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Übergang von der Schule ins Berufsleben: Politisches Massnahmenpaket 2007

Der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit hat Priorität. Denn eine zunehmende Zahl von Jugendlichen stehen nach der obligatorischen Schulzeit vor Schwierigkeiten, sich in den Berufsoder Arbeitsmarkt zu integrieren. Aus volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gründen gilt es sicherzustellen, dass möglichst alle Jugendlichen eine schulische oder berufliche Ausbildung abschliessen. Dazu braucht es eine vermehrte Zusammenarbeit der Bildungs- und Arbeitsmarktbehörden. Entsprechend wurde an der Nationalen Lehrstellenkonferenz vom 13. November 2006 ein Paket mit bewährten und neuen Massnahmen zur Erhaltung und Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen sowie der gezielten Förderung der Lehrstellensuchenden verabschiedet.

Auf dem Lehrstellenmarkt gibt es erste Anzeichen der Entspannung. Der günstige Konjunkturverlauf und die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Kantonen und der Wirtschaft wirken sich positiv auf das Lehrstellenangebot aus. Die Zahl der angebotenen Lehrstellen konnte in den letzten beiden Jahren jährlich um rund 2% gesteigert werden.  Trotzdem wird der Übergang von der obligatorischen Schule ins Berufsleben zunehmend als problematisch empfunden. Tatsache ist, dass insbesondere schulisch und sozial schwächere Jugendliche sowie Jugendliche der letzten Migrationswelle Probleme bei der Suche nach einer geeigneten und nachhaltigen Anschlusslösung an die obligatorische Schulzeit haben.

Situation auf dem Lehrstellenmarkt


Die Statistiken der letzten Jahre zeigen, dass je nach Beruf, Branche oder Region das Angebot und die Nachfrage von Lehrstellen nicht übereinstimmen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Einerseits ändern sich die Erwartungen der Auszubildenden, andererseits aber auch die Ansprüche derjenigen, welche die Lernenden in den Erwerbsprozess übernehmen.

Lehrstellenangebot der Unternehmen


Neben den soziodemografischen und gesellschaftlichen Veränderungen prägt vor allem die wirtschaftliche Entwicklung die Situation auf dem Lehrstellenmarkt. Da das Anbieten von Lehrstellen von der Bereitschaft der Betriebe abhängt, haben sowohl konjunkturelle wie auch strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft Einfluss auf die Entwicklung des Lehrstellenangebots: – Konjunkturverlauf: Lehrbetriebe brauchen immer auch Aufträge, um Lernende auszubilden. Während sich der Markt nach einer Konjunkturkrise erholt, haben Turbulenzen auf dem Lehrstellenmarkt längerfristige Auswirkungen. Entstehen in einem Aufschwung neue Firmen, so weisen diese eine erheblich geringere Ausbildungsneigung auf. Gründe dafür sind das hohe wirtschaftliche Marktrisiko und die anfänglich fehlenden Ausbildungskompetenzen. von neu gegründeten Unternehmen. – Strukturwandel: Der wachsenden Bedeutung des Dienstleistungssektors steht ein rückläufiger Anteil von Industrie und verarbeitendem Gewerbe an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung gegenüber. Das Verhältnis von Ausbildungsplätzen zu Beschäftigten ist jedoch gerade im Produktionssektor traditionell höher als im Dienstleistungssektor. Weiter wird das Angebot von Lehrstellen durch den zunehmenden Spezialisierungsgrad von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – insbesondere in den zukunftsträchtigen Hightech-Bereichen und anspruchsvol-len Dienstleistungssegmenten – eingeschränkt, da die Betriebe nicht mehr in der Lage sind, das vollständige Ausbildungsspektrum abzudecken.

