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Schutz der Biodiversität: Von der Konvention zur Umsetzung

Die Biodiversitätskonvention ist ein UNO-Abkommen, welches 1992 am Erdgipfel in Rio verabschiedet wurde. Heute haben 190 Staaten die Konvention unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. Trotz dem Einsatz der Staatengemeinschaft, die Biodiversität mit ihren Ökosystemen zu erhalten, nimmt die Artenvielfalt laufend ab. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) engagiert sich in verschiedenen Bereichen zugunsten der Biodiversität, speziell durch die Finanzierung des ABS-Management-Tools sowie des BioTrade-Facilitation Program.

Schutz der Biodiversität: Von der Konvention zur Umsetzung



Die Wissenschaft kennt heute etwa 1,75 Mio. Arten von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen. In der Schweiz sind etwa 50000 Arten bekannt. Gemäss wissenschaftlicher Erkenntnis ist dies jedoch nur ein kleiner Teil der Artenvielfalt der Erde. Der grösste Teil des Artenreichtums ist in den Entwicklungsländern zu finden. Biodiversität umfasst – neben der Artenvielfalt – auch die genetische Vielfalt und die Vielfalt der Ökosysteme. Die Spannbreite der Biodiversität reicht also von den Molekularverbindungen einzelner Gene bis hin zu funktionalen Landschaftseinheiten. Die biologische Vielfalt bildet in vielerlei Hinsicht eine wichtige Grundlage unseres täglichen Lebens. Ökosysteme reinigen das Wasser, schützen vor Naturgefahren wie Überflutungen und Lawinen, regulieren das Klima und sind Erholungsgebiete. Auch die Privatwirtschaft nutzt die Biodiversität. Genetische Ressourcen von Pflanzen und Tieren können Wirkstoffe oder chemische Verbindungen enthalten, die für den Menschen – besonders im medizinischen Bereich – helfend eingesetzt werden können. Diese Wirkstoffe zu entdecken und nutzbar zu machen, birgt ein riesiges Potenzial für die Herstellung von Pharmazeutika und Kosmetika. Ein grosser Teil der Medikamente, die heute auf dem Markt sind, wurden mit Hilfe von Pflanzen aus der ganzen Welt entwickelt.

Drei Ziele der Biodiversitätskonvention


Ziele der Konvention sind der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie eine gerechte und ausgewogene Beteiligung der Ursprungsländer an den aus der Biodiversität resultierenden Vorteilen.

Schutz der biologischen Vielfalt


Die Biodiversität zu erhalten, entspringt nicht nur rein ökonomischen Überlegungen. Im Sinne der Nachhaltigkeit haben wir auch eine ethisch-moralische Pflicht gegenüber unseren Nachkommen, die biologische Vielfalt zu bewahren. Dieser Gedanke ist als erstes Ziel in der Biodiversitätskonvention verankert. Die Konvention setzt sich für die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Bewusstsein ihres Eigenwertes ein. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, den signifikanten Verlust der Biodiversität auf globaler, regionaler und nationaler Ebene zu stoppen.  Trotz dieser Verpflichtung nimmt der Verlust der biologischen Vielfalt weiterhin zu. Derzeit sind weltweit rund 16200 Arten vom Aussterben bedroht, darunter fast ein Drittel aller Amphibien, jede achte Vogelart und beinahe jede vierte Säugetierart. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts hat sich der Rückgang an Biodiversität massgeblich beschleunigt, was dem Einfluss des Menschen zuzuschreiben ist. Immer mehr Lebensräume – wie Urwälder, Moore und naturbelassene Flussläufe – gehen verloren.

