Suche

Abo

Administrative Entlastung und E-Government: Eine unverzichtbare Zusammenarbeit

Ziel der administrativen Entlastung ist die Verbesserung der staatlichen Rahmenbedingungen: Formalitäten sollen vereinfacht oder abgebaut und die Effizienz der Verwaltungen gesteigert werden. Die elektronische Verwaltung («E-Government») Die OECD versteht unter E-Government «den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, namentlich des Internets, als Instrument zur Bereitstellung einer qualitativ besseren Verwaltung». ist in gewissen Fällen eines der besten Instrumente zur Erreichung dieses Ziels, denn Informatisierungen/Automatisierungen gehen mit einer Analyse der Verwaltungsabläufe einher, was häufig zu einer tatsächlichen Vereinfachung der Abläufe führt. Eine intensivere Zusammenarbeit dieser zwei Bereiche oder sogar die Zusammenführung in einem einzigen Organ ist deshalb naheliegend. Der vorliegende Artikel basiert auf den Erfahrungen anlässlich der Teilnahme an zwei von der OECD organisierten internationalen Seminaren, welche die Themen «administrative Entlastung» und «E-Government» zusammen behandelte. Die Schweiz konnte dort ihre Erfahrungen mit der Vereinfachung von Bewilligungsverfahren präsentieren. Die zwei Seminare waren: Simplex 2007 in Lissabon (22./23. Februar 2007) und «Strategien und Instrumente zur administrativen Entlastung», eine Initiative zur Unterstützung der Entwicklung in den arabischen Ländern (20./21.Juni 2007) mit 20 teilnehmenden Ländern.

E-Government – mehr Government als E


Gemäss der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) geht es bei E-Government vorrangig um Verwaltung und erst in zweiter Linie um Elektronik. Es genüge nicht, Internet-Portale zu schaffen und die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Im Vorfeld sollten die administrativen Abläufe und Aufgaben grundsätzlich überdacht werden. Mit anderen Worten: E-Government sei lediglich ein Instrument zur Neuorganisation des Service Public.   Im Bereich E-Government strebt die OECD die Förderung des Austausches von «guten Praktiken» zwischen den Ländern an. Herzlichen Dank Christian Verges und Marco Daglio von der OECD für ihre Erklärungen zur Rolle dieser Organisation im Bereich E-Government. Das Erstellen von Vergleichen oder einfachen Ranglisten überlässt sie hingegen anderen Organisationen (z.B. Capgemini, Waseda Ranking). Voraussetzung für das Erstellen einer Hierarchie im Bereich der elektronischen Verwaltung sind klare und messbare Kriterien. Wie aber sollen die unterschiedlichen nationalen Prioritäten Unterschiedliche Prioritäten im Bereich E-Government je nach Land: Modernisierung des Staates (Frankreich), Online-Dienste (Grossbritannien), administrative Entlastung (Niederlande) usw. oder die Qualitätsunterschiede der Leistungen in der Beurteilung berücksichtigt werden? Wie ist die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen oder die Bedienerfreundlichkeit zu bewerten? Das Ziel der OECD besteht in erster Linie darin, einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, sinnvolle Lösungen aufzuzeigen und vor Fallstricken zu warnen. Die bereitgestellten Ergebnisse können dann von jedem Land nach eigenem Ermessen auf die naitonalen Institutionen übertragen werden. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung bleiben indes offen:   – Wie können Behörden zur Mitarbeit motiviert werden, die bezüglich Informations- und Datenaustausch als wenig durchlässig gelten?   – Welche praktischen Lösungen erwarten Privatpersonen und Unternehmen?   – Braucht es Partnerschaften mit der Privatwirtschaft?     Im Bericht der OECD «L’administration électronique: un impératif» (2004) werden zehn Leitlinien genannt, die Voraussetzung für ein erfolgreiches E-Government darstellen (siehe Kasten 1 Leadership und politischer Wille

1. Leadership und Engagement: Eine Vision, aussergewöhnlich engagierte Leute und eine ausgeprägte Unterstützung auf hoher politischer Ebene sind Grundvorausset-zungen.

