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Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2007

Auf Gesuch hin können die eidgenössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungsämter in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten vermitteln. Dabei findet keine Zwangsschlichtung statt; ein Vermittlungsvorschlag kann also von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages oder um Lohnfragen. Gemessen an der Zahl bestehender kollektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.
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Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt. Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen.

Kantonale Einigungsämter


Während der Berichtsperiode 2007 wurden insgesamt 22 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 21) durchgeführt.  21 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 20) kamen zur Durchführung: 2 von Amtes wegen, 7 auf Antrag der Arbeitgeber, 11 auf Antrag der Arbeitnehmer und 1 auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 1 Schiedsverfahren (im Vorjahr 1) kam auf Antrag der Parteien zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens zur Durchführung.  Die 21 Vermittlungsverfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Bern 2, Genf 9, Waadt 10. Das einzige Schiedsverfahren entfällt auf den Kanton Neuenburg. Zustandegekommene Einigungen wurden insgesamt 16 gemeldet (im Vorjahr 15): 9 durch unmittelbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhandlungen, 6 durch Annahme des Vermittlungsvorschlages des Einigungsamtes und 1 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes. Nicht zustandegekommene Einigungen wurden insgesamt 8 gemeldet (im Vorjahr 6): 5 Ablehnungen des Vermittlungsgesuches durch das Amt. 1 Abbruch der Verhandlungen wegen Aussichtslosigkeit durch die Arbeitnehmerseite. 2 Ablehnungen des Vermittlungsvorschlages, 1 durch die Arbeitnehmerseite, 1 durch beide Parteien.  Von diesen kollektiven Streitigkeiten waren 88 (im Vorjahr 1237) Betriebe mit insgesamt 2670 (im Vorjahr 25885) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. In 3 (im Vorjahr 4) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fälle kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streik.

Wirtschaftsbranchen / Kantone


Die insgesamt 22 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich folgendermassen auf die Wirtschaftszweige und Kantone: Spital: Genf 1, Luftfahrt: Genf 2, Bäckerei-Konditorei: Genf 1, Catering: Genf 1, Non-Food-Einzelhandel: Genf 2, Beherbergung: Genf 1, Seefahrt: Genf 1, Apotheke: Neuenburg 1, Krankenpflege: Waadt 7, Hotel: Waadt 1, Kommunikation: Waadt 1, Bildung: Waadt 1. Streitgegenstände bildeten die Erneuerung oder der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (1), Verletzung der Arbeitsbedingungen (5), Wiederherstellung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern (2), GAV-Konflikte (2), Aushandlung eines Sozialplanes (10).

Eidgenössische Einigungsstelle


Die eidgenössische Einigungsstelle wurde 2007 zweimal eingesetzt. In einem Fall ging es um die gescheiterten Verhandlungen über die Verlängerung und Änderung des Ende 2006 abgelaufenen Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Coiffeurgewerbe. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, da der von der Einigungsstelle vorgelegte Vermittlungsvorschlag nicht von allen Parteien angenommen wurde. Die zweite Streitigkeit betraf die Beitrittsforderung der Gewerkschaft Unia zu Ergänzungsbestimmungen für die Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden und Zug der Landesvereinbarung im Chauffeurgewerbe. Weil der Vermittlungsvorschlag der Einigungsstelle von den Vertragsparteien der Landesvereinbarung abgelehnt wurde, konnte auch hier keine Einigung erzielt werden. Im Jahre 2007 wurde schliesslich ein drittes Verfahren abgeschlossen, bei dem die Einigungsstelle ein Jahr vorher eingesetzt worden war. Dieser Konflikt betraf die gescheiterten Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag in der Presse-Branche, insbesondere die Frage der gesamtarbeitsvertraglichen Regulierung der Mindestlöhne. Auch in diesem Verfahren konnte zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden.

Zitiervorschlag: Chung, Christelle Riane (2008). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2007. Die Volkswirtschaft, 01. September.