Nachfrage der Jugendlichen nach Lehrstellen


Die Entwicklung des Lehrstellenangebots der Unternehmen wird nicht allein durch deren Arbeitskräftebedarf bestimmt. Auch die Verfügbarkeit von Jugendlichen, welche bereit und in der Lage sind, eine Berufsbildung zu absolvieren, spielt eine entscheidende Rolle. Persönliche Erwartungen, Wunschvorstellungen und der Lifestyle der Jugendlichen sind dabei ebenfalls relevante Faktoren:  – Demografie: Im Zuge der «demografischen Welle» dürften die Schülerzahlen auf der Sekundarstufe II noch bis 2008 zunehmen und sich danach verringern. In der Berufsbildung ist seit 2004 bis 2008 mit einer Zunahme der Anzahl Lernenden von 7%-8% zu rechnen. Ab 2008 bis 2014 wird eine Abnahme von 5%-8% erwartet. Dabei sind grosse regionale Unterschiede zu erkennen. Gesamtschweizerisch dürfte die demografische Entwicklung noch bis 2010 eine steigende Nachfrage nach Lehrstellen bewirken, da die Jugendlichen aus den Zwischenbzw. Übergangslösungen ein bis zwei Jahre später auf den Markt treten. Ob und wie stark der Lehrstellenmarkt sich mit der demografischen Entwicklung entschärft, lässt sich heute noch nicht sagen. – Trendberufe: Durch die stetige Modernisierung und Technologisierung der Arbeitsprozesse sind «neue» Berufe im Aufwind. Besonders beliebt sind Ausbildungen in Informatik, Design oder Telekommunikation.

Nationale Lehrstellenkonferenz: Massnahmenpaket 2007


Ziel der Bildungs- und Wachstumspolitik ist es, die Mehrheit der Jugendlichen über eine berufliche Grundausbildung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Heute haben rund 90% Im Mittel aller OECD-Staaten haben 68% der 25- bis 64-jährigen Bevölkerung mindestens einen Abschluss des Sekundarbereichs II, d.h. entweder einen gymnasialen Abschluss oder eine abgeschlossene berufliche Grundbildung. In der Schweiz liegt dieser Anteil mit 89% erheblich höher. der erwachsenen Bevölkerung einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Diese Quote gilt es, in den nächsten Jahren sukzessive zu erhöhen.  Trotz den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Kantonen und der Wirtschaft haben letztes Jahr rund 4% aller Jugendlichen, die eine Lehrstelle suchten, keine Lösung gefunden. Um dieses Ungleichgewicht auf dem Lehrstellenmarkt kurz- und mittelfristig anzugehen, ist ein verstärktes Engagement aller Beteiligten notwendig. So haben sich auf Einladung der Vorsteherin des EVD die Verantwortlichen aus Bildung und Wirtschaft am 13. November 2006 in Genf zur zweiten Nationalen Lehrstellenkonferenz getroffen. Als Resultat wurde ein Paket mit bewährten und neuen Massnahmen zur Erhaltung und Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen sowie der gezielten Förderung der Lehrstellensuchenden verabschiedet.

Bewährte Massnahmen


Heute verfügen Bund und Kantone über ein abgestimmtes Set an bewährten Massnahmen. Diese zeigen Wirkung und sollen beibehalten werden.

Erhöhung des Lehrstellenangebote


Der Einsatz von Lehrstellenförderinnen und -förderern sowie die Anschubfinanzierung von Lehrbetriebsverbünden dienen der Schaffung von neuen Lehrstellen vor Ort.  – Die Lehrstellenförderung hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist ins kantonale Lehrstellenmarketing integriert. Um neue Ausbildungsplätze zu schaffen, engagierten immer mehr Kantone Lehrstellenförderer. Die in der regionalen Wirtschaft eingebetteten Personen nutzen ihr Beziehungsnetz und motivieren Unternehmen, zusätzliche Lehrstellen bereitzustellen oder einem Lehrbetriebsverbund beizutreten.  – Der Lehrbetriebsverbund ist eine Chance für Klein- und Mittelbetriebe, sich an der Berufsbildung aktiv zu beteiligen. Zwei oder mehrere Betriebe mit ergänzenden Tätigkeiten schliessen sich zusammen und bilden gemeinsam Lernende aus. Durch die Nutzung gemeinsamer Ressourcen wird eine verordnungskonforme Ausbildung vermittelt und der Ausbildungsaufwand für den einzelnen Betrieb optimiert. Dank der Ausbildung im Verbund können auch Betriebe ausbilden, die bisher aufgrund zu hoher Kosten, zu geringer Betriebsgrösse oder zu hoher Spezialisierung auf die Ausbildung von Lernenden verzichtet haben. Internet: www.verbuende.ch . – Mit der neu im Berufsbildungsgesetz vorgesehenen zweijährigen beruflichen Grundbildung mit Attest (Attestausbildungen) erhalten praktisch begabte Jugendliche die Möglichkeit, einen eidgenössischen Abschluss zu erreichen, der von der Wirtschaft nachgefragt wird. Die ersten vier Attestausbildungen wurden auf Sommer 2005 eingeführt (Detailhandel, Gastrobereich). Weitere vier folgten auf Lehrbeginn 2006 (Hauswirtschaft, Milchverarbeitung, Reifenbranche, Schreinerei) und fünf sind auf 2007 geplant (Auto, Büro, Logistik, Metall, Seilbahn).

