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Standardkostenmodell: Internationale Erfahrungen und Schlüsse für die Schweiz

Standardkostenmodell: Internationale Erfahrungen und Schlüsse für die Schweiz

Das Standardkostenmodell (SKM) ist bereits in zahlreichen europäischen Ländern zur etablierten Methode geworden, um die administrative Belastung für Unternehmen zu verringern. Die Grundidee, die entstehenden Kosten zunächst zu ermitteln, Verantwortlichkeiten deutlich zu machen und anhand dieser Kenngrössen übergreifende und messbare Ziele zu setzen, überzeugt. Zudem kann die Arbeit mit dem Modell inzwischen nachhaltige und bezifferbare Erfolge aufweisen: In den Niederlanden konnte eine Reduktion der Belastung um 4 Mrd. Euro erreicht werden, die der Wirtschaft nun jedes Jahr erspart bleiben. Das gesetzte Ziel einer Reduktion um 25% der gemessenen Kosten wurde damit in den Niederlanden bereits realisiert und wird als Zielsetzung auch in den meisten anderen Staaten angestrebt.

Im internationalen Vergleich ist die administrative Belastung für die Wirtschaft in der Schweiz relativ tief anzusetzen. Ausgehend von einem Wert von ca. 2% des Bruttoinlandprodukts (BIP) – etwa so viel wie in Dänemark – würde eine Reduktion von 25% rund 2 Mrd. Franken an Einsparungen für die Schweizer Wirtschaft bedeuten. Eine Anwendung des SKM in der Schweiz erscheint daher zunächst genauso reizvoll wie in jenen Ländern, die eine Vollmessung (d.h. eine Messung der Kosten aller Gesetze) durchführen oder bereits durchgeführt haben (vgl. Grafik 1). Zu klären ist allerdings, wie das Modell in föderalen Systemen angewendet werden kann und sich dort bewährt hat, liegen doch dazu international bis dato nur wenige Erfahrungen vor.

Ist die Anwendbarkeit im föderalen Staat gegeben?


Die Frage nach der Anwendbarkeit des Standardkostenmodells im föderalen Staat stellte eine der Kernfragen der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Auftrag gegebenen und von Rambøll Management durchgeführten Studie dar. Verwiesen werden konnte dabei vor allem auf die Erfahrungen in Deutschland und die ersten Pilotmessungen der EU. Vor allem die EU steht vor einer sehr ähnlichen Fragestellung bei der Messung der aus EU-Richtlinien resultierenden Kosten. Das Ergebnis dieser Betrachtung ist, dass die Möglichkeit zur Anwendung prinzipiell besteht, dass sie jedoch einer besonderen Vorgehensweise und des Einbezugs der konkretisierenden und umsetzenden Ebenen bedarf. Wo sich auf der einen Seite besondere Herausforderungen stellen, steht auf der anderen Seite ein ebenso gewichtiger Mehrwert. Denn die Messung erlaubt zugleich die sonst schwer zu differenzierenden «Verursacher» von administrativer Belastung zwischen EU, Bund, Kantonen und Gemeinden klar auszuweisen und die Verantwortungsbereiche zu benennen.

