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Bankgeheimnis im Wandel – Bedeutung und Perspektiven für das Private Banking

Der international durchgesetzte Paradigmenwechsel im Bereich des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs in Steuersachen wird ohne Zweifel weit reichende Konsequenzen für den Private-Banking-Standort Schweiz haben. Das Szenario eines unmittelbar bevorstehenden massiven Geldabflusses aus der Schweiz ist aber unwahrscheinlich. Dennoch gilt es langfristig eine Strategie zu verfolgen, welche im Bereich der Besteuerung eine Einhaltung aller internationalen Standards zum Ziel hat und keinerlei Verstösse oder Grauzonen toleriert. Der Autor ist neben seiner Lehrtätigkeit an der Kepler-Universität Lehrbeauftragter für Private Banking an der Universität Zürich und an der Hochschule Liechtenstein. Zudem ist der gebürtige Schweizer Mitglied der Executive-Education-Fakultät des Swiss-Finance-Institutes.

Werden die Kunden jetzt abwandern?


Die vom Bundesrat beschlossene Lösung, die vormaligen Vorbehalte gegenüber dem Art. 26 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen, stellt einen historischen Schritt in der Entwicklung des Bankgeheimnisses schweizerischer Prägung dar. Ob es in der Tat ein Befreiungsschlag war, wird sich nur rückblickend feststellen lassen, hängt jedoch massgeblich vom weiteren Verhalten des Bundesrates und des Finanzplatzes ab.  Bezogen auf die zentrale Frage, inwiefern von einem unmittelbaren Geldabfluss im Private Banking auszugehen ist, können folgende Überlegungen angeführt werden: – Die Eingeständnisse der Schweiz wurden auch von anderen Offshore-Zentren gemacht, womit sich im Bereich der steuerlichen Amtshilfe international ein «Level Playing Field» abzeichnet. Damit hat steuersensitives Geld keinen alternativen Finanzplatz mehr zur Auswahl, der stärker vor dem Zugriff von Steuerbehörden schützen würde. Deshalb gibt es keinen unmittelbaren Anreiz, Gelder aus der Schweiz abzuziehen. – Steuerlich nicht deklariertes Geld ist nicht sehr mobil, da jede elektronische Überweisung Spuren hinterlässt und damit die Wahrscheinlichkeit einer Überführung erhöht. Bargeldbewegungen erlauben umgekehrt keine grossvolumigen Transaktionen. Beides spricht gegen einen unmittelbar bevorstehenden Geldabfluss. – Die internationale Private-Banking-Kundschaft wird die Detailregelungen abwarten, welche nun bei der Neuverhandlung der Musterabkommen durch die Schweiz eingeführt werden. Die vom Bundesrat geäusserte Absicht, keine Rückwirkung zuzulassen und lange Übergangsfristen aushandeln zu wollen, würde einen möglichen Abfluss von Geldern aus der Schweiz erheblich eindämmen. – Die Schweiz wird – zusammen mit anderen Ländern – auf einer so genannten grauen Liste der OECD geführt. Wesentlich erscheint, dass im G20-Treffen in London vom 2. April 2009 keine automatischen Sanktionen beschlossen wurden für den Fall, dass ein Land länger auf der grauen Liste bleibt bzw. auf der schwarzen Liste steht. – Etwas besorgniserregender erscheint in diesem Lichte das Gesetz gegen Steuerhinterziehung, auf welches sich am 22. April 2009 die grosse Koalition in Deutschland geeinigt hat. Privatpersonen und Firmen müssen künftig umfassend Auskunft über Aktivitäten in so genannten Steueroasen geben; andernfalls drohen steuerliche Nachteile. Zudem sollen die Finanzbehörden mehr Prüfungsrechte erhalten. Sanktionsmöglichkeiten können durch den Minister länderbezogen erlassen werden. – Das Schreckgespenst eines direkten Informationsaustauschs konnte abgewendet werden, was positiv zu werten ist. – Der Abfluss bzw. der versiegende Neugeldzufluss von internationalen Kundengeldern bei liechtensteinischen Grossbanken zeigt, dass die internationale Private-Banking-Kundschaft sehr sensibel auf mediale Kampagnen und absehbare rechtliche Veränderungen reagieren kann. Das Ausmass ist zwar nicht besorgniserregend; trotzdem ist von einer Paralysierung des Geschäftsganges die Rede.  – Die bedeutenden Kundenabflüsse der UBS seit der Eskalation des Steuerdisputes mit der US-amerikanischen Steuerbehörde unterstreichen die Gefahr, welche einer Aufgabe des Bankgeheimnisses für den Private-Banking-Standort innewohnt. – Die Zweifel über die Rechtssicherheit, welche im Rahmen des Steuerstreits zwischen der UBS und der US-amerikanischen Steuerbehörde laut wurden, sind ein Makel des Disputes gewesen und müssen unmissverständlich korrigiert werden. Die Zweifel an der Rechtssicherheit dürften unter Umständen schwerer wiegen als das Einlenken im Bereich der Amtshilfe.   In Summe sprechen diese Gründe kurzfristig – d.h. innerhalb der nächsten 12 Monate – gegen eine massive Kapitalflucht ausländischer Kundengelder von Schweizer Bankkonti. Die grösste Gefahr könnte dann drohen, wenn es Länder wie Frankreich oder Deutschland verstehen, durch attraktiv ausgestaltete Steueramnestien die breite Repatriierung von Geldern zu erwirken. Wie der «Scudo Fiscale» der italienischen Regierung im Jahre 2001 gezeigt hat, kann dies durchaus massive Geldbewegungen auslösen. Mittelfristig wird sich zudem zeigen müssen, was unter einem «begründeten Verdacht» zu verstehen ist und wie dies im Rahmen von Amtshilfeverfahren ausgelegt wird. Ohne Zweifel ergeben sich hier Spielräume für Ermessensentscheide und allenfalls unterschiedliche Usanzen zwischen Staaten. Es wird sich auch zeigen müssen, wie die Hochsteuerländer selber das Instrument der Amtshilfe einsetzen werden. Es ist nicht zwingend von einer Welle von Amtshilfegesuchen auszugehen, da sich die Behörden aus Effizienzüberlegungen auf grosse und klare Fälle beschränken könnten, was wiederum auf die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung (unklare, kleine Fälle) und Steuerbetrug (klare, grosse Fälle) hinauslaufen könnte. Die Details werden darüber entscheiden, ob und wie sich die Amtshilfe in der Praxis verändern wird. Eine Beurteilung scheint deshalb noch etwas verfrüht.

