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Punktueller Handlungsbedarf festgestellt

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Wirksamer Wettbewerb ist die Grundlage einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung, gerade auch in der aktuellen Krise. In diesem Sinne setzt sich Economiesuisse nachhaltig für den Wettbewerb in der Schweiz mit klaren, angemessenen Regeln – jedoch ohne Überschiessen – und für einen offenen Weltmarkt ein. Mit einer eigenen Evaluation des Kartellgesetzes hat sich Economiesuisse in die Diskussion um die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechtes in der Schweiz eingebracht und auch einen Blick über die Grenzen geworfen. In der Beurteilung zeigt sich, dass sich das revidierte Kartellgesetz grundsätzlich bewährt hat. Im Interesse des Wettbewerbs sind aber in Recht und Anwendung punktuelle Verbesserungen notwendig. So sollen kontraproduktive Eingriffe verhindert sowie die Rechtssicherheit und die Institutionen verbessert werden.

Grundsätzlich hat sich das geltende Kartellrecht in der Schweiz bewährt und zu einer Belebung des Wettbewerbs geführt. Allerdings ist der Beobachtungszeitraum noch sehr knapp. Die erheblich gestiegenen Aufwendungen für die Rechtsberatung und Compliance zeigen, dass die Unternehmen grosse Anstrengungen unternehmen, um die kartellrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das 2003 eingeführte Sanktionssystem hat seine Anreizwirkung auf die Privatwirtschaft nicht verfehlt. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Unternehmen und Mitarbeitende übervorsichtig werden, ihre Möglichkeiten am Markt nicht ausschöpfen und damit letztlich die Wirtschaft an Wettbewerbskraft verliert.  Wettbewerb lebt von aktiven Unternehmen. Von überschiessenden Eingriffen ist daher Abstand zu nehmen. Eingriffe, wo keine geboten sind, wirken sich negativer aus als ein Verzicht auf einen Eingriff, wenn ein solcher geboten wäre. So muss auch bei einem Fussballspiel der Schiedsrichter wohl konsequent durchgreifen, darf aber das Spiel nicht mit roten Karten abwürgen. Entsprechend ist etwa die Fusionskontrolle angesichts der offenen Grenzen der Schweiz weiterhin mit Mass und mit mehr Zurückhaltung bei Eingriffen in die betriebswirtschaftlichen Abläufe einzusetzen. Wie die Evaluationsgruppe des Bundes beurteilt auch Economiesuisse die geltenden Regeln zu vertikalen Abreden als überschiessend und im Empfinden der Marktteilnehmer restriktiver als in der EU.

Weiterhin Rechtsunsicherheit für Unternehmen


Wettbewerb gilt gemeinhin als bestes «Entdeckungsverfahren». Die Marktverhältnisse sind ausserordentlich dynamisch. Selbst kleine Unternehmen können etwa bei Einführung einer neuen Dienstleistung in einem Teilmarkt rasch sehr hohe Marktanteile erreichen. Verschärft wird dies durch eine enge regionale Abgrenzung von Märkten. Ein Unternehmen kann so im Voraus oft nicht verlässlich abschätzen, ob die Behörde in einer solchen dynamischen Beherrschungssituation auf eine marktbeherrschende Stellung und eine missbräuchliche Verhaltensweise schliessen würde. Denn ein Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens kann a priori sowohl Ausdruck erwünschten Wettbewerbs wie auch einer missbräuchlichen Behinderungsoder Ausbeutungsstrategie sein.  Diese Rechtsunsicherheit sollte durch das Meldeverfahren reduziert werden. Wettbewerbsbeschränkungen können nach Gesetz der Wettbewerbskommission (Weko) gemeldet werden, bevor sie ihre Wirkung entfalten. Die gegenwärtige Politik der Weko und der Gerichte lässt solche Meldungen jedoch nur beschränkt zu. Als Folge der Praxis besteht für die Unternehmen weiterhin Rechtsunsicherheit, die durch ein erhebliches Bussgeldrisiko verschärft wird. Bei der Sanktionsbemessung sind die Gesamtumstände besser zu berücksichtigen. Kann ein Unternehmen im Voraus die Rechtswidrigkeit trotz eigenen Bemühungen nicht oder nur sehr schwer erkennen, dann muss die fehlende oder eingeschränkte Vorhersehbarkeit und damit die begrenzte Vorwerfbarkeit des Verhaltens zu einer Sanktionsminderung führen.

Wettbewerbsbehörden: Ein Blick ins Ausland lohnt sich


Im Evaluationsbericht des Bundesrates nehmen die institutionellen Fragen einen hohen Stellenwert ein. In den internen Rückmeldungen bei Economiesuisse war dies weniger der Fall. Dennoch besteht Verbesserungspotenzial, ohne allerdings auf die bewährte Mischung von Wissenschaftlern und Praktikern in der Behörde zu verzichten. Einerseits muss die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden gegenüber Verwaltung und Politik gestärkt werden. Das gilt im Übrigen auch für die Situation in der EU. Und zum Zweiten besteht gerade im sich liberalisierenden Infrastrukturbereich ein offensichtlicher Handlungsbedarf. Ein Zusammenfassen der verschiedenen involvierten Behörden – Weko, ElCom, Postregulator, Comcom, Preisüberwacher – würde die Flexibilität erhöhen, Abgrenzungen in den Verfahren vereinfachen und eine Diskussion über die Behördenstruktur ohne Vorbelastung erleichtern. Die Niederlande oder Australien kennen einen solchen Ansatz.

Zitiervorschlag: Pletscher, Thomas (2009). Punktueller Handlungsbedarf festgestellt. Die Volkswirtschaft, 01. April.