Schweiz übernimmt internationalen Standard bei der Amtshilfe in Steuerfragen
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat seit längerem intern an Lösungsvarianten gearbeitet, die sowohl die fiskalpolitischen Zielsetzungen der internationalen Gemeinschaft als auch den in der Schweiz tief verankerten Schutz der Privatsphäre und die angestrebte Rechtssicherheit für internationale Kunden berücksichtigen. Zu diesem Zweck wurden in den letzten Monaten intensive Gespräche mit Bundesrat und Behörden geführt. Das erwähnte Verhandlungsangebot des Bundesrates zur Ausdehnung der Amtshilfe gegenüber dem Ausland für sämtliche Steuerdelikte entspricht dieser Zielsetzung.
Am 13. März 2009 – es war in der Tat ein Freitag – hat der Bundesrat angekündigt, den Vorbehalt zum Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Doppelbesteuerung aufzugeben. Damit verpflichtet sich die Schweiz, unter bestimmten Bedingungen den ausländischen Steuerbehörden Amtshilfe für alle Steuerdelikte zu gewähren. Seit längerem war den Banken in der Schweiz bewusst, dass die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug international immer schwieriger zu vermitteln war. Im Zuge der teuren Interventionen vieler Länder zur Bekämpfung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise war noch weniger Gehör für diesen feinen Unterschied und dessen Konse-quenzen vorhanden. Gleichzeitig bestand durch jahrelange unberechtigte und zeitweise auch bewusst verfälschende Kritik die Gefahr, dass unsere internationale Kundschaft nachhaltig verunsichert würde. Rechtssicherheit konnte nur durch die Übernahme eines internationalen Standards im Informationsaustausch in Steuerfragen erreicht werden.
Amtshilfe nur im Einzelfall und bei Anfangsverdacht
Entscheidend bleibt, dass mit der Übernahme des globalen Standards des OECD-Musterabkommens zur Doppelbesteuerung die Amtshilfe weiterhin an klare und enge Bedingungen geknüpft ist, die ebenfalls internationale Standards sind. So muss die Amtshilfe auf den Einzelfall begrenzt bleiben und nur auf Anfrage bei Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts erfolgen dürfen. Dies bedeutet auch, dass so genannte «Fishing Expeditions» explizit untersagt sind und das Schweizer Bankkundengeheimnis gewahrt bleibt. Ein automatischer Informationsaustausch kommt für uns nicht in Frage. Wir wehren uns gegen den «gläsernen» Kunden. Schliesslich müssen für bestehende Bankverbindungen faire Übergangslösungen ausgehandelt werden. Eine rückwirkende Anwendung der neuen Doppelbesteuerungsabkom-men (DBA) ist auszuschliessen. Die SBVG erwartet, dass die teilweise ungebührliche internationale Kritik an der Schweiz und an ihrem Rechtssystem aufhört. Damit die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gewahrt bleibt, erwartet die SBVG von den G20-Ländern, nicht bloss Drittstaaten zu kritisieren, sondern auch in ihren eigenen Reihen – im Sinne eines «Level Playing Field» – die entsprechenden Anpassungen rasch und umfassend vorzunehmen. Ganz wichtig für die Zukunft des Schweizer Finanzplatzes ist die Schaffung eines diskriminierungsfreien Marktzugangs für die grenzüberschreitende Finanzdienstleistung. Darauf gilt es bei den anstehenden Verhandlungen speziell zu achten. Grenzüberschreitende Reisen von Kundenberatern müssen in Zukunft genauso möglich sein wie die Akquisition und Pflege von neuen respektive existierenden Kundenbeziehungen. Schliesslich soll auch in möglichen Neuverhandlungen des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU die Frage der Höhe des Steuersatzes diskutiert werden. Es ist nicht ersichtlich, dass unter der neuen Situation ausländischen Steuerpflichtigen mit einem Konto in der Schweiz mehr Geld abgezogen würde, als wenn sie ein Konto im Wohnsitzland hätten.
Bedingte Legitimation der G20
Auf der Strecke bleibt eine G20, deren Glaubwürdigkeit arg gelitten hat, als sie Anfang April die Schweiz und andere Rechtsstaaten in fragwürdiger Manier und ohne Anhörung auf eine graue Liste gesetzt hatte. Dies war reine Machpolitik und entspricht in keiner Weise internationalem Recht. Die G20 vergessen, dass sie nur bedingte Legitimation haben, denn es gibt noch 173 andere Länder auf dieser Welt, die sich nicht alle von einer solchen G20 vertreten fühlen. Ich hätte mir von diesem «Club der Mächtigen» etwas mehr Respekt gegenüber den Institutionen der ältesten Demokratie der Welt gewünscht. In schlechter Erinnerung bleiben auch die verbalen Entgleisungen von Politikern aus dem befreundeten Ausland, die Wahlkampf betrieben haben, durch diese Kraftmeierei aber unnötig Geschirr zerschlagen haben. Die offizielle Schweiz tat gut daran, dieses böse Spiel nicht mitzuspielen. Für die anstehenden Verhandlungen sind andere Qualitäten gefragt: innenpolitische Geschlossenheit, Besonnenheit und ein gehöriges Mass an Selbstbewusstsein. Der OECD-Standard wird umgesetzt; eine Preisgabe des Bankkundengeheimnisses für ehrliche Kunden kommt aber nicht in Frage.
Zitiervorschlag: Roth, Urs (2009). Schweiz übernimmt internationalen Standard bei der Amtshilfe in Steuerfragen. Die Volkswirtschaft, 01. Juni.