2. Integration: E-Government steht im Dienste der Benutzer und stellt keinen Selbstzweck dar. Das Instrument muss sich in die übergeordneten Ziele der Verwaltungsführung einfügen.Zusammenarbeit

3. Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen: Gemeinsame Datenverarbeitung, Aufhebung von Doppelspurigkeiten und Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur sind in Angriff zu nehmen. 4. Finanzierung: Die Ausgaben für IKT sollten als Investition angesehen werden, mit einem Finanzierungsprogramm auf zentraler Ebene und Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Kundenorientierung

5. Internetzugang: Sicherstellen, dass möglichst viele Personen Zugang zum Internet und zu den angebotenen Leistungen haben. Massnahmen vorschlagen, um diesen Zugang zu verbessern, falls er ungenügend ist.

6. Wahlfreiheit: Die Abwicklung von Transaktionen mit der Verwaltung über das Internet ist eine Möglichkeit, es müssen jedoch auch andere Türen offen bleiben.

7. Einbezug der Bevölkerung: Die angebotenen Informationen und Leistungen müssen qualitativ gut sein, damit die Beteiligung der Bevölkerung wächst und diese besser in den politischen Prozess einbezogen wird.

8. Privatsphäre: Es ist darauf zu achten, dass beim Datenaustausch die Privatsphäre res-pektiert wird.Verantwortung

9. Rechenschaftspflicht: Die Öffnung der Verwaltungsstrukturen erfordert klare Verantwortlichkeiten und ein Maximum an Transparenz über realistische, genau definierte und messbare Projekte.

10. Kontrolle und Evaluation: Bestimmung von Nachfrage, Kosten, Vorteilen, Risiken und Folgen der Projekte im Bereich E-Government. Eine regelmässige Evaluation ist unabdingbar.

Quelle: OECD (2004) ). 2007 wurde die Analyse vertieft und eine Unterscheidung zwischen wichtigeren und weniger wichtigen Grundsätzen vorgenommen. Die nachstehend genannten Hürden und Lösungsansätze auf dem Weg zu einem effizienteren E-Government orientieren sich an dieser Analyse. Die im vorliegenden Bericht genannten Hindernisse und Massnahmen basieren sowohl auf dem erwähnten Bericht als auch auf persönlichen Beobachtungen.

Wichtigste Hürden für die Entwicklung von E-Government


– Gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen: Die Einführung von Online-Lösungen erfordert Änderungen auf Gesetzesebene. Die elektronischen Abläufe müssen den herkömmlichen administrativen Abläufen entsprechen; die Anerkennung der elektronischen Unterschrift ist vorausgesetzt. Die Interaktionen zwischen den verschiedenen Verwaltungsdiensten erfordern ausserdem neue Organisationsstrukturen. Schliesslich beansprucht die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen viel Zeit, da sie von politischen Entscheidungen abhängig ist.   – Finanzielle Rahmenbedingungen: Die Finanzierungsmechanismen sind auf die einzelnen Verwaltungseinheiten ausgerichtet. Es ist schwierig, bereichsübergreifende Finanzierungen zu erhalten. Die Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der elektronischen Verwaltung sind häufig hoch, und der Erfolg ist keineswegs garantiert.   – Reformwiderstand: E-Government erfordert eine Analyse der Abläufe, aber auch eine sehr hohe Transparenz, was nicht unbedingt von allen Beamten geschätzt wird. Es ist wichtig, eng mit allen betroffenen Akteuren zusammenzuarbeiten und sie zu überzeugen, dass die Reformen sinnvoll sind. Die Betroffenen sollen nicht zu Änderungen gezwungen, sondern motiviert werden. Dazu können verschiedene Instrumente beitragen – etwa Seminare zum Informationsaustausch, Auszeichnungen für die besten Internetseiten, Zeitungs- und Fernsehberichte über Neuigkeiten oder ein finanzieller Bonus für Online-Nutzer.     Ausserdem können technische Hürden (zum Beispiel die Datensicherheit) und der digitale Graben (unterschiedlicher Zugang zum Internet in der Bevölkerung) die Entwicklung der IKT behindern, wenn auch in geringerem Ausmass.

Welche Massnahmen führen zum Erfolg?