Nachhaltige Nutzung der Artenvielfalt


Die Biodiversitätskonvention ist keineswegs nur eine Artenschutz-Konvention. Sie fördert als gleichwertiges Ziel ausdrücklich die nachhaltige Nutzung dieser Vielfalt und anerkennt, dass die Nutzung der Biodiversität einen Wert für den Menschen und ein wirtschaftliches Potenzial darstellt. Es geht dabei also nicht ausschliesslich um die Errichtung von Schutzgebieten und -programmen, sondern auch um eine ökologisch und sozial verträgliche Nutzung. Der Wert des schützenswerten Objektes soll erfasst und Wege aufgezeigt werden, wie mit dessen Erhaltung Einkommen generiert werden kann.  Die Biodiversitätskonvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche internationale Abkommen, das den Schutz aller Elemente der belebten Umwelt umfasst und diesen mit der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen durch den Menschen verbindet.

Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich


Die Entwicklung eines Medikamentes erfordert sehr viel Zeit und Geld: Von der Suche nach der geeigneten genetischen Ressource bis zur Marktreife dauert es 10 bis 12 Jahre und kostet die Firma im Schnitt 1,2 bis 1,5 Mrd. US-Dollar. Zudem erfolgt die Suche nach genetischen Ressourcen meist nicht im eigenen Land. Auf Grund der reichen biologischen Vielfalt der Entwicklungsländer sind diese Staaten ein besonders interessantes Forschungsfeld für Kosmetik- und Pharmaindustrie sowie auch Forschungsinstitute der westlichen Welt. Diese Tatsache wirft diverse Fragen auf: Mit welchen Modalitäten soll die Entschädigung der Länder, die ihre genetischen Ressourcen zur Verfügung stellen, festgelegt werden? Wie hoch soll diese Entschädigung sein? Und unter welchen Bedingungen ist es den Nutzern (Forschern, Industrievertretern) erlaubt, im Ausland nach genetischen Ressourcen zu suchen und diese zu verwerten?  Um diese Fragen zu lösen, hat die Biodiversitätskonvention 1992 erste grundlegende Bestimmungen festgelegt, die den Nutzern als Leitplanke bei ihrer Arbeit dienen. Insbesondere werden sie von der Konvention verpflichtet, das Land, aus dem die genetischen Ressourcen entnommen wurden, an den aus der Forschung resultierenden Vorteilen zu beteiligen. So sollen beispielsweise Entwicklungsländer davon profitieren, wenn ihre Artenvielfalt genutzt wird, also etwa aus Tropenpflanzen neue Medikamente entwickelt werden. Allerdings enthält die Konvention keine näheren Bestimmungen, wie die Vorteile aufzuteilen sind und in welchem Ausmass das Ursprungsland zu beteiligen ist. Möglichkeiten eines Einbezugs des Ressourcenlandes können unter anderem die Weitergabe von Wissen und Technologie, Mitarbeit und Beteiligung am Forschungsprojekt, Zugangsgebühr je gesammelte Probe oder Lizenzgebühren bei kommerzieller Nutzung sein. Die Beteiligung an den Vorteilen muss zwischen dem Bereitsteller und dem Nutzer der genetischen Ressource ausgehandelt werden.  Mit dem Vorteilsausgleich verbunden ist auch der möglichst unkomplizierte Zugang zu den genetischen Ressourcen für den Nutzer. So sind die Vertragsparteien dazu angehalten, den Zugang zu ihren Ressourcen nicht durch komplizierte Beschränkungen zu erschweren. Diese Regelung setzt voraus, dass Pflanzen- und Tierarten mit ihren Erbinformationen souveränes Eigentum der Staaten sind, in denen sie vorkommen. Die Konvention bricht somit mit dem Paradigma der genetischen Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit.  Eine weitere Bestimmung der Biodiversitätskonvention ist die Zustimmung des Landes, aus dem die genetischen Ressourcen entnommen werden. Die Zustimmung muss erfolgen, bevor eine Firma oder ein Forschungsinstitut seine Suche nach potenziell verwertbaren genetischen Ressourcen aufnimmt. Sie muss auf einvernehmlich festgelegten Bedingungen basieren, in denen Bereitsteller und Nutzer die Einzelheiten des Zugangs und des Vorteilsausgleichs aushandeln.

