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«Cassis de Dijon»: Importbarrieren konsequent abbauen

Die Schweiz ist immer noch eine Hochpreisinsel. Das Preisniveau bei Gütern und Dienstleistungen ist in der Schweiz gegenüber jenem der EU-15 rund 25% höher. Dies stellt der Bundesrat in seiner Antwort zu einem Postulat, welche am 14.3.2008 unter dem Titel «Ansatzpunkte zur Bekämpfung der Preisinsel Schweiz» veröffentlicht wurde, fest. Die Ursachen dafür sind staatlich gewollt: Gesetze, Sondernormen und -vorschriften. Mit der Zulassung von Parallelimporten kann ein wichtiger Beitrag für günstigere Importpreise geleistet werden. Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist ein zusätzliches Instrument zum Abbau von preistreibenden Schweizer Sonderregelungen und technischen Handelshemmnissen. Dies führt zu Kostenreduktionen für die Unternehmen und zur Senkung der Konsumentenpreise - davon profitiert die ganze Schweiz!

«Cassis de Dijon»: Importbarrieren konsequent abbauen

 

Die Migros setzt sich traditionellerweise für die Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ein. Dies ist heute umso nötiger, als die gegenwärtige Wirtschaftspolitik stark auf die Interessen der Unternehmen fokussiert ist. Besonders anschaulich zeigt sich dies beim Thema Hochpreisinsel. Dank den bilateralen Verträgen hat die Schweiz die negativen Folgen des Neins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weitgehend ausmerzen können, mit einer gewichtigen Ausnahme: Die Importbarrieren sind nicht abgeräumt worden, obwohl die Preissensibilität der Konsumentinnen und Konsumenten wegen knapperer Budgets während der Jahre des Nullwachstums stieg. Als Folge davon nahm der Einkaufstourismus ins nahe Ausland massiv zu. Dass Handlungsbedarf besteht, haben die meisten Parteien in der Zwischenzeit eingesehen.

Unterlassungssünden korrigieren


Allerdings tut sich die Politik noch schwer mit Reformen. So ist zur Stunde der Ausgang der harten parlamentarischen Auseinandersetzung über den Parallelimport von patentgeschützten Gütern noch unklar, und die Botschaft zur Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips liegt erst seit einigen Wochen vor. Immerhin sind Parallelimporte patentierter landwirtschaftlicher Produktionsmittel heute möglich. Nun ist es höchste Zeit, dass die Reformen vollendet und die Handelshemmnisse synchron abgebaut werden. Dadurch wird die Kaufkraft gestärkt, was angesichts der abflauenden Hochkonjunktur umso wünschenswerter ist. Zahlreiche technische Vorschriften führen dazu, dass Produkte aus der EU bzw. dem EWR für die Zulassung in der Schweiz speziell produziert, verpackt, geprüft oder beschriftet werden müssen. Dies verteuert die importierten Produkte und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie, da auch diese im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung solche Produkte benötigt. Hier soll mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) der Hebel angesetzt werden. Die Migros und die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz begrüssen die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz. Sie ist WTO-konform, Roger Zäch, Cassis de Dijon – Meilenstein des schweizerischen Wirtschaftsrechts?, in: Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Schweiz, Zürich/St.Gallen 2007, S. 310-313. kann rasch und ohne Verhandlungen umgesetzt werden und erlaubt eine selbstständige Definition von legitimen Ausnahmen. Letztere hat der Bundesrat auf ein vernünftiges Mass zusammengestrichen.

Inländerdiskriminierung noch nicht optimal geregelt


Trotz der langen Vorbereitungszeit ist aber in der vorliegenden Botschaft die Inländerdiskriminierung im Lebensmittelbereich noch nicht optimal geregelt. Statt eine einfache, griffige Regelung zu präsentieren, sieht die Revisionsvorlage ein aufwendiges Bewilligungsverfahren vor. Allein die beantragte Zahl neuer Stellen stimmt skeptisch. Statt die Vollzugstrukturen zu straffen, bleiben diese heterogen (Kantone, verschiedene Bundesämter). Es besteht die Gefahr, dass der Grundgedanke des Cassis-de-Dijon-Prinzips – nämlich die Abschaffung von nichttarifären Handelshemmnissen – ausgehöhlt wird. Die Migros ist bestrebt, die Benachteiligung der inländischen Hersteller zu verhindern, ist sie doch mit fast 10000 Beschäftigten in der Industrie die grösste Nahrungsmittelherstellerin im Inland. Dies liesse sich auch mit einer liberaleren Umsetzung gewährleisten: Die EU hat heute ein ähnlich strenges Lebensmittelrecht wie die Schweiz. Ein Beispiel: Ein französischer Sirup mit 10% Frucht- und 55% Trockenmasse (Zucker- und Fruchtgehalt) müsste das Bewilligungsverfahren durchlaufen, um in der Schweiz als Sirup verkauft werden zu können. Schweizer Sirup muss gemäss Lebensmittelverordnung 30% Fruchtanteil und 60% Trockenmasse aufweisen. Sicher muss auch das Bedürfnis der Konsumenten nach Täuschungsschutz ernst genommen werden. Sie sollten beispielsweise den Fruchtanteil beim Sirup erkennen können. Die Migros engagiert sich mit andern Betroffenen aus dem Bereich Handel, Industrie und Konsumentenschutz, um hier eine transparente und tragfähige Lösung zu finden.

Zitiervorschlag: Juerg Maurer (2008). «Cassis de Dijon»: Importbarrieren konsequent abbauen. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.