Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Der Nutzen der ASA-Richtlinie
Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit.-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherten Betrieben. Ziel und Zweck der Richtlinie ist die Sicherstellung der systematischen und professionellen Wahrnehmung der gesetzlichen Verantwortung der Betriebe. Der folgende Artikel zeigt auf, wie die ASA-Richtlinie dazu beigetragen hat, Prävention im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Betriebe zu tragen – sei es mit der Ausbildung von entsprechenden Spezialisten, der Verankerung von Trägerschaften, die überbetriebliche Lösungen anbieten, aber auch mit der Wirkung auf Art und Umfang der Betriebsinspektionen.
Ausbildung zahlreicher ASA-Spezialisten
Mit der ASA-Richtlinie einhergehend etablierten sich verschiedenste Ausbildungslehrgänge, die eine stattliche Anzahl von Spezialisten hervorbrachten und immer noch hervorbringen: – Den Lehrgang Arbeit und Gesundheit der ETH Zürich und der Universität Lausanne haben 145 Personen in den Fachrichtungen Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene absolviert. – Den Kurs für Sicherheitsfachleute der EKAS haben 714 Personen besucht. – Und die Ausbildung zum Sicherheitsingenieur haben 167 Personen absolviert. Darüber hinaus haben verschiedenste Anbieter von überbetrieblichen ASA-Lösungen eine grössere Anzahl von Kontaktpersonen ihrer angeschlossenen Mitgliedbetriebe auf ihre Bedürfnisse hin geschult.
Systeme für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Branchenverbände und Sozialpartner haben sich auf dem Weg zur Umsetzung der ASA-Richtlinie dafür engagiert, ihren Mitgliedern angepasste Instrumente zur Verfügung zu stellen. Dabei sind überbetriebliche ASA-Lösungen (Branchen- und Betriebsgruppenlösungen) entstanden, die besonders bei der Unterstützung von KMU gute Dienste leisten: Mittlerweile sind 76 Branchen-, 15 Betriebsgruppen- und 15 Modelllösungen von der EKAS genehmigt worden. Der durch die ASA-Richtlinie für gewisse Betriebe geforderte Beizug von ASA-Spezialisten wird bei Branchen- und Betriebsgruppenlösungen indirekt wahrgenommen. Darüber hinaus dürfen all jene individuellen Lösungen nicht vergessen werden, welche mit einer massgeschneiderten, den konkreten Bedürfnissen des Betriebes angepassten Lösung die Anforderungen erfüllen, sei es durch einen hausinternen oder externen ASA-Spezialisten. Managementsysteme gleich welcher Art orientieren sich gerne an den Strukturen grösserer Unternehmen und laufen dabei Gefahr, für Kleinbetriebe nicht praktikabel zu sein. Diesem Vorwurf ist auch die eine oder andere überbetriebliche ASA-Lösung ausgesetzt. Verschiedene Anbieter haben die Bedürfnisse ihrer Mitglieder richtig eingeschätzt und ihre Lösungen gut an kleingewerbliche Strukturen angepasst, etwa indem die Einführung etappenweise vorgenommen wurde.
Eindrücke aus den Inspektionen
Auswertungen von ca. 4000 ASA-Kontrollen aus den Kantonen der Jahre 2003 und 2004 zeigten, dass in Betrieben mit überbetrieblichen ASA-Lösungen durch die Inspektorate nachweisbar weniger Mängel zu beanstanden sind, wobei Betriebe mit einer umgesetzten Modelllösung noch etwas besser abschneiden als solche mit einer Betriebsgruppenlösung – und diese wiederum etwas besser als jene mit einer Branchenlösung. Handlungsbedarf sehen die Durchführungsorgane vor allem in den Bereichen Gefahrenermittlung, Massnahmen treffen und Schulung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Diese Schulung ist bei Lernenden, die ein um 70% höheres Unfallrisiko haben als andere Altersgruppen, besonders wichtig. Dort, wo die Umsetzung des Systems erfolgt ist, haben sich die Vollzugsorgane mit einer effizienten Systemkontrolle – anstelle der früheren Detailkontrolle – an die neuen Gegebenheiten angepasst. Allerdings wird dies in den Betrieben nicht überall geschätzt. KMU erwarten vom Inspektor weniger das Aufzeigen von Mängeln als eine kostenlose Beratung und Problemlösung. In diesem Spannungsfeld zwischen Beratung und Aufsichtsfunktion befinden sich die Arbeitsinspektoren täglich. Da ihr Kerngeschäft die Aufsichtsfunktion ist, müssen Beratungstätigkeit und Problemlösung künftig vermehrt den externen ASA-Spezialisten überlassen werden.