Bonner Richtlinie als erstes praxisorientiertes Instrument


Diese grundlegenden Bestimmungen der Biodiversitätskonvention sind in der Praxis nicht einfach umzusetzen. So geben Industrievertreter an, dass Rechtsunsicherheit, zum Beispiel wer für die Erteilung der Zustimmung in der jeweiligen Regierung verantwortlich ist, Forschungsprojekte verzögert oder gar zum Scheitern verurteilt. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich immer mehr Unternehmen aus dem Geschäft der Naturstoffforschung zurückziehen. Auf der anderen Seite beklagen sich Nichtregierungsorganisationen, dass genetische Ressourcen nach wie vor nicht immer nach den Regeln der Biodiversitätskonvention entnommen werden und zeigen Fälle von Biopiraterie auf.  Aus welchem Blickwinkel die Thematik auch betrachtet wird: Es besteht nach wie vor Bedarf an Aufklärungsarbeit und praxisbezogenen Instrumenten, um den Anforderungen der Biodiversitätskonvention Rechnung tragen zu können. Aus diesem Bedürfnis heraus entstand die Bonner Richtlinie, an deren Erarbeitung sich die Schweiz stark beteiligt hat. Die Richtlinie hat zum Ziel, die Anforderungen der Biodiversitätskonvention in Bezug auf den Zugang zu den genetischen Ressourcen und den daraus resultierenden Vorteilsausgleich zu konkretisieren, und ist ein freiwilliges Instrument der Biodiversitätskonvention. Die Richtlinie wurde 2002 von der Vertragsparteienkonferenz verabschiedet.

ABS-Management-Tool: Zugang und Vorteilsausgleich


Ergänzend zur Bonner Richtlinie wurde das ABS-Management-Tool Der Themenkomplex Zugang zu genetischen Ressourcen sowie gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus der Nutzung wird in der Bezeichnung «Zugang und Vorteilsausgleich» – englisch Access and Benefit Sharing (ABS) – zusammengefasst. erarbeitet und Anfang 2008 finalisiert. Dieses Handbuch richtet sich an die Privatwirtschaft (z.B. Pharmaindustrie, Kosmetikbranche, Agrarindustrie), Forschungsinstitute, Regierungsvertreter sowie lokale Gemeinschaften. Anhand von Standards und praxisbezogenen Vorlagen sowie Fallbeispielen soll ein strukturierter Prozess für das Aushandeln der einvernehmlich festgelegten Bedingungen zwischen den verschiedenen Parteien ermöglicht werden. Da sich die Standards an die Biodiversitätskonvention anlehnen, kann sichergestellt werden, dass der ausgehandelte Vertrag den Anforderungen der Konvention entspricht. Nicht mit der ABS-Thematik vertrauten Personen gibt das Handbuch einen guten Überblick über die wichtigsten Regeln, die in der Biodiversitätskonvention in Bezug auf den Zugang zu den genetischen Ressourcen und den Vorteilsausleich festgehalten sind. Ein wichtiger Aspekt bei den Verhandlungen ist das Vertrauen zwischen den verschiedenen Parteien. Dies fördert das Handbuch durch ein gemeinsames Verständnis der Bedingungen, die für den Zugang und den Vorteilsausgleich eingehalten werden müssen.

Fazit


Die Biodiversität in ihrer ganzen Vielfalt zu nutzen und zu erhalten, ist sowohl aus wirtschaftlichen wie auch aus ethischen Überlegungen eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft. Trotzdem sterben laufend Pflanzen- und Tierarten aus, und der Druck auf die Ökosysteme nimmt zu. So gehen wertvolle Gebiete für einen nachhaltigen Tourismus oder genetische Ressourcen für die potenzielle Herstellung von Medikamenten, Nahrungsmitteln oder Kosmetika verloren. Zudem kommen wir unserer Verpflichtung nicht nach, die Natur für die nachkommenden Generationen zu erhalten und sie dementsprechend vor weiterer Zerstörung zu schützen. Die Konvention für biologische Vielfalt – und mit ihr viele Mitgliedstaaten – haben in diesem Zusammenhang die Initiative ergriffen, um einerseits die Biodiversität durch die Errichtung von Schutzgebieten zu bewahren und andererseits die Erhaltung der Biodiversität mit unternehmerischen Tätigkeiten zu verknüpfen. Das Seco beteiligt sich an diesem Engagement und setzt sich – unter anderem im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit – für den Schutz der biologischen Vielfalt durch deren nachhaltige Nutzung sowie für eine angemessene Beteiligung der Entwicklungsländer an deren Vorteilen ein.

