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Strommarktliberalisierung – Mut zum Markt!

Strommarktliberalisierung - Mut zum Markt!

Am 1.Januar 2008 trat das Gesetz über die Stromversorgung (StromVG) in Kraft. Die dazu gehörende Verordnung lässt allerdings auf sich warten. In der Vernehmlassung herrscht Uneinigkeit, wie viel Markt in der Strommarktliberalisierung überhaupt erwünscht ist. Für die Elektrizitätsbranche ist es zentral, dass die Marktöffnung ihren Namen auch verdient und nicht mit ordnungspolitisch bedenklichen Mitteln und von schwerwiegenden regulatorischen Eingriffen begleitet wird. Auf die steigenden Preise mit einer Verwässerung der Marktöffnung zu reagieren, ist keine befriedigende Lösung.

Nachdem die Schweiz über mehrere Jahre um die Strommarktliberalisierung gerungen hat, existiert nun eine Lösung, die eine etappenweise Öffnung des Marktes vorsieht. Im Gegensatz dazu wurde der Markt in Deutschland in einem Schritt geöffnet. Dies war vielleicht nicht ideal, und es kam auch zu manchen Verwerfungen und Verwirrungen. Ein Blick zurück zeigt aber, dass die Versorgungsunternehmen selbst bei einem so raschen Vorgehen genug Zeit fanden, sich anzupassen. Die Befürchtung zumindest, wonach es unmittelbar nach der Liberalisierung zu einem Stadtwerksterben kommen würde, hat sich für Deutschland nicht bewahrheitet.  In der Schweiz wurden sämtliche Ansätze, eigenverantwortlich – d.h. durch die Branche selber – eine Marktöffnung umzusetzen, im Keim erstickt. Die Gründe dafür mögen speziell für Unternehmen in öffentlichem Besitz im fehlenden politischen Auftrag, aber auch in der Befürchtung vor grossen Verlusten zu suchen sein. Dass eine Liberalisierung besonders im Hinblick auf eine Phase, die grosser Investitionen in die Infrastruktur bedarf, auch Chancen für die Branche bieten kann, fand in der Diskussion kein Gehör. Das Argument findet noch heute kaum Beachtung.  Während die Marktöffnung vor allem in Deutschland, aber auch in den übrigen EU Ländern, in einer Phase des Überangebots mit sinkenden Preisen umgesetzt wurde, steht die Schweiz heute vor der Situation einer Verknappung des Angebots mit international steigenden Preisen, was die Akzeptanz für eine Liberalisierung in der Öffentlichkeit deutlich erschwert.  Ob am Schluss die Schweiz mit ihrem bedächtigen Prozess besser abschneidet als Deutschland, ist vorerst offen. Folgende Fragen stellen sich:

Ist die Schweizer Marktöffnung gefährdet?


Das neue StromVG sieht eine zweistufige Marktöffnung vor: In den ersten fünf Jahren haben grössere Kunden freien Marktzugang; nach weiteren fünf Jahren können alle Endkunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Damit hat die Schweiz einen Rückstand von rund 6 Jahren auf die EU. Obwohl das Gesetz Anfang 2008 weitgehend in Kraft getreten ist, kommt es zu Verzögerungen bei der Erarbeitung der Verordnung. Dass der Entwurf dieser Verordnung in der Vernehmlassung auf Opposition stösst, erstaunt nicht, sollen doch Marktpreise wieder durch Gestehungskosten ersetzt werden, was den ganzen Effekt der Marktöffnung wieder zunichte machen würde. Die Frage stellt sich ernsthaft, was die Vorlage noch mit Markt zu tun hat. Soll die Marktöffnung keine «Papierübung» bleiben, ist hier eine konsequente Haltung nötig.

Wie praxisnah ist die Umsetzung?


Die Stromversorger haben sich in Sorge um einen funktionierenden Markt auch unter neuen Voraussetzungen intensiv mit der Liberalisierung auseinandergesetzt, Verantwortung übernommen und Regeln erarbeitet. Unzählige Dokumente wurden erstellt, in welche eigene, aber auch internationale Erfahrungen eingeflossen sind. Das Ziel bestand darin, die Liberalisierung nach fairen Kriterien transparent und geordnet umsetzen zu können. Für eine praxisnahe Umsetzung kann sich die zuständige Behörde auf breite Vorarbeiten stützen. Weitere aufwändige Verfahren sind unnötig.

Was passiert mit dem getrennten Markt nach einem allfälligen Referendum?


Die zweite Stufe der Marktöffnung untersteht dem fakultativen Referendum. Falls dieses zu Stande käme und sich das Volk gegen diesen zweiten Liberalisierungsschritt aussprechen sollte, bliebe der Markt auch nach der Übergangsfrist geteilt. Alle bisher gemachten Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich ein geteilter Markt über einen längeren Zeitraum nicht aufrechterhalten liesse. Bündelungen von Interessen, Umgehungen etc. würden das Ganze zunehmend aushöhlen. Die Herausforderung für die Unternehmen der Branche besteht nun darin, sich in der ersten Phase der Marköffnung so aufzustellen und zu verhalten, dass in der Öffentlichkeit gar keine Veranlassung für ein Referendum vor dem zweiten Schritt entsteht.

Zitiervorschlag: Kurt Rohrbach (2008). Strommarktliberalisierung – Mut zum Markt!. Die Volkswirtschaft, 01. Januar.