Generelle Bedeutung von Offshore-Banking


Bei der Akquisition neuer Gelder könnten Schweizer Banken, welche ein Offshore-Private-Banking-Modell haben, zusehends Mühe bekunden. Das Offshore-Private-Banking stellte ohne Zweifel den wichtigsten und bedeutendsten Teil des schweizerischen Erfolges in der privaten Vermögensverwaltung dar. Offshore ist entgegen der weitläufigen Meinung allerdings nicht per se mit einem Steuerdelikt gleichzusetzen. Es gibt durchaus legale und legitime Gründe für eine vermögende Kundschaft, die Diskretion eines ausländischen Finanzplatzes in Anspruch zu nehmen. Trotzdem muss davon ausgegangen werden, dass ein Grossteil der ausländischen Gelder in der Schweiz nicht deklariert sind (eine genaue Schätzung lässt sich nicht erstellen). Trotz der internationalen Angleichung im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen ist nicht davon auszugehen, dass nunmehr keine Möglichkeiten für Steueroptimierung bestehen werden. Insbesondere der Unternehmenssteuerbereich eröffnet weiterhin heikle und bedeutende Möglichkeiten, Steuerschlupflöcher – z.B. Standorte wie Delaware, Jersey oder Panama – zu nutzen. Dieser Bereich wurde bisher kaum thematisiert, birgt aber ein weitaus grösseres Gefahrenpotenzial, da über solche Kanäle nicht nur Steuerdelikte, sondern auch Geldwäscherei in grossem Stile betrieben werden kann.

