KMU-Verträglichkeitstest zur ASA-Richtlinie
Die Schweizer Unternehmer standen der ASA-Richtlinie lange sehr skeptisch gegenüber. Mit einem KMU-Verträglichkeitstest konnten nun die wichtigsten Probleme erfasst werden, die sich aus dieser Regelung zur Arbeitssicherheit ergeben. Gestützt auf die Ergebnisse dieses Tests hat das KMU-Forum Empfehlungen erlassen, die im Entwurf für die Revision der Richtlinie weit gehend berücksichtigt wurden. Die Resultate sind sehr positiv: Die meisten erfassten Probleme sind nun gelöst, und die administrative Belastung der Unternehmen hat sich deutlich verringert.
Die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) war 1995 von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) verabschiedet worden. Darin sind die Massnahmen in Bezug auf Organisation, Dokumentation usw. festgelegt, die Arbeitgeber im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz treffen müssen. Insbesondere verpflichtet diese Richtlinie bestimmte Arbeitgeber, Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen. Die revidierte ASA-Richtlinie kann auf der Website der EKAS unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.ekas.ch . Aufgrund der häufigen Klagen von Unternehmen über den grossen administrativen Aufwand, den die ASA-Richtlinie verursacht, beauftragte das KMU-Forum sein – vom SECO geführtes – Sekretariat, für diese Regelung einen KMU-Verträglichkeitstest durchzuführen. Der KMU-Verträglichkeitstest ist ein Instrument zur Beurteilung der Auswirkungen von Bundeserlassen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um deren administrative Belastung abzubauen. Gemäss den Vorgaben des Bundesrates muss die Verwaltung dazu zehn gezielt ausgewählte Unternehmen aufsuchen und befragen. Die Resultate der Interviews sind statistisch nicht repräsentativ. Sie sind vielmehr als Fallstudien aufzufassen, die dazu dienen, die möglichen Probleme beim Vollzug aufzuzeigen. Nähere Informationen zum KMU-Test bietet die Website des SECO: www.seco.admin.ch , Rubriken «Themen», «Standortförderung», «KMU-Politik».
Ablauf der Untersuchung
Für den KMU-Test zur ASA-Richtlinie wurden 71 KMU in 11 Kantonen in der Deutsch- und Westschweiz ausgewählt. Dazu gehörten KMU, in denen erhöhte Unfallrisiken bestehen, wie auch solche, in denen nur geringe Risiken vorhanden sind. Die vertretenen Branchen sind: Detailhandel, Grosshandel, Hotellerie, Gastgewerbe, Automobilbranche und Informatikdienstleistungen. In diesen Bereichen sind rund 108000 Unternehmen tätig, was etwas über einem Drittel aller schweizerischen KMU entspricht. Innerhalb der einzelnen Branchen wurden KMU verschiedener Grösse ausgewählt, mehrheitlich jedoch Kleinunternehmen mit weniger als 49 Mitarbeitern. Derartige Betriebe werden durch einschränkende staatliche Regelungen besonders stark benachteiligt, weil ihnen bei der Umsetzung proportional höhere Kosten entstehen als grösseren Unternehmen. Die 71 ausgewählten KMU wurden zunächst angeschrieben. Zusammen mit einem Erläuterungsschreiben erhielten sie eine kurze Information zur ASA-Richtlinie und einen Fragebogen. Anschliessend wurden die Unternehmensleitungen telefonisch kontaktiert, um einen Termin für ein Interview zu vereinbaren. Konnte kein Termin vereinbart werden, wurden vier bis fünf Fragen am Telefon gestellt. Insgesamt wurden 15 Interviews vereinbart; 41 weitere KMU wurden telefonisch befragt. Die Interviews fanden direkt in den Räumlichkeiten der Unternehmen statt. Sie wurden in Anwesenheit der Unternehmensleitung oder der stellvertretenden Leitung der ausgewählten KMU sowie allenfalls des Sicherheitsbeauftragten durchgeführt. Die Befragten hatten sich auf das rund 40-minütige Gespräch mit dem zugesandten Fragebogen vorbereitet, der 20 halboffene Fragen zur ASA-Richtlinie umfasste. Zur Ergänzung der Analyse wurden auch ein Unternehmen, das zwei Lösungen zur Umsetzung der ASA-Richtlinie entwickelt hatte, sowie der Leiter eines für die Arbeitsverhältnisse zuständigen kantonalen Amts befragt.