Verbesserung der Chancen der Lehrstellensuchenden


Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche haben vor allem schulisch und sozial Schwächere sowie Schülerinnen und Schüler der letzten Migrationswelle. Die erfolgsversprechendste Massnahme zur Integration dieser Jugendlichen ist die individuelle Begleitung beim Übergang der obligatorischen Schule in die Berufsbildung. Darunter fallen Brückenangebote, Mentoringprogramme, das Coaching von Jugendlichen ohne Lehrstelle, spezielle Programme für Migrantinnen und Migranten sowie die arbeitsmarktlichen Massnahmen (Motivationssemester, Berufspraktika etc.).  – Individuelle Begleitung und Mentoring: Fachpersonen machen Jugendliche ohne Lehrstelle gezielt auf offene Lehrstellenangebote aufmerksam, beraten und vermitteln sie den Unternehmen. Migrantinnen und Migranten werden gezielt durch Schlüsselpersonen ihres Kulturkreises betreut. Erfahrungen zeigen, dass die Bereitschaft, einen Jugendlichen ehrenamtlich auf seinem Weg ins Arbeitsleben zu begleiten, sehr hoch ist. Immer öfter übernehmen auch pensionierte Arbeitnehmende diese Aufgabe. – Promotionsaktivitäten: In den letzten Jahren wurden zahlreiche Promotionsaktivitäten (z.B. die nationale Ausbildungsvignette) durchgeführt. Zu der Vielzahl von Massnahmen im Lehrstellenmarketing der Kantone zählt unter anderem, dass den internationalen Firmen vermehrt die Stärken und Möglichkeiten unseres Berufsbildungssystems aufgezeigt werden. Ausgebaut wird die vom Bund zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt lancierte nationale Lehrstellenkampagne Internet: www.chance06.ch . zur Sensibilisierung der Unternehmen und Jugendlichen. Eine Internet-Plattform fasst die bestehenden Angebote zusammen und dient als Wegweiser: Sie verhilft Unternehmen rasch zu den richtigen Kontakten vor Ort. Jugendliche erfahren mehr über Informations- und Beratungsangebote der kantonalen Berufsbildungsämter und Berufsberatungen.

Unterstützung für Stellensuchende nach der Sekundarstufe II


Mit den gezielten Massnahmen der Arbeitslosenversicherung soll vermieden werden, dass Arbeitswillige nach ihrer Ausbildung ohne Beschäftigungschancen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen subventioniert der Bund Berufspraktika Berufspraktika: Die Arbeitslosenversicherung bietet die Möglichkeit, in der öffentlichen Verwaltung oder in Privatunternehmen Berufspraktika zu absolvieren. Sie übernimmt 75% der Kosten. Die restlichen 25% (mindestens 500 Franken pro Monat bei einer Vollzeitstelle) gehen zu Lasten des Arbeitsgebers. und Übungsfirmen In Übungsfirmen können Versicherte Erfahrungen und neue Berufskenntnisse im Handelsbereich sowie teilweise in den Branchen Handwerk und Technik in einem wirklichkeitsnahen Umfeld sammeln (Learning-by-Doing).. Diese Massnahmen stellen jedoch für diejenigen, die über keinen beruflichen Erstabschluss verfügen, die Ausnahme dar. Auch hier gilt: Bildung hat Vorrang.

