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Die dritte Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen

Die dritte Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen

Als Reaktion auf die sich rasch verschlechternde Konjunkturlage beschloss der Bundesrat im November 2008 ein stufenweises stabilitätspolitisches Vorgehen und verabschiedete eine erste Stufe von stabilisierenden Massnahmen. Im Februar 2009 wurde angesichts der weiteren Verschärfung der Rezession eine zweite Stufe von Stabilisierungsmassnahmen ausgelöst. Beide Pakete betrafen das Budget 2009, und in beiden Fällen wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten. Wegen der weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage hat der Bundesrat am 17. Juni 2009 eine dritte Stufe von Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Damit soll der gesamte im Budget 2010 verbleibende Spielraum innerhalb der Schuldenbremse genutzt werden.

Was mit Turbulenzen auf dem amerikanischen Immobilienmärkten 2007 begann, hat sich inzwischen zu einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ausgeweitet, wie sie seit den 1930er-Jahren nicht mehr vorgekommen ist. Dabei lassen sich – stilisiert – vier Arten von Krisen unterteilen, die sich zum Teil zeitlich überlagert folgten: Den Anfang machte eine Finanzmarktkrise, die mit einiger Verzögerung in eine Wirtschaftskrise mündete. Darauf folgte eine Arbeitsmarktkrise; schliesslich führen die verschlechterten Wirtschaftsaussichten und die wirtschaftspolitischen Gegenmassnahmen immer mehr zu einer Verschuldungskrise. Nicht alle Länder befinden sich in der gleichen Phase dieser «Krisenkaskade», und nicht alle Länder müssen sie notwendigerweise vollständig durchlaufen. Es ist gerade ein wichtiges Ziel der Stabilisierungsmassnahmen, dass die Schweiz den Schritt in die Verschuldungskrise nach Möglichkeit vermeiden sollte.

Die Krise kommt auf dem Arbeitsmarkt an


Die Finanzmarktkrise hat die Schweiz im vergangenen Jahr vor allem über die Probleme der beiden Grossbanken voll erwischt. Die erste grosse wirtschaftspolitische Aktion in dieser Krise galt denn auch der UBS, die mit dem Massnahmenpaket von Anfang Oktober aus einer existenzbedrohenden Lage befreit werden musste. Ab Oktober 2008 wurde zunehmend deutlich, dass die Schweiz über den Einbruch der Exportmärkte auch von der zweiten, der realwirtschaftlichen Krise erfasst wurde. Die beiden ersten Stufen der Stabilisierungsmassnahmen zielten entsprechend auf eine Abdämpfung der Rezession. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Schweiz bis heute noch nicht in vollem Masse in den dritten Krisenherd, der den Arbeitsmarkt betrifft, geraten. Allerdings ist dies nur auf die Verzögerung zurückzuführen, mit der diese Krise die Schweizer Realwirtschaft erfasst hat. Der scharfe Anstieg der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen seit Jahresbeginn sowie die Prognosen machen klar, dass der Schweizer Arbeitsmarkt im kommenden Jahr mit Arbeitslosenzahlen in bisher ungekannter Höhe zu rechnen hat.  Deshalb legt die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen den Fokus auf den Arbeitsmarkt. Ziel der Massnahmen ist es, im kommenden Jahr auf diesem dritten Krisenherd stabilisierend zu wirken. Die Tatsache, dass sich der bundesrätliche Vorschlag auch 2010 innerhalb der Vorgaben der Schuldenbremse bewegt, verdeutlicht den Willen, die vierte und langfristig besonders problematische Krise für unsere Land zu vermeiden. Gelingt es nämlich, diese schwierige Zeit ohne Anstieg der strukturellen Staatsverschuldung zu überstehen, so verschafft dies der Schweiz eine im internationalen Vergleich ausgesprochen gute Ausgangslage für den Aufschwung.

Drei Stossrichtungen


Die Massnahmen der dritten Stufe haben drei Stossrichtungen: die Abfederung der Rezessionseffekte auf dem Arbeitsmarkt, längerfristig wirksame Massnahmen im Bereich der Wachstumspolitik und Massnahmen zur Vermeidung rezessionsverstärkender Beschränkungen der Kaufkraft.

Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt


Die schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) ist grundsätzlich gut auf einen wirtschaftlichen Abschwung vorbereitet. Allerdings ist der zu erwartende Anstieg der Arbeitslosigkeit ausserordentlich gross; die Rezession könnte besonders tief und vor allem lang sein. Aus diesem Grund wird das Instrumentarium der ALV mit gezielten, zeitlich befristeten Massnahmen für besonders verletzliche Zielgruppen ergänzt. In erster Linie soll der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft und damit Aussteuerungen verhindert werden. Zweitens geht es darum, die schnelle Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit zu dämpfen. Schliesslich werden Anreize gesetzt, damit die Zeit der Rezession für Weiterbildung verwendet werden kann. Mit Blick auf die Zielsetzungen wurden folgende Massnahmen beschlossen:

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit


– Befristete Anstellung in Stellennetzen für Einsätze in nicht profitorientierten Organisationen; – befristete Anstellung für Sonderaufgaben beispielsweise in den Bereichen Natur, Pflege, Tourismus und Jugend.

Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit


– Finanzielle Beteiligung an Bildungsmassnahmen für arbeitslose Lehrabgänger; – Förderung des ersten Einstiegs bei jungen Stellensuchenden mit mangelnder Berufserfahrung (Lohnzuschüsse an Arbeitgeber); – Weiterbeschäftigung von Lehrabgängern und Erhöhung des Angebots von Praktika beim Bund; – Angebote für Durchdiener in der Armee.