Zunehmende Bedeutung des Onshore-Bankings


Obwohl der Offshore-Bereich historisch sehr wichtig für die Schweiz war, hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein Trend in Richtung Onshore-Private-Banking entwickelt. Die wichtigsten Gründe hierfür auf der Kundenseite waren: – teilweise Reduktion der Steuerraten in den Heimatländern der Kunden und eine damit verbundene Reduktion des Steuer-Einsparungspotenzials bei Nichtdeklaration von Vermögen bzw. Einkünften;  – grössere politische Stabilität in Domizilländern von Private-Banking-Kunden, welche notorisch als unsicher galten (Latein- und Südamerika, Naher und Mittlerer Osten, Asien); – attraktive Investitionsmöglichkeiten, welche sich direkt in den Heimatländern oder -regionen der Kunden ergeben und somit das Geld veranlasste, onshore angelegt zu werden (Bric-Länder);  – zunehmender internationaler Druck zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei, welcher das Überführungsrisiko erhöht und damit Steuerflucht unattraktiv macht; – traditionelle Offshore-Kunden, welche vermehrt ein konsumorientierteres Verhalten an den Tag legen, wofür sich Offshore-Gelder nicht immer eignen (Visibilität des Vermögens wird durch Kauf einer Yacht erhöht – auch für Steuerfahnder); – veränderte Ansprüche der Erbengeneration: Vormals geschützte Gelder werden repatriiert und aktiver bewirtschaftet, investiert oder konsumiert.  Auf der Bankenseite sind folgende Gründe auszumachen: – zunehmende Verschärfung und rigorosere Umsetzung der regulatorischen Bedingungen, welche Geschäfte in der Grauzone zu riskant erscheinen lassen; – zunehmende Sensibilisierung für Risiken im grenzüberschreitenden Private Banking (z.B. Reputationsrisiken); – bessere politisch-ökonomische Rahmenbedingungen erleichtern Aufbau einer Onshore-Präsenz für Finanzinstitute mit entsprechenden finanziellen Ressourcen.  Dieser Trend hin zu Onshore-Private-Banking wurde von den Schweizer Grossbanken und einigen grossen Privatbanken seit der Jahrtausendwende immer stärker gefördert und für den Fall einer abnehmenden Bedeutung des Offshore-Bankings als strategische Absicherung ausgebaut. Grafik 1 verdeutlicht die Wachstumsraten zweier Gruppen von schweizerischen und liechtensteinischen Banken, welche sich entweder auf das Onshoreoder auf das Offshore-Modell fokussieren. Die Onshore-Strategie einiger Banken deckte sich teils mit bedeutenden Onshore-Aktivitäten in anderen Geschäftsfeldern (insbesondere Investment Banking). Diese Anpassung der Geschäftsmodelle hat einen schleichenden und unauffälligen Paradigmenwechsel herbeigeführt: Je grösser die Onshore-Aktivitäten einer Schweizer Bank, desto kleiner das Interesse an einem fundamentalistischen Festhalten am heimischen Bankgeheimnis. Dies zeigte sich exemplarisch im Falle der UBS, welche im Steuerstreit mit der US-Steuerbehörde Anfang 2009 bereit war, Kundendaten an die USA zu liefern, weil sie Gefahr lief, die US-amerikanische Banklizenzen zu verlieren.  Was hier deutlich wird, ist die unterschiedliche Bedeutung des schweizerischen Bankgeheimnisses für die verschiedenen Bankengruppen in der Schweiz. Ohne Zweifel spielt dieses bei den Grossbanken relativ gesehen eine untergeordnete Rolle im Vergleich zu den kleineren Privatbanken, welche sich auf das Offshore-Geschäft konzentrieren. Private-Banking-Anbieter, welche sich auf das margenstarke Offshore-Geschäft mit hohem Anteil undeklarierter Gelder spezialisiert haben, werden Mühe bekunden. Fehlt ihnen die kritische Grösse und das Know-how für eine Auslandsexpansion (was in vielen Fällen zutreffen wird), befinden sie sich in einer strategischen Falle.

Null-Toleranz-Strategie zum Wohl des Finanzplatzes


Sollten seitens der OECD oder der G20 weitere Begehrlichkeiten folgen (direkter Informationsaustausch), muss die Schweiz nach dem Zugeständnis von Ende März gute Argumente bereit haben, um sich zu verteidigen. Der direkte Informationsaustausch, wenn auch von der EU weiterhin als Ziel formuliert, wird keine so breite Front in der OECD oder in den G20 finden, da über diese Vision eines «gläsernen Bürgers» kein genereller Konsens herrscht. Bald könnte sich die Diskussion auch in die entgegengesetzte Richtung entwickeln: Je einflussreicher der Staat wird (was aufgrund der Finanzkrise der Fall ist), desto lauter wird der Ruf nach Zügelung dieses Einflusses. Der Schutz der Privatsphäre könnte hier zu einem wichtigen Argument werden. Dies wird zwar nicht zu einer Stärkung des Bankgeheimnisses führen; aber es könnte dem Standpunkt der Schweiz – dem Schutz der Privatsphäre – wieder mehr Legitimität zusprechen. In den scharfen Angriffen an die Adresse der Schweiz kommt hierbei die klassische Spannung zwischen Legalität und Legitimität zum Ausdruck. Es ist nicht ausreichend für die Anerkennung unternehmerischen Handelns, dass dieses sich lediglich im Rahmen der Legalität bewegt. Legitimität wird durch Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und darüber hinaus der ethischer Wohlverhaltensregeln erzielt. Mit anderen Worten stellt sich die Frage, ob ein Staat sich als «Good Citizen» in der Weltgemeinschaft verhält. Eine glaubwürdige Finanzplatzstrategie steht und fällt mit der Legitimation des eigenen Handelns. Die Stärke der eigenen Position misst sich an der Kraft der eigenen moralischen Autorität. Langfristig ist deshalb eine Strategie zu verfolgen, welche im Bereich der Besteuerung eine Einhaltung aller internationalen Standards zum Ziel hat und keinerlei Verstösse oder Grauzonen toleriert. Dem geänderten Kundenverhalten einer klassischen internationalen Private-Banking-Kundschaft, welches sich aufgrund dieser Veränderungen der Rahmenbedingungen in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung ergeben wird, muss mit neuen Strategien begegnet werden.

