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Die Hestia-Massnahme zur beruflichen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen

Die Hestia-Massnahme zur beruflichen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen

Im Jahr 2006 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Genf über dem schweizerischen Durchschnitt (7% gegenüber 3,3%). Dasselbe galt für die Langzeitarbeitslosigkeit (35% gegenüber 20%). Da die Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsmarkt einen direkten Einfluss auf den Grad der Vermittelbarkeit hat, ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit von grosser Bedeutung. Um die Effizienz des bestehenden Instrumentariums zu erhöhen, lancierte Regierungsrat François Longchamp ein Pilotprojekt. In dessen Rahmen wurde das private Unternehmen «Maison Hestia» (im Folgenden: Hestia) mit der raschen beruflichen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen beauftragt. In den ersten fünf Monaten hat Hestia insgesamt 2600 Unternehmen kontaktiert und dabei 1000 Stellen erfasst. Von den 100 Kandidaten, mit denen pro Woche ein Gespräch geführt wurde, konnten 31 vermittelt werden.

Hestia wurde für den Zeitraum eines Jahres mit der beruflichen Wiedereingliederung von 100 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Arbeitslosen beauftragt. Diese werden weiterhin von ihrem RAV-Berater betreut, gehört doch die Hestia-Massnahme zu den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Hestia setzt zur Erfassung von freien Stellen bei den Unternehmen, zur Führung von Gesprächen mit den Stellensuchenden, um deren Arbeitsmarktfähigkeit zu verbessern, sowie zur Vermittlung von dauerhaften Stellen drei Berater, zwei Telearbeiter und eine Sekretärin-Rezeptionistin ein.

Evaluation


Das Pilotprojekt wird während der gesamten Projektdauer evaluiert. Mit der Evaluation wurde das Observatoire universitaire de l’emploi (OUE) der Universität Genf (Prof. Dr. Yves Flückiger und Dr. Pierre Kempeneers) beauftragt. Für den Zeitraum vom 26. September 2006 bis 16. April 2007 wurde ein Zwischenbericht erstellt. Die verwendete Methode besteht im Vergleich von Stellensuchenden, die an der Hestia-Massnahme teilnehmen (Hestia-Gruppe) und von Langzeitarbeitslosen, die nicht am Pilotprojekt teilnehmen (Kontrollgruppe). Folgende Fragen werden untersucht: Werden die Stellensuchenden der Hestia-Gruppe rascher wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert (wirtschaftliche Effizienz)? Fallen bei der Wiedereingliederung durch Hestia höhere Kosten an (finanzielle Effizienz)? Werden von Hestia dauerhaftere Stellen vermittelt (soziale Effizienz)?

Im Bericht festgehaltene Ergebnisse


Wirtschaftliche Effizienz: Nach sechs Monaten haben von den ausgewählten 100 Langzeitarbeitslosen noch 70 keine neue Beschäftigung gefunden. Im Vergleich dazu sind es bei den ausschliesslich vom RAV betreuten Langzeitarbeitslosen 80 Personen. Zudem stieg die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Stellensuche bei den von Hestia betreuten Stellensuchenden im Verlauf des Pilotprojekts rascher an als bei der Kontrollgruppe. Finanzielle Effizienz: Gegenüber der Kontrollgruppe hat die Hestia-Massnahme eine Kostenerhöhung um 66% zur Folge, die durch die wirtschaftliche Effizienz des privaten Betreuungssystems nicht kompensiert wird. Wird jedoch berücksichtigt, dass die finanzielle Last bei Stellensuchenden nach der Ausschöpfung ihres Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung vom Bund an die Kantone übergeht, ist die Hestia-Massnahme auch finanziell vorteilhaft, können doch die kantonalen Massnahmen bis zum Vierfachen einer Hestia-Massnahme betragen. Soziale Effizienz: Die soziale Effizienz ergibt sich aus einem Vergleich zwischen der Hestia-Massnahme und der Tätigkeit der RAV hinsichtlich der vermittelten Beschäftigungsarten und des Risikos für die Betroffenen, wieder arbeitslos zu werden. Während der ersten sechs Monate des Pilotprojekts hatten 62% der Personen der Hestia-Gruppe, die eine Stelle gefunden hatten, eine Vollzeitstelle und 68% waren unbefristet angestellt. In der Kontrollgruppe betrugen diese Werte 83% und 54%. In beiden Fällen war die Beschäftigung jeweils nach der dreimonatigen Probezeit bestätigt worden. Da jedoch der Betrachtungszeitraum zu kurz ist, können noch keine endgültigen Schlussfolgerungen in Bezug auf die soziale Effizienz des Hestia-Instrumentariums gezogen werden.

Politische Perspektiven


Im Anschluss an diese Analyse wurden folgende Entscheide getroffen: – Die Zahl von teilnehmenden Langzeitarbeitslosen wird ausgedehnt. – Zu diesem Zweck wird im Sommer eine Ausschreibung für Hestia und andere private Partner durchgeführt, die vergleichbare Leistungen anbieten können. – Die beauftragten Unternehmen werden regelmässig einer Evaluation unterzogen. – Der Regierungsrat verlangt vom kantonalen Arbeitsamt, die individuellen und allgemeinen Ausbildungskurse, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist, streng zu beschränken, damit die oben erläuterten Massnahmen finanziert werden können. – Ein Pilotversuch gleicher Art wird für Langzeitstellensuchende durchgeführt, die Sozialhilfe oder das Mindesteinkommen der Sozialhilfe im Kanton Genf (RMCAS) beziehen.

Zitiervorschlag: Patrick Schmied (2007). Die Hestia-Massnahme zur beruflichen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Die Volkswirtschaft, 01. Juli.