Neue Massnahmen


Junge Menschen haben heute nur noch geringe Aussichten, in einer Hilfstätigkeit Anstellung zu finden. Dadurch werden zwangsläufig mehr schulisch und sozial schwache Jugendliche eine berufliche Grundbildung benötigen. Die Situation wird sich auch nach einer demografischen Wende nicht ändern. Es ist davon auszugehen, dass weiterhin ein Anteil an Jugendlichen bestehen bleibt, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit an Grenzen stossen. Bei der Integration dieser Jugendlicher in den Arbeitsmarkt kommt der Berufsbildung eine zentrale Rolle zu. Es braucht gezielte, individualisierte Massnahmen. Dabei bedarf es einer engen Zusammenarbeit sowohl mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) als auch mit den Institutionen des Arbeitsmarktes und den sozialen Stellen («interinstitutionelle Zusammenarbeit»). Ausserdem sollen neue Massnahmen in die bestehenden Strukturen eingebettet und die betriebliche Ausbildung besonders berücksichtigen werden:

Mehr Angebote im praktisch orientierten Bereich


Die Schaffung von beruflichen Grundbildungen mit Attest sollen Vorrang bei der Masterplanung Berufsbildung Der Masterplan Berufsbildung stellt sicher, dass die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes tragbar ist. Aufgrund der Komplexität, der knappen Personalressourcen und der finanziellen Konsequenzen allfälliger Innovationen kann der Beginn der Berufsreformen nicht einseitig von einem Verbundpartner festgelegt werden. Die Reformen sind auf die zur Verfügung stehenden Mittel abzustimmen und zusammen mit den Verbundpartnern – Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt – auszuhandeln. erhalten.

Begleitung und Beratung der Lehrbetriebe


Wenn sich heute Unternehmen wegen mangelnder Lernleistungsfähigkeit der Schulabgängerinnen und Schulabgänger, Schwierigkeiten im Umgang Jugendlichen mit besondern Anforderungen oder den administrativen Aufwendungen aus der Ausbildung zurückziehen, können nur entsprechende Unterstützungsangebote die Situation verbessern. Diese müssen verstärkt werden. Die Betriebe sollen auf Beratung und Unterstützung in rechtlichen, organisatorischen und sozialen Fragen sowie Vermittlungstätigkeit bei Konflikten und in Krisensituationen zurückgreifen können.

Case Management als neuer Ansatz


Es handelt sich hier um eine Hilfe zur Selbsthilfe für gefährdete Jugendliche (siehe Kasten 1 – Der Bund unterstützt die Kantone beim Auf- und Ausbau des Case Managements Berufsbildung.- Voraussetzung für die Unterstützung ist ein kantonales Gesamtkonzept.- Der Bund richtet für die Erarbeitung des kantonalen Konzepts eine Pauschale aus.- Gesuche zur Unterstützung von Auf- und Ausbaumassnahmen werden von den Kantonen beim BBT eingereicht und aufgrund des Gesamtkonzepts beurteilt.). Im Berufsbildungsbereich ist Case Management ein strukturiertes Verfahren, um adäquate Massnahmen für Jugendliche sicher zu stellen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Es koordiniert die beteiligten Akteurinnen und Akteure sowohl über institutionelle und professionelle Grenzen als auch über die Dauer der Berufswahl und der Grundbildung hinweg. Diese werden frühzeitig identifiziert und durch individuelle Begleitung und Förderung zu einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II geführt. Das Case Management stellt sicher, dass auf dem Weg von der Schule über die Grundbildung in die Berufswelt keine Lücken in der Unterstützung der gefährdeten Jugendlichen entstehen und dient der effizienteren Abstimmung der Aktivitäten aller Beteiligten. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine umfassende Standortbestimmung der gefährdeten Jugendlichen bereits in der obligatorischen Schulzeit. Die Standortbestimmung soll sich nicht nur auf Schulleistungen beschränken, sondern auch die Berufswahlreife sowie soziale und personale Kompetenzen berücksichtigen.

