Wachstumsmotor Personenfreizügigkeit
Erfreulich ist die in allen wichtigen Wirtschaftsräumen feststellbare positive Tendenz, wobei die westeuropäischen Märkte mit zwei Dritteln der Schweizer Exporte unverändert im Zentrum stehen. Diese Entwicklung ist kein Zufallsprodukt. In den wirtschaftlich schwierigen Jahren nach dem Millenniumswechsel haben sich die Unternehmen zur langfristigen Sicherung ihrer internationa-len Konkurrenzfähigkeit erfolgreich ihrer Stärken besonnen: der hohen Innovationskraft, der qualitätsorientierten Produktion und der Flexibilität gegenüber Kundenanliegen. Gleichzeitig wurde Bewährtes in Frage gestellt und neu bewertet. Viele Unternehmen haben ihre Wertschöpfungsketten umgestellt, sind neue Kooperationen eingegangen und haben neue Formen der Kommerzialisierung angewendet. Damit kommt deutlich zum Ausdruck, dass der primäre Wachstumsmotor zunächst einmal in der Unternehmung selber liegt. Neben diese unternehmerische Herausforderung tritt die Rolle der Politik, die für hervorragende Rahmenbedingungen verantwortlich zeichnen muss. Oberste Priorität bleibt für die MEM-Industrie der freie Zugang zu den Weltmärkten. Die Firmen müssen ihre Produkte verkaufen können. In der laufenden Legislaturperiode steht die Fortsetzung der Personenfreizügigkeit eindeutig im Zentrum des Interesses.
Standortvorteil durch attraktiven Arbeitsmarkt
Die Öffnung der Arbeitsmärkte der EU-Staaten hat für die MEM-Industrie ein grosses Gewicht und ist für unsere Branche unverzichtbar. Allein in der MEM-Industrie fehlen trotz offener Arbeitsmärkte schätzungsweise gegen 2000 Ingenieure. Diese Fachkräfte werden dringend benötigt, und die Einwanderung bestqualifizierter Arbeitskräfte begünstigt zweifellos den Wirtschaftsaufschwung. Entsprechende Studien des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) haben zudem gezeigt, dass die Personenfreizügigkeit weder zur Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt noch zu Auswirkungen auf die Arbeitslosenzahlen führt. Der bilaterale Weg der Schweiz hat sich bewährt, und dessen Fortschreibung wird wesentlich zu einer weiterhin prosperierenden Wirtschaftsentwicklung beitragen. Ebenso gilt es darauf hinzuweisen, dass angesichts der so genannten «Guillotine-Klausel» bei einer Ablehnung der Personenfreizügigkeit – übrigens auch bei einem Nein zu deren Ausweitung auf die beiden Staaten Bulgarien und Rumänien – die sechs wichtigen Abkommen der Bilateralen I wegfallen würden.
Zentrale Dossiers für die MEM-Industrie
Das Interesse der MEM-Industrie fokussiert sich vor allem auf die technischen Handelshemmnisse und die vielfach unterschätzten Verbesserungen im öffentlichen Beschaffungswesen. Zusätzlich ist auch das Forschungsabkommen von hoher Bedeutung, besteht doch angesichts der eigenen internationalen Ausrichtung und der Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Kooperationen ein hohes Interesse an der Forschungszusammenarbeit mit Partnern im EU-Raum. Dank dem Abkommen zu den technischen Handelshemmnissen ist die Nachzertifizierung bestimmter Produkte bei der Ausfuhr in die EU nicht mehr nötig. Der Wegfall der gegenseitig anerkannten Konformitätsbewertungen würde zu einem beträchtlichen Know-how-Verlust in der Forschung und Entwicklung, zu höheren Kosten und einem verzögerten Markteintritt führen. Mit dem Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen haben Schweizer Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen auf dem EU-Markt, einem Auftragsvolumen von rund 1000 Mrd. Franken gegenüber 36 Mrd. Franken in der Schweiz. Wesentliche Diskriminierungen konnten hier für den Schienenverkehr und die Telekommunikation beseitigt werden. Angesichts dieser Fakten ist die Politik dazu aufgerufen, alles daran zu setzen, die Personenfreizügigkeit und die damit verbundenen Bilateralen I zu sichern. Diese für die Exportindustrie absolut zentralen Rahmenbedingungen werden entscheidend für die langfristige Fortsetzung einer erfolgreichen Schweizer Wachstumspolitik im internationalen Kontext sein.
Zitiervorschlag: Bigler, Hans-Ulrich (2008). Wachstumsmotor Personenfreizügigkeit. Die Volkswirtschaft, 01. April.