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Standortvorteil Personenfreizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit zählt zu den Standortvorteilen der Schweiz. Sie erlaubt der schweizerischen Wirtschaft, ihren Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken und ist einseitigen Zugangsregeln zum schweizerischen Arbeitsmarkt klar überlegen. Nachdem überdies negative Verwerfungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt ausgeblieben sind, muss der bilaterale Weg aus arbeitsmarktlicher Sicht unbedingt fortgesetzt werden. Nach einer Umfrage des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und Economiesuisse messen über 80% der Branchen dem Freizügigkeitsabkommen einen entscheidenden Stellenwert für ihr Wachstum in den vergangen Jahren bei. 85% bezeichnen den Zugriff auf den europäischen Arbeitsmarkt als wichtig bis sehr wichtig für die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte. Alle Branchen fordern eine Fortführung der Personenfreizügigkeit.
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Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften


Die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften ist ein entscheidender Standortfaktor in unserem Lande. Die Bedeutung hat mit dem markanten Wandel in den Beschäftigungsstrukturen noch zugenommen. Während die anspruchsvollen und selbstständigen Arbeiten stark zunehmen, gehen die einfachen und repetitiven Tätigkeiten zurück. Die Statistiken zeigen zudem auf, dass die Zuwanderung dem Wandel der Beschäftigungsstrukturen weitgehend folgt. Die Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarkts zur EU unterstützt also die qualitative Weiterentwicklung unserer Volkswirtschaft. Die Nachfrage der schweizerischen Unternehmen nach qualifizierten Arbeitskräften wird weiter zunehmen, weil unsere Wirtschaft wegen der hohen Arbeitskosten vor allem im oberen bzw. obersten Leistungsbereich wachsen muss und überdurchschnittlich stark in Know-how-intensiven Branchen aktiv ist. Das erfordert auf der Personalseite eine grosse Zahl von qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften, für deren Rekrutierung der schweizerische Arbeitsmarkt mit seinen 3,9 Mio. Beschäftigten zu klein ist. Der Zugriff auf den europäischen Arbeitsmarkt bietet hier die nötige Ergänzung.

Wichtige Mobilität der schweizerischen Arbeitnehmenden


Bei der Bewertung des Freizügigkeitsabkommens ist auch die Öffnung des europäischen Arbeitsmarkts für schweizerische Arbeitskräfte zu beachten. Sie erweitert nicht nur die beruflichen Optionen der Betroffenen, sondern nützt ebenso den exportorientierten bzw. international aktiven Unternehmungen. Diese sind bei der Kundengewinnung, Offertstellung, Projektentwicklung und Projektrealisierung ebenso auf den freien Zugang ihrer Mitarbeitenden zu den Auslandmärkten angewiesen wie bei der Anwenderunterstützung und beim Unterhalt. Einfache und verlässliche – d. h. von keinerlei Transferhindernissen gestörte – Kundenbeziehungen sind im heutigen Geschäft von entscheidender Bedeutung.

Ungenügende einseitige Öffnung


Einseitige Zugangsregeln sind für den schweizerischen Arbeitsmarkt keine valable Alternative zur Personenfreizügigkeit. Ein solches Zugangsregime brächte für alle Beteiligten mehr Aufwand und Unsicherheit und wäre für ausländische Arbeitnehmende nicht sehr einladend. Mit einseitigen Regeln wäre zudem der Zugang der schweizerischen Arbeitskräfte zum europäischen Arbeitsmarkt nicht sichergestellt. Ohne Freizügigkeitsabkommen entfielen auch die europaweit geltenden Regeln über die Koordination der Sozialversicherungen und die Diplom-anerkennung. Die Mobilität der schweizerischen und ausländischen Arbeitskräfte, die immer häufiger in verschiedenen Gastländern tätig sind, würde dadurch entscheidend behindert.  Während also mit den bilateralen Verträgen (etappenweise) praktisch ein einheit-licher Arbeitsmarkt Schweiz/EU geschaffen wird, vermöchten unilaterale Zugangsregeln die Rekrutierungs- und Mobilitätsbedürf-nisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden nicht zu befriedigen. Unter einem einseitigen Zugangsregime würde zudem die Allokation der Arbeitskräfte (wieder) durch behördliche Entscheidungen (Selektion der Entsende-länder, Zuteilung der Kontingente etc.) statt durch die Nachfrage der Unternehmen gesteuert, was ein bedauerlicher Rückschritt in der schweizerischen Arbeitsmarktpolitik wäre.

Entkräftete Befürchtungen


Entgegen häufig geäusserten Befürchtungen führte die Personenfreizügigkeit nicht zu negativen Verwerfungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Die Zuwanderung erfolgt kontrolliert nach den Bedürfnissen der Wirtschaft, und es sind keine Verdrängungseffekte festzustellen. Die Freizügigkeit dient nicht dem «Import» von Billigarbeitskräften, sondern wird vor allem von qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften in Anspruch genommen. Die Lohnentwicklung wird nicht negativ beeinflusst. Und vereinzelte Fälle von Lohndumping konnten dank der flankierenden Massnahmen weitgehend korrigiert werden.

Zitiervorschlag: Daum, Thomas (2008). Standortvorteil Personenfreizügigkeit. Die Volkswirtschaft, 01. November.