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Keine weitere Liberalisierung ohne Branchen-GAV!

Keine weitere Liberalisierung ohne Branchen-GAV!

In Deutschland kann ein grosser Teil der Angestellten von privaten Postdienstleistern nicht vom Lohn leben und benötigt Unterstützung vom Staat. Deshalb kommt in der Schweiz eine weitere Öffnung des Postmarktes nur dann in Frage, wenn gleichzeitig ein Branchen-Gesamtarbeitsvertrag in Kraft gesetzt wird. Nimmt das Parlament diese Forderung nicht ernst, muss es mit einem Referendum rechnen. Die Gewerkschaft Kommunikation wird sich bei der bevorstehenden Revision des Postgesetzes dafür einsetzen, dass die Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sichergestellt ist und dass Angestellte von privaten Postdienstleistern nicht prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Zudem dürfen die heutigen Arbeitsbedingun-gen bei der Schweizerischen Post nicht in Frage gestellt werden.

Es kommt nicht von ungefähr, dass die Gewerkschaft Kommunikation die Arbeitsbedingungen im Postmarkt genau im Auge behält. Die Erfahrungen mit dem geöffneten Postmarkt in Deutschland lassen einen erschaudern: Bei 62,3% der gegen 17000 Arbeitsplätze bei privaten Anbietern handelt es sich um so genannte Minijobs. Damit ist der Anteil höher als in Branchen, bei denen Minijobs traditionell üblich sind, nämlich dem Reinigungsgewerbe (56,3%) und der Gastronomie (52,8%). Die Minijobs charakterisieren sich durch unregelmässige Arbeitszeiten, Arbeit auf Abruf, tiefe Löhne, völlig ungenügende Beiträge an die Rentenversicherung und ein hohes Mass an Existenzangst.

Löhne, von denen niemand leben kann


Besonders prekär sind die Löhne der Angestellten bei privaten Anbietern: Der durchschnittliche Stundenlohn (Median) beträgt in Westdeutschland 7,00 Euro und in Ostdeutschland 5,90 Euro, was bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche Monatslöhne zwischen 985 und 1169 Euro ergibt. Damit liegen die Löhne zwischen 40% und 50% unter den Einstiegslöhnen von Zustellkräften bei der Deutschen Post. Nicht nur das: Die Löhne liegen sogar unter den gesetzlich geregelten Mindestbedarfsbestimmungen des deutschen Sozialgesetzbuches II. Das heisst, dass Vollzeitangestellte nicht von ihrem Lohn leben können und Anspruch haben auf Sozialhilfe. Mit anderen Worten: Der Staat finanziert den Wettbewerb auf dem Buckel der Angestellten mit. So weit darf es in der Schweiz nicht kommen! Es gibt nur einen wirksamen Weg, den Wettbewerb auf dem Buckel der Angestellten zu verhindern, und der führt über die Inkraftsetzung eines Branchen-Gesamtarbeitsvertrages. Ein Branchen-GAV wäre nicht nur für die Angestellten von Nutzen, sondern auch für den Postmarkt an sich. Gleich lange Spiesse bei den Löhnen zwingen die privaten Anbieter dazu, den Wettbewerb über die Qualität, den Service und über Innovationen zu führen. Wird im revidierten Postgesetz keine Verpflichtung zur Einführung eines Branchen-Gesamtarbeitsvertrages verankert, muss der Bundesrat mit dem Referendum von Gewerkschaftsseite rechnen.

Grundversorgung mit Banklizenz


Der Universaldienst der Post muss auch nach der Gesetzesrevision sichergestellt sein, und zwar flächendeckend und in hoher Qualität. Wesentlicher Bestandteil des Universaldienstes ist das Poststellennetz, das nicht weiter reduziert werden darf. Es muss auch in Zukunft sichergestellt sein, dass 90% der Bevölkerung mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss innert 20 Minuten eine Poststelle erreichen können, welche die ganze Dienstleistungspalette anbietet. Ein Teil des Universaldienstes ist auch der Zahlungsverkehr. Es wäre an der Zeit, ernsthaft zu prüfen, der Post eine Banklizenz zu erteilen. Eine «Postbank» muss allerdings vollständig im Besitz der Post bleiben. Ihre Erträge müssen in den Konzern fliessen, damit sie zur Finanzierung der Postinfrastruktur beitragen.  Dementsprechend fährlässig wäre es, weitere Öffnungsschritte ohne gründliche Evaluation der Kosten- und Versorgungssituation einzuleiten. Es gibt keinen Grund, sich hier unkritisch ins EU-Liberalisierungsfahrwasser zu begeben. Die Gewerkschaften haben alles Interesse daran, eine bestens funktionierende Postversorgung in der Schweiz und im internationalen Verkehr zu garantieren.

Fazit


Zusammenfassend ist die Gewerkschaft Kommunikation offen gegenüber einer Revision des Postgesetzes. Der Universaldienst muss aber weiterhin sichergestellt sein. Und der Wettbewerb darf keinesfalls auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen werden. Davor schützt nur ein Branchen-Gesamtarbeitsvertrag. Stellen sich im Parlament die bürgerlichen Parteien gegen diese zentrale Forderung, müssen sie damit rechnen, dass die Gesetzesrevision in einer Volksabstimmung scheitert.

Zitiervorschlag: Giorgio Pardini (2007). Keine weitere Liberalisierung ohne Branchen-GAV!. Die Volkswirtschaft, 01. Mai.