Vor der Einführung der IKT braucht es eine tief greifende Reform der Abläufe , mit der die Staatsaufgaben modernisiert und vereinfacht werden. Beispiel: Es ist günstiger, Bewilligungsverfahren aufzuheben, als ein Online-Angebot aufzubauen.   Spezifische menschliche Qualitäten : Die Begeisterung Einzelner und die von ihnen ausgehenden Impulse sorgen in diesem Bereich für grosse Fortschritte. Zum Anforderungsprofil von Personen, die für E-Government Verantwortung tragen, gehören ein von einem echten politischen Willen getragenes spezifisches Engagement, gutes Networking, die Fähigkeit, klare Verantwortlichkeiten zu definieren sowie fachliche Kompetenzen in den Bereichen IKT, Management und Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Beispiel: Dass einzelne Kantone in Sachen E-Government weiter fortgeschritten sind als andere, ist zum Teil auf die Impulse von einigen besonders motivierten Personen zurückzuführen.   Public-Private-Partnerships: In Sachen Finanzierung können neben öffentlichen Geldern auch Partnerschaften mit privaten Unternehmen den finanziellen Spielraum erweitern. Einerseits richten sich praktisch alle von der Verwaltung angebotenen Online-Dienste an die Privatwirtschaft. Andererseits sollten Innovation und Wettbewerb, die den Privatsektor kennzeichnen, sowie die Möglichkeit der Teilung von Risiken und Chancen zu einer solchen Zusammenarbeit motivieren. Beispiel: Zur Beschleunigung und Vereinfachung des Cites-Verfahrens (internationales Artenschutzabkommen) lässt das mit der Ausstellung der Warenzertifikate beauftragte Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Bewilligungen direkt in einer Handelskammer in der Nähe des Kunden ausdrucken.   Eine Berücksichtigung der Nachfrage , gekoppelt mit einer regelmässigen Evaluation: Diese beiden Aspekte sind in zahlreichen OECD-Ländern ein Schwachpunkt. Auch das ausgeklügeltste Instrument ist nutzlos, wenn es nicht den Erwartungen der Nutzer entspricht oder wenn es technisch zu komplex ist. Unabdingbar ist gleichzeitig, dass die Ziele, Kosten und Termine häufig kontrolliert und evaluiert werden. Dadurch lassen sich Projekte neu ausrichten oder sogar stoppen, die nicht mehr den ursprünglich festgelegten Kriterien entsprechen. Beispiel: Der Bogen für die Lohnstrukturerhebung des BFS wird vorwiegend manuell ausgefüllt, obwohl viele Programme für die monatlichen Lohnabrechnungen eine geeignete Funktion bieten (siehe auch Beispiel Finnland weiter unten).

