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Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips: Nur eine Massnahme zur Bekämpfung der Hochpreisinsel

Zwanzig Prozent! So viel zahlen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten im Durchschnitt mehr als ihre europäische Nachbarn für die importierten Waren. Das sind, auf die Schweiz bezogen, jährlich 36 Mrd. Franken. In den letzten Jahren haben sich die Preisunterschiede zwar etwas verringert, doch sie sind nach wie vor beträchtlich. Weitere Preissenkungen können erreicht werden mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, der Zulassung von Parallelimporten, der Senkung der Zölle auf importierten Waren und der Stärkung des Binnenwettbewerbs. Nach Auffassung der Westschweizer Konsumentenvereinigung (FRC) gibt es ein einfaches Rezept, wenn man die Hochpreisinsel wirksam bekämpfen will: Alle oben erwähnten Massnahmen müssen umgesetzt werden. Den Worten müssen endlich Taten folgen.

Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips: Nur eine Massnahme zur Bekämpfung der Hochpreisinsel

 

Was die Parallelimporte betrifft, sind die Meinungen geteilt: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) plädiert für die Zulassung, während sich der Nationalrat für das gegenwärtige Regime ausgesprochen hat. Aber die Befürworter, zu denen auch die Konsumentenverbände gehören, geben nicht auf. Gegenwärtig wird die Lancierung einer Volksinitiative vorbereitet. Die Wettbewerbspolitik kann sich aufgrund des eher milden Kartellgesetzes nicht richtig entfalten. Die Wirtschaft ist nach wie vor durch Preisabsprachen und Monopole geprägt. Was die Senkung der Zölle anbelangt, stehen die Verhandlungen mit der EU über das Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich bevor. Es wird eine grosse Herausforderung sein, ein Gleichgewicht zwischen der Senkung der Zölle und der Erhaltung einer einheimischen Produktion mit angemessenen Preisen zu finden.

Zehn Ausnahmen zugunsten der Sicherheit und Information


Die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) steht kurz vor dem Abschluss. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip könnte somit rasch angewandt und die zahlreichen technischen Handelshemmnisse, welche die Einfuhr von Waren aus der EU behindern, beseitigt werden. Dabei geht es um Waren, für die in den verschiedenen europäischen Ländern andere Anforderungen bestehen als in der Schweiz. Die FRC spricht sich klar für die Anwendung dieses Prinzips aus. Gleichzeitig verlangt sie aber die Beibehaltung von zehn Ausnahmen, die für die Gesundheit und die Information der Konsumentinnen und Konsumenten von Bedeutung sind. Ohne zuverlässige und vergleichbare Angaben kann keine rationale Auswahl getroffen werden. Die schweizerischen Vorschriften im Bereich der genetisch veränderten Organismen (GVO) und der Alcopops wurden definitiv beibehalten. Hingegen wurden andere, von den Konsumentenverbänden verlangte Ausnahmen aufgehoben (restriktive Verwendung von allergieauslösenden Azofarbstoffen) oder nur vorläufig beibehalten (Angabe des Herkunftslandes, Kennzeichnung der Eier von Batteriehühnern und Angabe von Allergenen in Nahrungsmitteln). Die Aufhebung kann zum Teil dann erfolgen, wenn die EU ihre Vorschriften vereinheitlicht. Andernfalls könnte unser Schutz auf das tiefste Niveau absinken, das gegenwärtig in Europa besteht. Durch die Öffnung der Märkte verfügen die Konsumenten über ein grösseres Angebot an Waren und Dienstleistungen. Gleichzeitig sind sie aber auch höheren Risiken ausgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Produkte, die auf den Markt gelangen, nehmen Anzahl und Schweregrad der Unfälle zu. Auf Verlangen der Konsumentenorganisationen liess der Bundesrat ein umfassendes Produktsicherheitsgesetz erarbeiten. Dank diesem Gesetz kann unser Land dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter (Rapex) beitreten. Sofern die vorgesehenen Ausnahmen berücksichtigt werden, bringt die gemeinsame Verabschiedung dieser beiden Gesetzesvorlagen den Konsumenten grosse Vorteile: günstige Preise, Erweiterung des Angebots, Verbesserung der Sicherheit.

Verhinderung von Massnahmen mit gegensätzlichen Auswirkungen


Die Bekämpfung der Hochpreisinsel benötigt aber weitere Massnahmen. Reformen, deren Auswirkungen den erwarteten Vorteilen der oben erwähnten Massnahmen zuwiderlaufen könnten, müssen verhindert werden. Die vom Bundesrat eingeleitete Reform der Mehrwertsteuer (MWST) spielt in diesem Bereich eine sehr wichtige Rolle. Mit dem Einheitssatz wird das Preisniveau nicht verbessert, sondern sogar noch erhöht. Die Komplexität des gegenwärtigen MWST-Systems, die tatsächlich behoben werden muss, ist ein technisches Problem. Mit einer höheren Belastung der Haushalte lässt sich dieses Problem nicht lösen. Die Einführung des Einheitssatzes im gegenwärtigen inflationären Umfeld würde jedoch alle Anstrengungen zunichte machen, die im Hinblick auf die Senkung des Preisniveaus unternommen wurden.

Zitiervorschlag: Monika Dusong (2008). Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips: Nur eine Massnahme zur Bekämpfung der Hochpreisinsel. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.