Qualifizierung während der Arbeitslosigkeit


– Unterstützung von Weiterbildungen während der Kurzarbeit; – Aus- und Weiterbildungsoffensive im Energiebereich.

Massnahmen für den Aufschwung


Der Bundesrat will die Zeit der Krise nutzen und die Wachstumspolitik 2008-2011 mit Nachdruck voranzutreiben. Zusätzlich werden hier Massnahmen ergriffen, die es erleichtern sollten, dass die Schweiz von einem wieder einsetzenden weltwirtschaftlichen Aufschwung voll profitieren kann. Zwei Projekte wurden in diesem Zusammenhang vom Bundesrat lanciert: – Aufbau von fünf Plattformen zur besseren Erschliessung neuer Märkte für innovative, exportorientierte Unternehmen; – Beschleunigung der Einführung von E-Government-Projekten.

Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft 2010


Ergänzt wird die dritte Stufe von Stabilisierungsmassnahmen durch drei bereits beschlossene Massnahmen: Erstens hat der Bundesrat am 29. Mai 2009 einen einmaligen Beitrag von 200 Mio. Franken in die Verbilligung der Krankenkassenprämien beschlossen. Zusammen mit den nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufga-benteilung (NFA) festgelegten ordentlichen Erhöhungen und den Beiträgen der Kantone ergibt sich eine substanzielle Abfederung der prozyklisch wirkenden Prämienerhöhungen zu Gunsten der Haushalte. Zweitens hat das Parlament beschlossen, die Mehrwertsteuerreform vorzeitig auf Anfang 2010 einzuführen, was eine Reduktion der Abgaben von 150 Mio. Franken bedeutet. Drittens wird die Kaufkraft durch die Verschiebung der Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV in das Jahr 2011 gestützt.

Tabelle 1 «Stabilisierungsmassnahmen: Konjunkturelle Impulse (in Mio. CHF)»

Kasten 1: Übersicht zu den konjunkturellen Impulsen in den Jahren 2009 und 2010 (siehe Tabelle 1) Die konjunkturellen Impulse in den Jahren 2009 und 2010 stammen von den Stabilisierungsmassnahmen, haben aber auch noch weitere Quellen. Die Tabelle fasst die wichtigsten zusammen und erläutert die Elemente kurz im Einzelnen.

Stufe 1

Am 12. November 2008 beschloss der Bundesrat die erste Stufe der Stabilisierungsmassnahmen. Neben der Aufhebung der Kreditsperre innerhalb der Departemente wurden mit den zusätzlichen Ausgaben vornehmlich die Bauinvestitionen gestützt. Im Bereiche des Hochwasserschutzes wurden baureife und zumeist dringliche Projekte für 2009 vorgezogen, zudem wurden in erheblichem Umfang Gelder für die energetische Gebäudesanierung gesprochen. Schliesslich enthielt die 1. Stufe die letzte allgemeine Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven und Massnahmen zur Exportpromotion bei KMU.

Stufe 2

Der Bundesrat hat am 11. Februar 2009 eine zweite Stufe von Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft beschlossen. Mit einem Nachtragskredit von rund 700 Mio. CHF wurde der zu jener Zeit gemäss Schuldenbremse für 2009 noch verbleibende finanzpolitische Spielraum in vollem Umfang genutzt. Die Nachtragskredite betrafen zu einem grossen Teil Investitionen in die Schienenund Strasseninfrastruktur für 2009 und teilweise 2010. Zusätzlich beinhaltete die 2. Stufe weitere Investitionen zur Stützung der Bauwirtschaft, als auch umfangreiche Projekte in den Bereichen Umwelt, Energie und Forschung. Mit Gesetzesänderungen konnten zudem die Leistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung befristet gestärkt werden.

Stufe 3

Aufgrund eines erneut verschlechterten konjunkturellen Ausblicks hat der Bundesrat am 17. Juni 2009 die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Die Massnahmen der dritten Stufe beinhalten in erster Linie Massnahmen zur Bekämpfung der vordringlichen Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Ein Sonderbeitrag in die Krankenkassenprämienverbilligung und die Mindereinnahmen aus der ab 2010 in Kraft tretenden MWST-Reform gehören ebenfalls zur 3. Stufe. Der ordentliche, finanzpolitische Spielraum der Schuldenbremse für 2010 wird mit diesen Massnahmen in vollem Umfang genutzt.

Ehegattenbesteuerung

Primäres Ziel der Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung war die Beseitigung der Diskriminierung von Zweiverdiener- Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Zudem sollte das Verhältnis der Steuerbelastung von Zweiverdiener- gegenüber Einverdienerhaushalten ausgewogener gestaltet werden. Neben einer Erhöhung des Zweiverdienerabzuges wird ein Verheiratetenabzug eingeführt. Die Massnahmen wirken sich ab 2010 als Mindereinnahmen auf den Bundeshaushalt aus.

Kantone und Gemeinden

Gemäss den Resultaten einer Umfrage im Mai 2009 wurden auch in den Kantonen und Gemeinden Massnahmen zur Stützung der Konjunktur ergriffen. Neben der verbreiteten Beibehaltung hoher Investitionsniveaus in 2009 und 2010 wurden vielerorts Steuererleichterungen und diskretionäre Massnahmen beschlossen.

Stabilisierender Zusatzbeitrag der ALV

Aus der stark ansteigenden Arbeitslosigkeit ergibt sich bei der ALV ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Die zusätzlichen Mittel aus der entsprechenden Neuverschuldung 2009 und 2010 wirken sich konjunkturell stabilisierend aus.

Zitiervorschlag: Aymo Brunetti (2009). Die dritte Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen. Die Volkswirtschaft, 01. Juli.