Unverhältnismässiger administrativer Aufwand
Die Resultate des Tests zeigten, dass die bisherige Richtlinie für die KMU einen viel zu grossen administrativen Aufwand verursachte, namentlich für Kleinunternehmen und für Betriebe ohne besondere Gefährdungen. Dies war hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückzuführen: – Die Informationen, die den Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden, waren in der Regel unzureichend oder zu stark verzettelt. – Die Angebote für eine kollektive Umsetzung (Branchen-, Modelllösungen) waren oft ungeeignet und zu kompliziert für Kleinunternehmen, in denen nur geringe Unfallrisiken bestehen. – Die vorgeschriebenen Dokumentationsaufgaben erforderten einen oft unverhältnismässigen Zeitaufwand und waren häufig nutzlos. Die Unternehmen, die ihren Pflichten aus der ASA-Richtlinie nachkommen wollten, sahen sich mit einem Informationsproblem konfrontiert. Die unklare Formulierung des Richtlinientexts und die Verzettelung des von den Umsetzungsorganen bereitgestellten Informationsmaterials verunmöglichten praktisch der Unternehmensleitung, innert nützlicher Frist die zu treffenden Massnahmen zu eruieren. Dutzende von Checklisten und Erläuterungen mussten durchgelesen werden, was mit einem sehr grossen Zeitaufwand verbunden war. Die Unternehmen, die ihre Pflichten erfüllen wollten, waren mangels Informationen de facto gezwungen, die kostenpflichtigen Dienste von Beratern in Anspruch zu nehmen oder sich Branchenlösungen anzuschliessen. Diese waren jedoch vor allem auf Unternehmen ausgerichtet, in denen Risiken von einem gewissen Umfang bestehen. Insbesondere für die KMU des Dienstleistungssektors waren sie deshalb oft zu kompliziert und zu anforderungsreich. Ein weiteres Problem war der Formalismus. Die Richtlinie und die Art, wie sie ausgelegt wurde, verpflichteten die Unternehmer, eine umfangreiche Dokumentation von zweifelhaftem Nutzen zu führen.
Empfehlungen des KMU-Forums
Gestützt auf die Resultate des Verträglichkeitstests formulierte das KMU-Forum eine Reihe von Empfehlungen zuhanden der EKAS. Insbesondere wurde die EKAS aufgefordert, die ASA-Richtlinie gestützt auf eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zügig zu revidieren. Zudem wurde ihr empfohlen, den KMU ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, das ihnen ermöglicht, ihre Pflichten einfach und rasch zu erfüllen, ohne die kostenpflichtigen Dienste Dritter beanspruchen zu müssen.
Neue ASA-Richtlinie
Die revidierte Richtlinie ist klarer und knapper formuliert. Die Pflichten werden entsprechend dem Unfallrisiko und der Anzahl Mitarbeitender im Unternehmen klarer unterschieden und abgestuft. Der Formalismus wurde abgebaut, sodass die Dokumentationsaufgaben weniger Zeit in Anspruch nehmen. Nach Schätzungen, welche im Rahmen der RFA Vgl. Artikel von Dr. Alkuin Kölliker auf S. 29 dieser Ausgabe. ermittelt wurden, lässt sich die administrative Belastung der KMU mit diesen Verbesserungen um rund 45 Mio. Franken pro Jahr reduzieren.
Neues Informationsinstrument für die KMU des Dienstleistungssektors
Parallel zur Revision der Richtlinie hat die EKAS auf Anfrage des Forums ein Instrument für KMU des Dienstleistungssektors entwickelt. Diese Betriebe können nun dank einer Broschüre und vier online abrufbaren Schulungsmodulen Vgl. www.ekas.ch . ihren Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einfach und rasch nachkommen. Laut den Entwicklern sollte dieses neue Tool den Unternehmensleitungen ermöglichen, diese Aufgaben innerhalb von 2-3 Stunden zu erfüllen. Die Zeiteinsparungen für die KMU werden somit sehr erheblich sein.
Notwendigkeit einer Informationskampagne
Nach Ansicht des KMU-Forums muss nun bei allen Unternehmen in der Schweiz eine Informationskampagne lanciert werden. Nur mit einer breit angelegten Kampagne lassen sich die erwarteten Einsparungen erzielen. Wenn die Unternehmen nicht wissen, dass die ASA-Richtlinie revidiert und ein Tool für sie entwickelt wurde, werden die geleisteten Anstrengungen keine Wirkung haben. Das Forum hat der EKAS deshalb empfohlen, geeignete Informationsmassnahmen einzuleiten.
Kasten 1: Stärkung des KMU-Forums Im vergangenen Dezember hat der Bundesrat die Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen verabschiedet. Damit erhielt das KMU-Forum eine solide institutionelle Verankerung. Auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats wurde der Auftrag des Forums zudem auf die Information der parlamentarischen Kommissionen ausgedehnt. Das KMU-Forum setzt sich wie folgt zusammen: mindestens sieben Unternehmer aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, ein Vertreter der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, ein Mitglied der Direktion des SECO und ein Vertreter der Gründerzentren für Unternehmen.Im Rahmen von Vernehmlassungen prüft das Forum die Gesetzesoder Verordnungsentwürfe, welche Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, und gibt eine Stellungnahme aus Sicht der KMU ab. Zudem analysiert das Forum die bestehenden Regelungen in spezifischen Bereichen und schlägt bei Bedarf Vereinfachungen oder alternative Regelungen vor.
Zitiervorschlag: Muller, Pascal (2007). KMU-Verträglichkeitstest zur ASA-Richtlinie. Die Volkswirtschaft, 01. April.