Kasten 1: BioTrade Facilitation Program BioTrade Facilitation Program: Erhaltung und nachhaltige Nutzung Die Entwicklungs- und Transitionsländer verfügen nicht nur über vielfältige biologische Ressourcen, sondern besitzen auch indigenes Wissen, wie diese Ressourcen genutzt werden können. Daraus lassen sich zahlreiche Dienstleistungen und Produkte entwickeln, die in den Industrieländern wenig bekannt sind. Im Jahr 2003 initiierten die Schweiz und die Niederlanden das BioTrade Facilitation Program mit dem Ziel, Handel und Investitionen mit Biodiversitätsprodukten und -dienstleistungen in einer Weise zu fördern, dass die biologische Vielfalt langfristig erhalten bleibt. Das von der UNO-Organisation für Handel und Entwicklung (Unctad) durchgeführte Programm unterstützt Entwicklungs- und Transitionsländer bei der Nutzung des in der Biodiversität liegenden wirtschaftlichen Potenzials. Dadurch trägt es zum Schutz der Biodiversität bei und ermöglicht der lokalen Bevölkerung, ein Einkommen zu erwirtschaften. Das Programm hilft den lokalen Gemeinschaften in Lateinamerika, im südlichen Afrika und in Asien, gleichberechtigt und selbstständig als Handelspartner für nachhaltig gewonnene Biodiversitätsprodukte und -dienstleistungen aufzutreten sowie eine möglichst hohe Wertschöpfung zu generieren. Vorgehen im Rahmen des Programms Zuerst geht es darum, in den Ressourcenländern die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, das notwendige unternehmerische Wissen (kaufmännische Fähigkeiten, Marketing, Verarbeitungstechnik) zu erwerben und die potenziell marktfähigen Produkte zu identifizieren. Potenzial konnte in den unterschiedlichsten Bereichen festgestellt werden: Nahrungsmittelzusätze für Diäten, Ökotourismus, Kaimanleder und -fleisch, Orchideen, Medizinalkräuter, Zierfische und Ingredienzien für die Kosmetikbranche. Die lokalen Hersteller werden anschliessend bei der Ausformulierung von Business-Plänen sowie bei der Beschaffung von Produktionsmitteln und Krediten unterstützt. Lokale Interessengemeinschaften werden in Gruppen befähigt, die für den Export notwendigen Produktionsmengen zu generieren, ihre Marktmacht zu vergrössern sowie ihre Verhandlungsposition zu stärken. Liegt ein exportfähiges Produkt vor, müssen die Kontakte zu Importeuren in den Industrieländern vermittelt werden. Die Nachfrage nach natürlichen Erzeugnissen nimmt – vor allem in den industrialisierten Ländern – auf Grund von veränderten Konsumbedürfnissen rasant zu, was den Absatz dieser Produkte erleichtert. Ein Kernelement des Programms sind mit Produzenten vereinbarte, produktespezifische Pläne für nachhaltige Bewirtschaftung: Nur ein solches Monitoring-System kann sicherstellen, dass es auf Grund der neuen Anreize nicht erneut zur Übernutzung einzelner Biodiversitätsressourcen kommt.

Zitiervorschlag: Claudia Denss (2008). Schutz der Biodiversität: Von der Konvention zur Umsetzung. Die Volkswirtschaft, 01. September.