Transparenz, Flexibilität und dezentrale Durchführung als Vorteile


Eine ähnliche Auswirkung besteht auf der horizontalen Ebene. Durch die übergreifende Messung, die eindeutige Zahlen und Verantwortlichkeiten als Ergebnis liefert, lässt sich feststellen, welche Departemente an welchen Stellen und durch welche Massnahmen Bürokratie abbauen können. Das Vorgehen der Messung administrativer Kosten mittels SKM erlaubt eine übergreifende Reduktion mit geringer oder gänzlich ohne zentrale Steuerung, so dass jedes Ressort eigenständig seine Ziele setzen und verfolgen kann, um das gemeinsame Ziel der Entlastung der Wirtschaft zu erreichen. Das bedeutet für die Schweiz als stark dezentrales System einen besonderen Vorteil. Diese Vorteile ergeben sich allerdings nur bei einer übergreifenden Messung, weshalb die Studie vor allem auf Bundesebene zur Empfehlung der Vollerhebung tendiert. Besonders das Vorgehen in Österreich und Deutschland erscheint auch für die Schweiz sinnvoll. Dabei werden im Zuge der Messung zunächst die Kostentreiber – also die für die Wirtschaft teuersten Regelungen – identifiziert und detaillierter gemessen. Das Verfahren bleibt dadurch kostengünstiger und erlaubt eine zügige Umsetzung, so dass nach etwa sechs Monaten bereits die relevanten Daten vorliegen, auf deren Basis gezielt Reduktionsmassnahmen entwickelt und umgesetzt werden können. Alternativ weist die Studie auf das Vorgehen in Schweden hin, bei dem in einem Zeitraum von 2-3 Jahren nur die in anderen Ländern teuren Regelungsbereiche gemessen werden. Der besondere übergreifende Steuerungsvorteil fällt hierbei sicherlich geringer aus, und es bedarf zudem eines übergreifend beschlossenen Mess- und Reduktionsplanes. Die Kosten für die Messung sind jedoch geringer.  In jedem Fall wären als erster Schritt zu einer Messung die Auseinandersetzung mit der Methode und die Erstellung oder Wahl eines «Handbuchs» zum genauen Vorgehen notwendig. Denn wenn sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre in der Anwendung des SKM eines sagen lässt, so ist dies, dass die Methode sehr unterschiedlich umgesetzt wird und in der Praxis – je nach Zielsetzung, rechtlicher Ausgestaltung und politischem System – viel Spielraum bezüglich der Umsetzung besteht. Sichtbar wird das zum einen an den zahlreichen Handbüchern, die international angewendet werden, zum anderen an den Ergebnissen der Studien, in denen der Versuch eines Benchmarks zwischen Ländern auf Basis zuvor mittels SKM erhobener Daten unternommen wurde. Es zeigte sich dabei eindeutig, dass Vergleichbarkeit im Grunde nur bei einheitlicher und zentral festgelegter Methodenanwendung gegeben ist, und zwar sowohl bezüglich des Vergleichs zwischen Ländern oder Kantonen als auch der zeitlichen Gegenüberstellung von geltendem Recht und Novellierung.

Sind die Ergebnisse anderer Länder direkt verwendbar?


Neben der Frage nach den Potenzialen und Möglichkeiten der Anwendung des SKM wurde im Rahmen der Studie die nahe liegende Idee beleuchtet, die Ergebnisse anderer Länder direkt zu verwenden, ohne selbst umfangreiche Messungen durchführen zu müssen. Zunächst wurden die Kostentreiber in Dänemark mit der rechtlichen Ausgestaltung in der Schweiz verglichen. Daraus resultierte, dass einerseits ein Grossteil der Kostentreiber in Dänemark auch zu den Kostentreibern in der Schweiz gehört. Andererseits können auf diese Weise nicht alle «teuren» Regelungen in der Schweiz identifiziert werden. Im Sinne eines schlanken Vorgehens liessen sich damit die Ergebnisse zu Kostentreibern anderer Länder zwar für eine Fokussierung der Messungen in der Schweiz nutzen, sollten jedoch in jedem Falle durch weitere Untersuchungen ergänzt werden.  Abschliessend wurde der Ansatz untersucht, wonach die Reduktionsmassnahmen in den Niederlanden ausgewertet und für eine Reduktion von Bürokratiekosten in der Schweiz genutzt werden. Ergebnis der Überprüfung war, dass sich diese zwar durchaus als Anregungen verwenden lassen. Die Ausgestaltung von Gesetzen und Vollzug sowie die Entwicklungen in den Niederlanden und der Schweiz sind jedoch derart unterschiedlich, dass eine direkte Übernahme nur wenig Potenzial bietet.

Fazit


Eine Anwendung des Standardkostenmodells ist auch für die Schweiz ein sehr interessanter Ansatz, mit dem sich ein hohes Potenzial – insbesondere hinsichtlich einer übergreifenden und zugleich dezentralen Steuerung des Bürokratieabbaus – realisieren liesse. Die Herausforderungen bestehen dabei vor allem in der Anpassung des methodischen Vorgehens, wobei ein Lernen und die Zusammenarbeit mit anderen föderalen Staaten wie Deutschland und Österreich zu empfehlen sind.

Grafik 1 «Anwendung des Standardkostenmodells im europäischen Raum»

Tabelle 1 «Kosten und Einsparungen in den SKM-Anwenderstaaten»

Kasten 1
Niederlande 4 4.1 Dänemark 2 ca. 1.1 Grossbritannien 26 ca. 11.1 Tschechische Republik intern durchgeführt 0.6

Zitiervorschlag: Alexander Koop (2007). Standardkostenmodell: Internationale Erfahrungen und Schlüsse für die Schweiz. Die Volkswirtschaft, 01. September.