreiteter


2004 entrichteten ungefähr 40% der Unternehmen mit 10 und mehr Angestellten ihren Angestellten FB. Dieser Anteil steigt mit zunehmender Unternehmensgrösse. Bei Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitenden waren es 38%, bei Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten 81% und bei jenen mit 500 und mehr Mitarbeitenden 86%. Um die Zahlen von 2002 und 2004 vergleichen zu können, werden die Ergebnisse 2004 für die Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten als Ganzes sowie für Unternehmen mit 500 und mehr Mitarbeitenden im Einzelnen gezeigt. Gegenüber der Erhebung 2002, die sich auf Unternehmen mit 500 und mehr Angestellten beschränkte, nahm diese Kategorie um 10 Prozentpunkte zu. Dies kann auf den grösseren Anteil Unternehmen mit FB sowohl aus dem sekundären Sektor als auch aus dem tertiären Sektor zurückgeführt werden.

Am häufigsten: Private Verwendung eines Geschäftsautos


Die 2004 am häufigsten gewährten FB waren: 1) Private Verwendung eines Geschäftsautos: 59% der Unternehmen (Unternehmen mit 10 bis 250 Personen: 59%; Unternehmen mit über 250 Personen: 49%; Unternehmen ab 500 Personen: 48%); 2) Nutzung eines Mobiltelefons für den Privatgebrauch: 40% (40%; 43%; 43%); 3) Beteiligung an der 2. Säule (überobligatorische Leistungen): 36% der Unternehmen (34%; 63%; 65%); 4) verschiedene Leistungen oder Produkte, die unentgeltlich oder vergünstigt abgegeben werden: 32% (32%; 45%; 53%). Weitere gewährte FB sind Reka-Checks, Krankenkassenprämien, Sportzentren und Vorzugszinsen (siehe Grafik 1).  Bei den Unternehmen ab 500 Personen ist die Rangordnung der wichtigsten FB etwas anders als bei allen Unternehmen zusammen. Die Beteiligung an der 2. Säule (überobligatorische Leistungen) sowie die verschiedenen Leistungen und Produkte, die unentgeltlich oder mit Vergünstigungen abgegeben werden, liegen dort – wie bereits 2002 – an der Spitze. Die private Verwendung des Geschäftsautos und des Mobiltelefons folgen wie 2002 auf den weiteren Plätzen.

Vorwiegend Kadermitglieder, aber auch das restliche Personal


Insgesamt gewähren 35% der Unternehmen allen Mitarbeitenden FB. Auch hier sind substanzielle Unterschiede zwischen grossen und kleineren Unternehmen festzustellen: 74% der Unternehmen ab 500 Personen gewähren solche Sachleistungen, gegenüber 67% der Unternehmen mit über 250 Angestellten und 33% der Unternehmen mit 10 bis 250 Personen. Zum Vergleich: 2002 entrichteten 84% der Unternehmen ab 500 Personen FB an ihr gesamtes Personal.  Dieser Anteil hängt auch bei den Kadermitgliedern von der Unternehmensgrösse ab; in diesem Fall sind jedoch die kleineren Unternehmen grosszügiger. Von den Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitenden entrichten 45% FB vorwiegend an die Kadermitglieder (obere, mittlere und untere Kader). In Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden hingegen beläuft sich dieser Anteil auf 21% und in Unternehmen ab 500 Angestellten sind es lediglich 16% (2002: 14%). Wenn man alle Unternehmensgrössen zusammennimmt, ent-richteten 44% der Unternehmen FB vorwiegend an Kadermitglieder.

Bis zu 5% des Bruttolohns bei der Mehrzahl der Unternehmen


Bei nahezu zwei Dritteln der Unternehmen (63%) machen die Fringe-Benefits bis zu 2% des Bruttolohns aus. Bei 25% der Unternehmen haben sie einen Anteil von 3% bis 5% am Bruttolohn und bei 6% zwischen 6% und 9%. Wie die Grafik 2 zeigt, sind es proportional gesehen die Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten, die am häufigsten die höchsten FB entrichten. Gegenüber 2002 haben die Grossunternehmen den Anteil der FB tendenziell erhöht. 2004 machten die FB bei 46% der Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden bis zu 2% des Bruttolohns aus (2002: 52% der Unternehmen), bei 31% machten sie 3% bis 5% des Lohns aus (2002: 20%), bei 11% waren es 6% bis 9% (2002: 15%) und bei 6% der Unternehmen zwischen 10% und 19% des Lohns (2002: 5%).

Verteilung variiert je nach Branche


Während insgesamt 40% der Unternehmen FB an das Personal entrichten, sind es in bestimmten Wirtschaftsbranchen über 50% der Unternehmen. Im sekundären Sektor sind dies die Branchen Nahrungsmittelindustrie, Verlags- und Druckgewerbe, chemische Industrie und Maschinenindustrie. Im tertiären Sektor sind es der Grosshandel, die Banken und die Versicherungen. Demgegenüber entrichten im Baugewerbe und im Gesundheitsbereich lediglich 25% der Unternehmen FB an das Personal. Im sekundären Sektor machen die FB bei über 90% der Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie, des Verlags- und Druckgewerbes sowie des Baugewerbes bis zu 5% des Bruttolohns aus, während dies in der chemischen Industrie und der Maschinenindustrie bei rund drei Vierteln der Unternehmen der Fall ist. 15% der Unternehmen der beiden letztgenannten Branchen entrichten sogar FB zwischen 6% und 9% des Bruttolohns. Im Verlag- und Druckgewerbe, in der Maschinenindustrie und im Baugewerbe gehen die FB mehrheitlich an Kadermitglieder, während in der chemischen Industrie das gesamte Personal zum Zuge kommt. Im tertiären Sektor werden in über drei Vierteln der Unternehmen des Grosshandels und des Gesundheitsbereichs und in rund zwei Dritteln der Banken und Versicherungen durchschnittlich bis zu 5% des Bruttolohns in Form von FB entrichtet. Weniger als ein Viertel der Unternehmen dieser beiden letzten Branchen entrichten zudem FB zwischen 10% und 20% des Bruttolohns. In den untersuchten Branchen dieses Sektors profitieren in erster Linie alle Mitarbeitenden von den FB.