Internationaler Erfahrungsaustausch


Bei zwei Seminaren zum Austausch von «guten Praktiken» war die Schweiz eingeladen, ihre Erfahrungen bei der Vereinfachung von Bewilligungsverfahren vorzutragen. Die Diskussionen drehten sich um die zehn Grundsätze der OECD und namentlich um folgende Anforderungen: Sich immer in die Lage der Nutzer versetzen, getroffene Vereinfachungen besser der Bevölkerung kommunizieren (Beispiel: Maskottchen in Belgien Comicfigur, die auf spielerische Art die administrativen Neuerungen in Wallonien erklärt. ), Normalfälle anders behandeln als Sonderfälle, die Beamten motivieren, sich an den Reformen zu beteiligen (Beispiel: durch Auszeichnung der besten Websites).   Österreich nimmt heute im E-Government-Bereich einen Spitzenplatz in Europa ein. Die Investitionen betrugen 2 Mrd. Euro. Das angestrebte Sparziel von 9 Mrd. Euro wurde erreicht. Während der Amtszeit von Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (2002-2007) genoss das Projekt hohe politische Priorität. Mit der Devise: «Ein schlanker, aber starker Staat, der sich von der hoheitsorientierten Bürokratie zum Serviceleister für den Bürger entwickelt». Sowohl bezüglich der Ergebnisse als auch der Umsetzungsgeschwindigkeit hat das Land Vorbildcharakter. Gemäss Analyse von Capgemini handelt es sich um das einzige Land, in dem die 20 Basisleistungen der öffentlichen Hand Capgemini, The User Challenge Benchmarking – The Supply of Online Public Services, September 2007. Internet: http://ec.europa.eu/dgs_de.htm, Rubriken «Infor-mationsgesellschaft und Medien», «Politikbereiche», «i2010», «EU Benchmark Survey Confirms Member States Making Significant Progress in eGovernment», «Report», «E-Government Benchmarking Reports». zu 100% online verfügbar sind. Die Qualität des Angebots und die Häufigkeit der Benutzung werden hier jedoch nicht erhoben.   Finnland ist auch weit fortgeschritten und ein Pionier in Sachen IKT-Nutzung bei der Modernisierung der Verwaltung (gemeinsame Datenverarbeitung, Informationsverbreitung und Bereitstellung elektronischer Leistungen). Allerdings gingen zuweilen ehrgeizige technische Lösungen der Nachfrage voraus, und diese werden seltener genutzt als erwartet (Beispiel: elektronische Identitätskarte Fineid).   In Frankreich ist eine «einheitliche Identifikationsnummer» aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Der Staat hat jedoch einen virtuellen Tresor geschaffen, in den sich jede Verwaltung einloggen und benötigte Informationen abrufen kann. Wer seine Steuererklärung online ausfüllt, profitiert zudem von gewissen Vorteilen: Gutschrift über 20 Euro, Fristverlängerung um 1 Monat und im Folgejahr Zusendung des bereits ausgefüllten, aber anpassbaren Formulars.   Die niederländische Verwaltung – ebenfalls sehr aktiv in Sachen IKT – hat von der Regierung den klaren Auftrag, die administrative Belastung der Unternehmen um 25% zu verringern. Im Gegensatz zu Frankreich liefern die Privatpersonen ihre Daten nur ein einziges Mal ab. Die Verwaltung regelt dann den Austausch dieser Daten unter den verschiedenen Einheiten (gemeinsames Basisregister und einheitliche Identifikationsnummer). Die Niederlande haben sehr innovative Lösungen zur Verringerung der regulatorischen Dichte geschaffen (Beispiel: Analyse der gesamten staatlichen Verfahren bei Invalidität). Die Nutzungsquote dürfte allerdings noch höher sein. Dazu könnte namentlich eine bessere Ausrichtung der Leistungen auf die Nachfrage der Nutzer beitragen.   In Belgien ist die Agentur zur administrativen Vereinfachung ein unabhängiges und einflussreiches Organ, das direkt dem Premierminister untersteht und sich somit sehr nahe bei den politischen Entscheidungsträgern befindet. Eines der besten Beispiele für die Vereinigung von administrativer Vereinfachung und E-Government ist Wallonien (eine der drei Regionen Belgiens), wo die zwei Amtsstellen im Jahr 2002 aus Effizienzgründen zusammengelegt wurden. Vgl. http://easi.wallonie.be. Heute deckt dieser Dienst mit 20 Angestellten (u.a. 2 Informatikern) 22 Themen ab. Die Zentralisierung der Kompetenzen führte zu einer besseren internen Koordination und einem substanziellen Ausbau der Online-Dienste.   Zahlreiche arabische Länder haben erklärt, dass ihre Verwaltung eine sehr schwerfällige Struktur aufweise, die noch aus der Kolonialzeit stammt. Der Widerstand gegenüber Veränderungen scheint in diesen Ländern relativ gross, auch wenn ein echter politischer Willen zur Modernisierung und Vereinfachung des öffentlichen Sektors vorhanden ist. Gewisse Länder haben in der Anwendung der IKT grosse Fortschritte erzielt, namentlich Marokko E-Government-Site von Marokko: www.idarati.ma, Rubrik «Projets E-GOV». und Tunesien . Neben zahlreichen Online-Diensten hat Marokko zum Beispiel «gemeinschaftlich zugängliche Räume» (EAC) geschaffen, in denen jede Privatperson ihre Transaktionen mit der Verwaltung über das Internet abwickeln kann, wobei ihr eine Beratungsperson zur Verfügung steht. Die Liste der E-Government-Projekte ist auf dem Internet abrufbar, einschliesslich Kosten und Finanzierung – ein gutes Beispiel von Transparenz!

Und die Schweiz?


