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Der bilaterale Weg ist eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz

Die bilateralen Verträge mit der EU sind für die Schweizer Wirtschaft von existenzieller Bedeutung. Das auf unsere Verhältnisse zugeschnittene Regelwerk sorgt dafür, dass unsere Wirtschaft in wichtigen Bereichen am europäischen Binnenmarkt teilnehmen kann. Besonders auffällig sind die positiven Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU. Sämtliche Befürchtungen und Ängste der Kritiker der Verträge haben sich nicht bewahrheitet. Eine Studie von Avenir Suisse zeigt, dass seit dem Abkommen vermehrt hoch qualifizierte Fachkräfte aus dem EU-Raum in die Schweiz kommen. Diese Verlagerung der Zuwanderung ist für einen wesentlichen Anteil der Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Schweiz verantwortlich.

Der bilaterale Weg ist eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz

 

Entspannte Lage auf dem Arbeitsmarkt


Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit dem Abkommen entspannt. Weder ist der befürchtete Lohndruck eingetreten, noch haben die offenen Grenzen eine Migrationswelle ausgelöst und die Schweizer aus der Erwerbstätigkeit verdrängt. Die Zuwanderung aus der EU hat zu keinem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Die Löhne haben dank dem Abkommen sogar tendenziell zugenommen, und die Reduktion der Immigrationshemmnisse führte zu einer wesentlich schnelleren Anpassung der Migrationsentscheide an die Arbeitsmarktsituation. Das hohe Wachstum der Schweizer Wirtschaft der letzten Jahre ist deshalb auch Ausdruck der geglückten bilateralen Abkommen. Trotzdem ist das Referendum gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU knapp zustande gekommen. Junge SVP, Schweizer Demokraten, die Lega dei Ticinesi und die Jugendorganisation Young4Fun verweigern sich damit dem erfolgreichen bilateralen Weg.

Alles oder nichts


Da das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit sechs weiteren Abkommen in den Bilateralen Verträgen I zu einem Gesamtpaket gekoppelt wurde, stimmt das Schweizer Volk am 8. Februar 2009 über «alles oder nichts» ab. Artikel 25 des Freizügigkeitsabkommens sieht vor, dass ein Aufkünden eines der sieben Abkommen zwangsläufig zur Auflösung sämtlicher Verträge führt. Diese Guillotine-Klausel bewirkt somit, dass ein Nein zur Personenfreizügigkeit auch automatisch ein Nein zu den Verträgen bezüglich Abbau der technischen Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung bedeutet. Weder die Schweiz noch die EU können somit Einzelteile der Bilateralen I aufkünden, ohne dem Gesamtpaket das Fundament zu entziehen.  Bei einem Nein am 8.Februar stünde die Schweiz somit vor einem grossen Scherbenhaufen. Die Schweizer Warenexporte würden in der EU wieder separat kontrolliert und bewilligt werden. Damit fielen die Ersparnisse aufgrund des Abbaus der technischen Handelshemmnisse von gegenwärtig 200 bis 250 Mio. Franken weg. Auch könnten sich Schweizer Unternehmen nicht mehr gleichberechtigt um Aufträge der öffentlichen Hand im EU-Raum bewerben. Diese Ausschreibungen haben einen Umfang von etwa 1500 Mrd. Euro. Weiter würde der Zugang zum EU-Luftraum erschwert, die gemeinsamen Bestrebungen mit der EU zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene behindert und die Exportmöglichkeiten – beispielsweise für Schweizer Käse – eingeschränkt. Auch die Mitarbeit der Schweizer Forschung innerhalb europäischer Projekte und Programme würde gestoppt. Die Schweiz ist heute am Aufbau eines europäischen Forschungs- und Technologieraums sowie des europäischen Bildungsraums stark beteiligt. In den letzten Jahren hat sie sich einen exzellenten Ruf als Forschungs- und Wissenschaftsstandort erarbeitet und rangiert in Innovations- und Wissenschaftsindizes auf Spitzenplätzen. Der Verlust der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung mit der EU würde nicht nur die internationale Ausstrahlung trüben, sondern hätte auch direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Und schliesslich würde die Ablehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweizer Arbeitskräfte in der EU und EU-Arbeitskräfte in der Schweiz vor grosse Probleme stellen.

Ein Nein ist keine Option


Kurzum: Ein Nein zu den bilateralen Verträgen ist keine Option für die Schweiz. Ein «Zurück auf Feld 1» würde der Schweiz nicht nur messbare wirtschaftliche Nachteile bescheren, sondern auch für längere Zeit grosse Rechtsunsicherheiten schaffen. Dies wäre Gift für Investitions- und Standortentscheide von Unternehmen. Die kleine, offene Volkswirtschaft der Schweiz ist aber auf stabile Rahmenbedingungen und einen reibungslosen Handel mit Europa angewiesen. Der bilaterale Weg darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Zitiervorschlag: Rudolf Minsch (2008). Der bilaterale Weg ist eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz. Die Volkswirtschaft, 01. November.