Art der Fringe-Benefits hängt oft von der Wirtschaftsaktivität ab


In den meisten oben genannten Branchen des sekundären Sektors ist die Verwendung eines Geschäftsautos für den Privatgebrauch das häufigste FB (über 50% der Unternehmen). Mit Ausnahme der chemischen Industrie – wo es über 50% der Unternehmen sind – beteiligen sich zwischen 25% und 50% der Unternehmen des sekundären Sektors an der Finanzierung der 2. Säule (überobligatorische Leistungen). Drei Viertel der Unternehmen der Lebensmittelindustrie und rund ein Drittel der Unternehmen der chemischen Industrie geben verschiedene Produkte und Dienstleistungen unentgeltlich oder verbilligt an das Personal ab. Das Mobiltelefon zum Privatgebrauch hat insbesondere in der Maschinenindustrie und im Baugewerbe Hochkonjunktur (über 50% der Unternehmen). Im tertiären Sektor stellen die Versicherungen bezüglich Beteiligung an der 2. Säule (überobligatorische Leistungen) einen Rekord auf: Über 90% der Unternehmen dieser Branche entrichten FB in dieser Form an ihr Personal. Bei den Banken, im Grosshandel und im Gesundheitsbereich kann das Personal in 30% bis 60% der Unternehmen davon profitieren. Zwei Drittel der Banken und ein Drittel der Versicherungen gewähren ihrem Personal Vorzugszinsen, während rund die Hälfte der Unternehmen des Grosshandels und des Gesundheitsbereichs Produkte und Dienstleistungen unentgeltlich oder verbilligt abgeben. Die Verwendung eines Geschäftsautos für den Privatgebrauch ist vor allem im Detailhandel und in den Banken üblich (zwischen 40% und 70% der Unternehmen). 30% bis 50% der Unternehmen der Branchen Grosshandel, Banken und Versicherungen stellen ihrem Personal ein Mobiltelefon für den Privatgebrauch zur Verfügung.

Öffentlicher Sektor (Bund): Hauptsächlich SBB-Abonnemente


Die Erhebung 2004 setzte sich erstmals auch mit dem öffentlichen Sektor (Bund) auseinander. In diesem Sektor, der hauptsächlich aus Einheiten mit über 250 Personen (öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen) besteht, entrichten 73% der Unternehmen FB an ihr Personal. An erster Stelle steht dabei die vollumfängliche oder teilweise Übernahme der Transportkosten (Generaloder Halbtaxabonnement der SBB) durch 45% der Unternehmen, gefolgt vom Mobiltelefon durch 36% der Unternehmen. An dritter Stelle liegen die Beteiligung an der 2. Säule (überobligatorische Leistungen), der Vaterschaftsurlaub, verschiedene unentgeltliche oder verbilligte Dienstleistungen und Produkte und die Reka-Checks (27% der Unternehmen).  Der Einfluss der Grossunternehmen ist auch bei den Bezügerinnen und Bezügern von FB zu spüren: 91% der Unternehmen entrichten allen Arbeitnehmenden FB, während die restlichen 9% lediglich die Kadermitglieder in den Genuss von FB kommen lassen.  Bei nahezu drei Vierteln der Unternehmen (73%) machen die FB bis zu 2% des Bruttolohns aus. Das restliche Viertel teilt sich wie folgt auf: bei 18% der Unternehmen beträgt der Anteil der FB 3%-5% und bei 9% der Unternehmen 6%-9% des Bruttolohns.

Grafik 1 «Häufigste Fringe-Benefits nach Unternehmensgrösse, 2004»

Grafik 2 «Verteilung der Unternehmen nach Anteil der Fringe-Benefits am Bruttolohn, 2004»

Kasten 1: Erhebungsmethode
Die Erhebung zu den Fringe-Benefits wurde parallel zur Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 20041 mittels schriftlichem Fragebogen durchgeführt, der 2142 Unternehmen mit 10 und mehr Mitarbeitenden zugestellt wurde. Diese Umfrage wurde als Vollerhebung bei den Unternehmen mit mehr als 250 Personen (1141 Unternehmen, davon 464 Unternehmen ab 500 Personen) des Sekundär- und Tertiärsektors und auf der Basis einer Unterstichprobe der LSE für die Unternehmen mit 10 bis 250 Angestellten durchgeführt. Die für alle Wirtschaftszweige des privaten und öffentlichen Sektors (Bund) (mit Ausnahme der Landwirtschaft) repräsentative Umfrage erreichte eine Antwortquote von 86%.

Zitiervorschlag: Rouvinez Mauron, Antoinette (2006). Fringe-Benefits in der Schweiz 2004. Die Volkswirtschaft, 01. September.