Auf dem Gebiet des E-Government gehört die Schweiz zur Schlussgruppe. Dieses schlechte Abschneiden ist in erster Linie mit der föderalistischen Struktur des Landes und dem hohen Grad an Unabhängigkeit der verschiedenen Verwaltungsebenen zu erklären, namentlich im rechtlichen Bereich. So dauert es in der Schweiz besonders lange, bis rechtliche Änderungen das institutionelle System durchlaufen haben. Obwohl die für ein effizientes E-Government notwendigen Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind, wurden auf nationaler Ebene erste Schritte unternommen. Siehe vorangehenden Artikel von J.-J. Didisheim und Regula Stocker. Verfahrensanalysen wie Gever Die elektronische Geschäftsverwaltung (Gever) unterstützt und erleichtert die Geschäftstätigkeit, die Geschäftskontrolle, die Ablaufsteuerung (Prozesse), die Aktenführung und die langfristige Archivierung. Gleichzeitig ist sie die Basis für die Überführung der traditionellen Bundesverwaltung in E-Government. und die Verwaltungsreform tragen zur Schaffung solider Strukturen für ein gesamtschweizerisches E-Government bei.   Zur Entlastung der Schweiz sei erwähnt, dass die elektronische Verwaltung gewisser Kantone hervorragende Leistungen bietet, was bei der Rangliste von Capgemini nicht berücksichtigt wird. Dieser Punkt macht auch die Vorbehalte der OECD gegenüber internationalen Vergleichen verständlich.   Angesichts dieser Ausgangslage könnte man sich fragen, weshalb die OECD gerade die Schweiz als Expertin zu den E-Government-Seminaren eingeladen hat. Nachdem in allen Staaten das Einholen von Zulassungen und anderen Bewilligungen für Unternehmen und Verwaltungen mit grossem Aufwand verbunden ist, stiess eine Auswertung der Bewilligungsverfahren durch das Seco 2005 bei der OECD auf besonderes Interesse, Die OECD führte 2005 eine Analyse zur Reform der Schweizer Gesetzgebung durch. Eine Zusammenfassung bietet der Artikel von A. de Chambrier, «Evaluation der Bewilligungsverfahren des Bundes: Sind wirklich alle nötig?», in: Die Volkswirtschaft, 1/2 2006. konnten doch 15% der Verfahren abgeschafft oder wesentlich vereinfacht werden. Zudem sind alle Bewilligungsverfahren auf einer Website zusammengefasst, von der 30% der Formulare heruntergeladen werden können. Internet: http://bewilligungen.kmuinfo.ch. Der für die Evaluation verwendete Analyseraster des Seco von 1998 ist immer noch gültig und geht in die gleiche Richtung wie die Vorschläge der OECD. Der Einsatz von IKT ist ein Instrument, das im Prozess der administrativen Vereinfachung immer häufiger verwendet wird, auch wenn noch weitere Werkzeuge zur Verfügung stehen (siehe Kasten 2 1. Verfahrensbeschleunigung

Beispiel: beschleunigtes Verfahren, kürzere Fristen für Rechtsmittelverfahren (Rekurs/Einsprache) und Stellungnahmen.

2. Verfahrenskoordination

Beispiel: Zusammenlegen von Verfahren, Zusammenfassung paralleler Verfahren, eine einzige Behörde (One Stop Shop/Guichet Unique), einheitlicher Rechtsmittelweg.

3. Änderung der spezifischen Rechtsbestimmungen

Beispiel: Verzicht auf regionale oder sektorielle Beschränkungen, Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen, Einrichten von Freibeträgen, Freistellungsmöglichkeiten oder vereinfachten Verfahren, Bewilligung mit Rechtsanspruch statt Verbot von Tätigkeiten oder staatliches Monopol/Konzessionsregime, marktwirtschaftliche Instrumente.

4. Verfahrensoptimierung

Beispiel: Abkehr von stringenten Regulierungen oder einer strengen Vollzugspraxis, Hinweise im Gesetz hinsichtlich Art der Wahrnehmung des Ermessensspielraumes durch die Behörden, mehr Transparenz, Einsatz privater Stellen als Kontrollorgane.

5. Einsatz von IKT

Beispiel: Elektronischer Abruf von Informationen zum Verfahren, Formular kann elektronisch heruntergeladen werden, Austausch und Verarbeitung der Daten erfolgt elektronisch. ).   Aufgrund der Entwicklung in anderen Ländern dürften in der Schweiz durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Diensten, die sich um eine «administrative Vereinfachung» im weiteren Sinne kümmern, und denjenigen im Bereich «E-Government» wertvolle Synergien beim Handeln auf Bundesebene entstehen. Wünschenswert wären eine grössere Transparenz bei der Steuerung von Projekten für die elektronische Verwaltung und der dazugehörigen Finanzen sowie eine jährliche Evaluation zum Stand dieser Projekte.