Neue Safe-Haven-Funktion der Schweiz


Eine im Zuge der Finanzkrise zu erwartende Zunahme der geopolitischen Instabilität könnte die Funktion der Schweiz als sicherer Hafen («Safe Haven») wieder in den Vordergrund drängen. Die Entwicklung des Frankens während der turbulentesten Tage der Finanzkrise lässt darauf schliessen, dass die Investoren diesen weiterhin als Fluchtwährung sehen. Zudem ging eine Erhöhung des Ausfallsrisikos – gemessen an den CDS-Spreads – der Grossbanken mit einem weiterhin starken Franken einher, was darauf hindeutet, dass der Markt die Fähigkeit der Schweiz zu einer allfälligen Rettung des Finanzplatzes nicht anzweifelte. Da zudem bedeutende Währungen konkurrenzierender Finanzplätze bereits unter Druck sind (britisches Pfund) oder eventuell bald unter Druck kommen könnten (US-Dollar, Euro), wird der Franken weiterhin eine gesuchte Währung bleiben. Die makroökonomische Analyse zeigt zudem, dass die Schweiz dank moderat geschnürter Konjunkturpakete ihre Staatsfinanzen im Griff hat. Zudem hat sich die Schweizerische Nationalbank auch in dieser Krise weiter Ansehen verschafft. Die institutionelle und makroökonomische Stabilität der Schweiz in Verbindung mit einem gezügelten Staatseingriff in den Bankenmarkt könnte die Schweiz im internationalen Kontext wieder zu einem Safe Haven machen – auch ohne fiskalisches Bankgeheimnis. Vermögende Kunden, deren primäres Ziel die Werterhaltung ist, könnten in einer Welt nach der Finanzkrise, welche von überschuldeten Staaten und quasi-verstaatlichten Bankensystemen charakterisiert sein wird, die Schweiz als letzte Bastion einer freien Bankenwelt durchaus schätzen.

Geostrategische Lücke schliessen


Die Schweiz muss als grösste Aufgabe ihre Zuordnung in der Weltgemeinschaft finden. Dies wurde seit dem Fall des Eisernen Vorhangs vernachlässigt. In der heutigen globalisierten Weltgemeinschaft ist Abseitsstehen nicht mehr Ausdruck einer neutralen Haltung, sondern wird zunehmend als suspekt und unsolidarisch gegenüber dem globalen Gemeinwohl empfunden. Es darf keine Zweifel darüber geben, dass im Falle einer Verzögerung der Umsetzung des OECD-Musterabkommens durch die Schweiz sofort wieder massiv Druck aufgebaut würde. Diese Situation muss zum Wohle des gesamten Finanzplatzes vermieden werden. Die politische Bedeutung der Schweiz auf dem internationalen Parkett steht in keinem Verhältnis zur internationalen Bedeutung des Finanzplatzes. Wie sich in der Diskussion um das Bankgeheimnis gezeigt hat, ist dies eine enorme strategische Lücke im Fundament des Finanzplatzes, aber auch der Schweiz selbst. Aus den Ereignissen der letzten Monate müssen die Lehren gezogen werden: Die Schweiz muss sich aktiver auf der politischen Ebene einbringen, um im Krisenfall auf starke Verbündete zählen zu können.

Strategische Weitsicht gefordert


Die Reduktion des Finanzplatzes auf das fiskalische Bankgeheimnis ist falsch. Deshalb steht nicht der gesamte Private-Banking-Standort auf dem Spiel. Ferner ist zu bedenken, dass die Kerndienstleistung des Finanzplatzes Schweiz eine Querschnittfunktion ist, welche erst durch das Zusammenspiel vieler Akteure – Anlageexperten, Produktentwickler, Steuerfachleute, Juristen, Versicherungsexperten etc. – zu einer besonderen Qualität führt, eben dem Swiss Banking, für das die Schweiz international bekannt sein möchte. Genau dies macht die Stärke des Schweizer Finanzplatzes aus, und genau dieser Cluster muss weiterhin als Strategie gefördert werden. Nur so wird es gelingen, den verlorenen Wettbewerbsvorteil durch einen neuen zu kompensieren. Es darf aber auch nicht ignoriert werden, dass sich das Kundenverhalten in einem Änderungsprozess befindet, in dem die Abschaffung des fiskalischen Bankgeheimnisses ein Einflussfaktor unter vielen ist. Darauf sollten sich die schweizerischen Banken vorbereiten, um entsprechend reagieren zu können.

Grafik 1 «Wachstumsraten der Onshore- und Offshore-Geschäftsmodelle»

Zitiervorschlag: Teodoro D. Cocca (2009). Bankgeheimnis im Wandel – Bedeutung und Perspektiven für das Private Banking. Die Volkswirtschaft, 01. Juni.

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