Erfolge in den Branchen und Unternehmen
Die von der ASA-Richtlinie ausgelösten Massnahmen bringen – wie die folgenden Beispiele zeigen – nicht nur Aufwand mit sich; sie lassen sich auch ökonomisch rechnen.
Beispiel 1
Die Fleischwirtschaft (Metzgereien) hat in der Schweiz im Jahre 1999 mit der Umsetzung der ASA-Branchenlösung begonnen. Betrug das Berufsunfallrisiko 1999 gemäss Suva und Privatversicherer noch 179 Fälle (pro 1000 Mitarbeitende), so konnte es bis 2004 auf 122 gesenkt werden, was einer Reduktion des Berufsunfallrisikos um 32% entspricht. Ausbildungszentrum für die Schweiz. Fleischwirtschaft.
Beispiel 2
Ein Unternehmen der Feinbackwarenindustrie mit 450 Mitarbeitenden hat im Jahre 2002 eine Präventionskampagne gestartet. Diese basierte auf der Branchenlösung Nr. 30 (Chocosuisse/Biscosuisse); sie wurde durch ein Team von Sicherheitsingenieuren ergänzt, den betrieblichen Bedürfnissen angepasst und implementiert. Von durchschnittlich 103 Fällen in den Jahren 2000-2002 konnte das Berufsunfallrisiko in der folgenden Dreijahresperiode (2003-2005) auf durchschnittlich 81 Fälle reduziert werden, was eine Senkung des Betriebsunfallrisikos von 21% bedeutet. Erfa-Tag 2006 der Branchenlösung Biscosuisse/Chocosuisse. Gar noch stärker als das Unfallrisiko konnten mit dem gewählten Präventionsansatz die Krankheitsabsenzen (KRA) gesenkt werden. Ganze 70% der von der Firma ausgewiesenen Kostensenkungen sind darauf zurückzuführen (siehe Grafik 1). Eine ähnlich positive Wirkung auf die Nichtbetriebsunfall-Absenzen (NBU) bzw. deren Kosten konnte in diesem Fall nicht festgestellt werden.
Beispiel 3
In Betrieben der Branchenlösung Nr. 15 des Verbandes der Schweiz. Edelstahl-, Metall- und Kunststoffhändler (VSEMK) betrug das Berufsunfallrisiko in den Jahren 1995-1999 im Jahresdurchschnitt 182 Fälle pro 1000 Vollbeschäftigte. Nach Einführung der Branchenlösung im Jahre 2000 konnte in der folgendenden Fünfjahresperiode (2000-2004) das Berufsunfallrisiko auf einen Jahresdurchschnitt von 96 Fällen reduziert werden (siehe Grafik 2), was einer Reduktion des Betriebsunfallrisikos um 47% entspricht. Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung.
Beispiel 4
Dass sich ASA-Lösungen auszahlen, zeigt auch das Beispiel des Schreinergewerbes, wo laut Suva in den letzten 5 Jahren das Betriebsunfallrisiko um 25% gesenkt werden konnte. Schreinereien haben in der Folge per 1. Januar 2007 eine jährliche Prämienreduktion von rund 10% oder 2 Mio. Franken zu erwarten.
Fazit
Das klare Ergebnis, dass Prävention nicht nur zur Senkung des Fallrisikos bei Berufsunfällen beiträgt, sondern auch zu einer deutlichen Reduktion der Krankheitsabsenzen führen kann, begründet die Haltung der Arbeitsinspektion, sich weiterhin für eine ganzheitliche Betrachtungsweise auf der Basis des Unfallversicherungsgesetzes und des Arbeitsgesetzes zu engagieren, dies sowohl in den Präventionsbemühungen wie auch im Gesetzesvollzug. Ein aus unserer Sicht taugliches Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz soll demnach alle Aspekte, die zu Absenzen am Arbeitsplatz führen und damit Kosten verursachen, einbeziehen, unabhängig davon, ob der Unfalloder Krankenversicherer für die Kosten von Absenzen aufkommt.
Grafik 1 «Wirkung der Präventionskampagne auf die Kosten für Ausfallstunden bei einem Unternehmen der Feinbackwarenindustrie, 2000-2005»
Grafik 2 «Verlauf des Fallrisikos in Betrieben der Branchenlösung Nr. 15, 1995-2004»
Zitiervorschlag: Haas, Johann (2007). Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Der Nutzen der ASA-Richtlinie. Die Volkswirtschaft, 01. April.