Grafik 1 «Verfügbarkeit von Online-Dienstleistungen in Europa, 2007»

Kasten 1: Grundsätze für ein erfolgreiches E-Government Leadership und politischer Wille

1. Leadership und Engagement: Eine Vision, aussergewöhnlich engagierte Leute und eine ausgeprägte Unterstützung auf hoher politischer Ebene sind Grundvorausset-zungen.

2. Integration: E-Government steht im Dienste der Benutzer und stellt keinen Selbstzweck dar. Das Instrument muss sich in die übergeordneten Ziele der Verwaltungsführung einfügen. Zusammenarbeit

3. Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen: Gemeinsame Datenverarbeitung, Aufhebung von Doppelspurigkeiten und Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur sind in Angriff zu nehmen. 4. Finanzierung: Die Ausgaben für IKT sollten als Investition angesehen werden, mit einem Finanzierungsprogramm auf zentraler Ebene und Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor.Kundenorientierung

5. Internetzugang: Sicherstellen, dass möglichst viele Personen Zugang zum Internet und zu den angebotenen Leistungen haben. Massnahmen vorschlagen, um diesen Zugang zu verbessern, falls er ungenügend ist.

6. Wahlfreiheit: Die Abwicklung von Transaktionen mit der Verwaltung über das Internet ist eine Möglichkeit, es müssen jedoch auch andere Türen offen bleiben.

7. Einbezug der Bevölkerung: Die angebotenen Informationen und Leistungen müssen qualitativ gut sein, damit die Beteiligung der Bevölkerung wächst und diese besser in den politischen Prozess einbezogen wird.

8. Privatsphäre: Es ist darauf zu achten, dass beim Datenaustausch die Privatsphäre res-pektiert wird.Verantwortung

9. Rechenschaftspflicht: Die Öffnung der Verwaltungsstrukturen erfordert klare Verantwortlichkeiten und ein Maximum an Transparenz über realistische, genau definierte und messbare Projekte.

10. Kontrolle und Evaluation: Bestimmung von Nachfrage, Kosten, Vorteilen, Risiken und Folgen der Projekte im Bereich E-Government. Eine regelmässige Evaluation ist unabdingbar.

Quelle: OECD (2004)

Kasten 2: Fünf Kriterien für eine Verfahrensverbesserung (Seco) 1. Verfahrensbeschleunigung

Beispiel: beschleunigtes Verfahren, kürzere Fristen für Rechtsmittelverfahren (Rekurs/Einsprache) und Stellungnahmen.

2. Verfahrenskoordination

Beispiel: Zusammenlegen von Verfahren, Zusammenfassung paralleler Verfahren, eine einzige Behörde (One Stop Shop/Guichet Unique), einheitlicher Rechtsmittelweg.

3. Änderung der spezifischen Rechtsbestimmungen

Beispiel: Verzicht auf regionale oder sektorielle Beschränkungen, Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen, Einrichten von Freibeträgen, Freistellungsmöglichkeiten oder vereinfachten Verfahren, Bewilligung mit Rechtsanspruch statt Verbot von Tätigkeiten oder staatliches Monopol/Konzessionsregime, marktwirtschaftliche Instrumente.

4. Verfahrensoptimierung

Beispiel: Abkehr von stringenten Regulierungen oder einer strengen Vollzugspraxis, Hinweise im Gesetz hinsichtlich Art der Wahrnehmung des Ermessensspielraumes durch die Behörden, mehr Transparenz, Einsatz privater Stellen als Kontrollorgane.

5. Einsatz von IKT

Beispiel: Elektronischer Abruf von Informationen zum Verfahren, Formular kann elektronisch heruntergeladen werden, Austausch und Verarbeitung der Daten erfolgt elektronisch.

Zitiervorschlag: Anne de Chambrier (2007). Administrative Entlastung und E-Government: Eine unverzichtbare Zusammenarbeit. Die Volkswirtschaft, 01. Dezember.