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Positive Erfahrungen der Kantone mit der Personenfreizügigkeit und den flankierenden Massnahmen

Das Freizügigkeitsabkommen wurde im Rahmen der Bilateralen I für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Auf schweizerischer Seite muss die Schweiz bis spätestens 31. Mai 2009 entscheiden, ob die Personenfreizügigkeit auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden soll. Die bisherigen Erfahrungen der Kantone mit der Freizügigkeit sind eindeutig positiv. Die Weiterführung sichert das bilaterale Vertragsnetz zwischen der Schweiz und der EU und damit den Zugang der Schweizer Wirtschaft zum europäischen Binnenmarkt. Die Ausdehnung auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien ist eine logische Konsequenz des bilateralen Wegs.

Positive Erfahrungen der Kantone mit der Personenfreizügigkeit und den flankierenden Massnahmen

 

Das Freizügigkeitsabkommen ist das wirtschaftlich bedeutendste Abkommen der Schweiz mit der EU. Die Zahlen, welche die Bundesverwaltung in den vergangenen Monaten veröffentlichte, belegen, dass die Auswirkungen insgesamt positiv ausfallen. Etwa ein Drittel des Wachstums zwischen 2004 und 2007 gingen darauf zurück; dies entspricht jährlich rund 1% des BIP oder 4-5 Mrd. Franken. Für die Schweizer Unternehmen ist das Abkommen wichtig zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, aber auch um den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu sichern.

Grosse Bedeutung für die Kantone


Die Personenfreizügigkeit erleichtert die Mobilität der Arbeitskräfte und verbessert die Chancen, geeignetes Personal zu rekrutieren und so den Standort Schweiz – und damit auch die Kantone – im internationalen Wettbewerb besser zu positionieren. Sämtliche Branchen sind mittlerweile mit einem Mangel an Arbeitskräften konfrontiert und daher auf die Personenfreizügigkeit angewiesen. Die Personenfreizügigkeit schafft die Möglichkeit, eine Vielzahl von Stellen zu besetzen, für die hier ansässige Unternehmen im Inland keine geeigneten Arbeitskräfte mehr finden. Dadurch können diese ihre Wachstumschancen in der Schweiz wahrnehmen und neue Stellen schaffen. Unternehmen aus dem Ausland erleichtert die Personenfreizügigkeit den Ansiedlungsentscheid, weil sie die Gewähr haben, ihre Arbeitskräfte bei Bedarf auch aus dem europäischen Raum rekrutieren zu können. Davon profitieren namentlich Regionen, die ansonsten als eher strukturschwach gelten. Schliesslich ist die Personenfreizügigkeit für die Kantone auch unter dem Gesichtspunkt der Integration von Vorteil, da sich damit der Zuwachs der ausländischen Bevölkerung auf Personen aus den Nachbarländern der Schweiz konzentriert.

Logische Konsequenz des bilateralen Wegs


Das Freizügigkeitsabkommen ist das Ergebnis des bilateralen Wegs, den das Schweizer Volk mit der Annahme der bilateralen Abkommen I in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 mit 67,2% wählte. Am 5. Juni 2005 stimmte das Volk mit 56% der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf die damals zehn neuen Mitgliedstaaten zu. Lehnt die Schweiz die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung auf die neuen EU-Mitgliedstaaten nun ab, fallen aufgrund der so genannten Guillotine-Klausel auch die in den bilateralen Abkommen I enthaltenen Verträge dahin. Wirtschaftlich würde die Schweiz sämtliche Vorteile verlieren, die sie daraus in den letzten sechs Jahren gezogen hat. Politisch würden die Beziehungen zur EU stark belastet, und die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Vertragspartnerin auf dem bilateralen Weg wäre geschwächt. Will man diesen Weg und die bisherige wirtschaftliche Entwicklung nicht gefährden, ist nicht nur die Weiterführung, sondern auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien ein logischer Schritt.

Flankierende Massnahmen wirken


Die im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien bestehenden Befürchtungen sind im Übrigen ebenso unbegründet, wie es diejenigen bei der Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2005 waren. Die bisherigen Erfahrungen mit den flankierenden Massnahmen haben gezeigt, dass sich die Zuwanderung bedarfsgemäss entwickelte. Auch auf die Arbeitslosigkeit waren kaum negative Effekte spürbar: Die Arbeitslosenquote sank Ende 2007 – auch durch die gute Konjunktur begünstigt – auf 2,6%. Eine Verdrängung Schweizer Arbeitnehmender vom Arbeitsmarkt war ebenso wenig festzustellen. Vielmehr konnten gut qualifizierte Arbeits- und Führungskräfte gewonnen werden, die unsere Wirtschaft für ihre weitere Entwicklung dringend benötigt. Die Kantone sind sich der Bedeutung der flankierenden Massnahmen bewusst und bieten Gewähr, dass die entsprechenden Massnahmen konsequent umgesetzt werden, sodass negative Effekte der Personenfreizügigkeit auch in Zukunft ausbleiben werden.

Zitiervorschlag: Josef Keller (2008). Positive Erfahrungen der Kantone mit der Personenfreizügigkeit und den flankierenden Massnahmen. Die Volkswirtschaft, 01. November.