Das Kartellgesetz (KG) verlangt in Art. 59a vom Bundesrat eine Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des KG. Mit den Studien, die das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gestützt auf die vorliegende Ausschreibung vergeben wird, soll ein Teil der vom Gesetz verlangten Evaluation des KG abgedeckt werden. Im Zentrum der Untersuchungen sollen die Wirkungen des 1995 und 2003 revidierten Erlasses auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft stehen. Die Untersuchungen können sich sowohl auf die gesamtwirtschaftlichen Effekte wie auch auf einzelne Märkte beziehen. Bevorzugt werden Offerten, die quantitative Untersuchungen wie zum Beispiel Wirkungen auf Marktpreise beinhalten.
Forschungsziele
Zweck des KG ist es, «volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern» (Art. 1). Ist der totalrevidierte Erlass von 1995 dazu geeignet? Und sind vor allem die 2003 eingeführten Instrumente (insbesondere direkte Sanktionen, Möglichkeit von Hausdurchsuchungen, Bonusregelung) und modifizierten Bestimmungen (wie etwa die Erweiterung des Unternehmensbegriffs, Art. 2 KG) hinreichend, um dieses Ziel zu erreichen?
Fragestellungen
Die folgenden Fragestellungen sollen in den zu vergebenden Studien primär untersucht werden. Es steht den Bewerbern offen, Offerten für eine oder mehrere Teilfragen oder insbesondere bei Konzentration auf einen einzelnen Markt für eine Kombination einzelner Teilfragen einzureichen.
a) Allgemeine volkswirtschaftliche Wirkung des KG im Sinne des Zweckartikels
Im Vordergrund dieser Fragestellung liegt die Untersuchung der allgemeinen Wirkung des KG auf die Förderung der Wettbewerbsintensität und die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen. Wie stark ist diese Wirkung? Welches sind die Wirkungen auf die statische und dynamische Effizienz sowie die Wohlfahrt der schweizerischen Volkswirtschaft? Wie gross sind die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Erlasses indirekt aufgrund eines geänderten Verhaltens der Marktakteure, z.B. bei der Preissetzung oder beim Eingehen von Lieferbeziehungen? Wie hoch ist die präventive Wirkung des KG?
b) Untersuchung der Wirkung einzelner Entscheide
Im Rahmen dieser Fragestellung sollen die Wirkungen einzelner Entscheide auf den betreffenden Märkten untersucht werden. Welche Effekte hatten in den Markt eingreifende (Verbot, Sanktion) und nicht eingreifende (z.B. Einstellung ohne Folgen) Entscheide nach Art. 5, 7 und 9 f. KG bei den Betroffenen und in den entsprechenden Märkten?
c) Untersuchungen zur juristischen und ökonomischen Qualität der Aktivitäten der Wettbewerbsbehörden
Stärken und Schwächen der juristischen und ökonomischen Argumentation der Wettbewerbsbehörden sollen durch angesehene unabhängige Experten beurteilt werden.
d) Quantitative und qualitative Untersuchung der Wirkung der neuen Bestimmung zu vertikalen Vereinbarungen
Welches ist die volkswirtschaftliche Wirkung von Art. 5 Abs. 4 KG? Hat die Einführung dieses Artikels das Verhalten der Marktakteure verändert?
Offerten
Die Offerte muss eine Beschreibung der Methodik und der zu Grunde liegenden Daten, die Qualifikation der Beteiligten (Forschungsleitung, Forschende), die Planung der Forschungsschritte und eine detaillierte Kostenzusammenstellung nach Projektphase und Art des Aufwandes (Honorare, administrative Arbeiten, Reise- und andere Spesen sowie die MWST) enthalten. Die Studien sollen nach Möglichkeit im 1. Quartal 2008, spätestens aber im 2. Quartal 2008 abgeschlossen werden. Für die zu vergebenden Studien steht insgesamt ein Budget von 200000 Franken zur Verfügung. Die Projektvergabe soll Anfang September 2007 erfolgen.
Selektionskriterien
Massgebend für die Vergabe ist das Preis-Leistungs-Verhältnis. Folgende leistungsseitige Selektionskriterien werden die Grundlage bei der Auswahl der gewählten Studien bilden: Relevanz und Qualität des vorgeschlagenen Forschungsansatzes; Eignung der gewählten Methodik; Eignung der für die Untersuchung vorgesehenen Daten; Qualifikation des vorgeschlagenen Forschungsteams; Einhalten der formalen Kriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang der Offerten zwecks inhaltlicher Klärung und Abstimmung der Angebote mit den Offertstellern Gespräche zu führen. Offerten zur Ausschreibung sind bis 23. Juli 2007 an folgende Adresse einzureichen: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Wirtschaftspolitik, DPWW Effingerstrasse 1 3003 Bern Das Pflichtenheft der Evaluation erhalten Sie nach Anfrage per E-Mail an sven.michal@seco.admin.ch