Umsetzungskonzept


Das Umsetzungskonzept Case Management Vgl. Umsetzungskonzept Case Management (BBT, SBBK / Stand Februar 2007). besteht aus folgenden Elementen: 1. Identifikation, Erfassung und laufende Beobachtung der Risikogruppe: Voraussetzung für das Case Management Berufsbildung ist, dass die Risikogruppen identifiziert, erfasst und laufend beobachtet werden. Diese Identifizierung findet so früh wie möglich statt. Gefährdete Jugendliche werden bereits ab dem 7./8. Schuljahr identifiziert. Sobald das Dropout-Risiko (keine Lehre, Lehrabbruch, Scheitern der Lehre) einer jugendlichen Person identifiziert worden ist, wird die Stelle bezeichnet, die den Kontakt mit beteiligten Stellen sucht und mit ihnen und mit der oder dem Jugendlichen den allenfalls zu treffende Massnahmen festlegt.  2. Berufsfindung: Das Kompetenz- und Beziehungsnetzwerk von Fachpersonen im wirtschaftlichen und im institutionellen Umfeld wird eingesetzt, um gefährdete Jugendliche auf effiziente Weise bei der Vorbereitung auf die Lehre zu unterstützen. Zielvereinbarungen stellen die Eigenverantwortung, das Commitment und die Autonomie der Jugendlichen sicher. Ein bereits etabliertes Instrument im Rahmen dieser Hilfe ist die reguläre Berufsberatung.  3. Übergänge: Jugendlichen, die nicht unmittelbar nach der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II eintreten, sondern sich im Übergang zwischen der obligatorischen und der nachobligatorischen Bildung befinden, wird ebenfalls Hilfe zur Selbsthilfe bei der Berufswahl und bei der Suche eines geeigneten Ausbildungsplatzes geboten. Die Brückenangebote bzw. die Wahl des richtigen Angebots gehören zu den Massnahmen, bei denen eine vermehrte Abstimmung unter den Institutionen und den konkreten Angeboten notwendig ist. 4. Berufliche Grundbildung: Jugendlichen, die nicht in die berufliche Grundbildung integriert werden konnten oder die Ausbildung abbrechen, wird bei der Suche eines geeigneten Ausbildungsplatzes oder beim Wiedereinstieg Hilfe zur Selbsthilfe geboten. Auch hier wird das Beziehungsnetzwerk von Lehraufsicht, Coaches usw. wirksam. Die Zielvereinbarung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.  5. Flankierende Massnahmen: Das Case Management ist auf die sozial benachteiligte oder schulisch schwächere jugendliche Person fokussiert. Die flankierenden Massnahmenrichten richten sich auf Systeme, Abläufe oder Institutionen im Umfeld der Person – so etwa Beratungs- und Unterstützungsangebote für Lehrbetriebe in rechtlichen, organisatorischen und sozialen Fragen durch Hotlines und zusätzlichen Berufsverbandsangeboten.

Fazit und Ausblick


Der Druck auf den Lehrstellenmarkt wird anhalten. In den nächsten zehn Jahren werden zwei Entwicklungen zusammentreffen, die das schweizerische Bildungssystem – und das vieler anderer Staaten – vor grosse Herausforderungen stellen. Einem steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften wird ein Rückgang der jungen Bevölkerung gegenüberstehen. Entsprechend fehlen diese Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt. Andererseits müssen die Massnahmen für schulisch und sozial Schwächere verstärkt werden, um sie auf die steigenden Anforderungen vorzubereiten sowie in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Einem nach wie vor beschränkten Angebot für schulisch und sozial schwächere Jugendliche steht also eine vermehrte Nachfrage der Betriebe nach leistungsstarken Jugendlichen gegenüber: Vollschulische Bildungsinstitutionen werden verstärkt mit Industrie und Gewerbe um die Gruppen der leistungsstarken Jugendlichen konkurrieren. Umso wichtiger wird es sein, möglichst viele Menschen möglichst gut auszubilden. Durch die bestehenden und geplanten Massnahmen und die ständige Weiterentwicklung wird unser duales System seine Zukunftsfähigkeit unter Beweis stellen und weiterhin massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft und zur Integration möglichst aller Jugendlichen in den Arbeitsmarkt beitragen.

Kasten 1: Case Management: Rolle des Bundes – Der Bund unterstützt die Kantone beim Auf- und Ausbau des Case Managements Berufsbildung.- Voraussetzung für die Unterstützung ist ein kantonales Gesamtkonzept.- Der Bund richtet für die Erarbeitung des kantonalen Konzepts eine Pauschale aus.- Gesuche zur Unterstützung von Auf- und Ausbaumassnahmen werden von den Kantonen beim BBT eingereicht und aufgrund des Gesamtkonzepts beurteilt.

Zitiervorschlag: Belinda Walther Weger (2007). Übergang von der Schule ins Berufsleben: Politisches Massnahmenpaket 2007. Die Volkswirtschaft, 01. März.