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An der Schnittstelle von nationaler Koordination und universitärer Autonomie

Profilentwicklung und internationale Ausstrahlung der Hochschulen basieren auf der richtigen Balance zwischen Kooperation und Wettbewerb, Autonomie und Koordination. Deshalb muss eine gesamtschweizerische strategische Planung und Aufgabenteilung flexibel bleiben und Spielraum lassen. Koordination und Zusammenarbeit sollen nie zum Selbstzweck werden, sondern gezielten Verbesserungen im Zusammenspiel der Hochschulen dienen. Dabei ist immer zu bedenken, wie sehr das Profil jeder Hochschule im nationalen und internationalen Wettbewerb von einer spezifischen Diversität in Lehre und Forschung abhängt. Eine übermässige Aufgabenteilung würde deshalb erheblich mehr an wissenschaftlicher Substanz zerstören, als sie an Effizienz bewirken könnte.

Gemäss HFKG-Entwurf übernimmt die zukünftige Rektorenkonferenz eine wesentlich erweiterte Verantwortung für die gesamtschweizerisch koordinierte Planung, welche sich auf strategische Entscheidungen konzentriert. Da alle strategieverantwortlichen Rektorinnen und Rektoren direkt mitwirken, erübrigt sich eine Konsolidierung aller Mehrjahrespläne der Hochschulen. Weil unterschiedliche Vorgaben und Termine der einzelnen Trägerschaften zu respektieren sind, würde ohnehin jede Standardisierung oder zeitliche Harmonisierung zu Parallelverfahren ohne Mehrwert führen. Der Gesetzgeber verzichtet darauf, die «kostenintensiven Bereiche» zu definieren und aufzuzählen. Er lässt damit genügend Flexibilität, zeitnah auf Veränderungen zu reagieren. Wenn das HFKG insgesamt zwar regelt, was auf gesamtschweizerischer Ebene zu planen und zu koordinieren ist, aber nicht wie, können die Hochschulen und ihre Träger Kooperation und Wettbewerb, Autonomie und Koordination entsprechend ihrer Strategie ausbalancieren. Der im Gesetzesentwurf abgesteckte Freiraum für eigenverantwortliches Handeln aller Hochschulen darf auf keinen Fall im Sinne der tendenziell bürokratischen Interpretationen der Botschaft – mit Rückfällen in die aufwändige Planungssystematik der 1980er- und 1990er-Jahre – wieder eingeschränkt werden.

Innovativ – auch quer zum Mainstream im europäischen Umfeld


In der Diskussion über den Gesetzesentwurf wird oft übersehen, wie konsequent dessen Grundkonzept und Zielsetzungen im europäischen Quervergleich erscheinen. Manche Regelungen des HFKG heben sich deutlich ab vom Mainstream der uns umgebenden Hochschulsysteme. So hat der deutsche Föderalismus – unter durchaus vergleichbaren strukturellen Voraussetzungen – den Bund systematisch aus fast aller direkten Mitsprache und -verantwortung für die Hochschulen der Länder hinausgedrängt und lässt ihn praktisch nur noch mit finanziellen Anreizen – insbesondere über ambitiöse Exzellenzprogramme – Einfluss nehmen. Die österreichischen Universitäten sind seit mehreren Jahren mit sehr weit gehender Organisations- und Entscheidungsautonomie ausgestattet. Doch zunehmend werden somit tragende Konstruktionselemente jener Gesetzgebung durch ministerielle Reformen und parlamentarische Handstreiche dermassen attackiert, dass von «Rückbau der Autonomie» die Rede ist. Und in Frankreich und Italien wird zwar das veraltete zentralistische Modell immer wieder kritisiert; das universitäre System scheint jedoch nicht imstande, sich tatsächlich zu erneuern.

Akademisches und politisches System ständig herausgefordert


In der Schweiz hat unterdessen das Ausmarchen unter den Exponenten unterschiedlicher staatlicher Trägerschaften und Hochschultypen ein praktikables Konzept dafür ergeben, den Verfassungsauftrag gleichermassen für die beiden vom Bund geführten ETH, die kantonalen Universitäten, die Fachhochschulen und sogar für die Pädagogischen Hochschulen umzusetzen. Wie dieses Bundesgesetz innerhalb einer stark kantonal geprägten Hochschullandschaft eine bessere Koordination herbeiführen und gleichzeitig die autonome Profilentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit aller Hochschulen konsequent unterstützen will, wird jedenfalls unser akademisches und politisches System immer wieder neu herausfordern. Innovativ und vorbildlich auf gesamteuropäischer Ebene ist der Ansatz des HFKG-Entwurfs, die Verantwortung für die Qualität der Angebote nach dem Prinzip «Autonomy and Accountability» bei den Hochschulen zu verankern. Es wird den schweizerischen Hochschulen viel Arbeitsaufwand ersparen, dass die Akkreditierung von Studienprogrammen auf Fälle begrenzt wird, in denen ein Mehrwert zu erwarten ist. Aus der obligatorischen institutionellen Akkreditierung ergeben sich eine ausreichende Garantie für das Vertrauen der Politik und eine solide Basis für den Schutz der Bezeichnungen und Titel, auf den die Hochschulen sowie ihre Absolventinnen und Absolventen schon lange warten.

Zitiervorschlag: Antonio Loprieno (2009). An der Schnittstelle von nationaler Koordination und universitärer Autonomie. Die Volkswirtschaft, 01. September.