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Freihandelsabkommen und ihre Wirkung aus Sicht der schweizerischen Landwirtschaft

Freihandelsabkommen und ihre Wirkung aus Sicht der schweizerischen Landwirtschaft

Durch eine Vielzahl von bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) wird die Kontrolle der Agrarimporte immer schwieriger – nicht nur in Bezug auf die importierten Mengen, sondern auch bezüglich Herkunft und Qualität. Deshalb verlangt der Schweizerische Bauernverband (SBV) eine klare, lückenlose Deklaration von Herkunft und Produktionsmethoden, damit die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet bleibt. Anstatt ein umfassendes Agrarfreihandelsabkommen mit der EU abzuschliessen, sollten nach Auffassung des SBV die bilateralen Verträge weiterentwickelt werden, so wie dies die Evolutivklausel vorsieht.

Da sich ein Abschluss der Doha-Runde der WTO weiterhin verzögert, gewinnen FHA zunehmend an Gewicht. Aus Sicht des SBV ist zwischen zwei Typen von FHA zu unterscheiden: die bilateralen Abkommen ausserhalb der EU – hauptsächlich im Rahmen der Efta – und die bilateralen Abkommen mit der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz.

Bilaterale Freihandelsabkommen ausserhalb der EU


Im Rahmen der Efta werden die Abkommen gemeinsam zwischen den Efta-Ländern und dem Drittland ausgehandelt; nur im Agrarbereich verhandeln die Efta-Länder einzeln. In diesen Vereinbarungen zur Landwirtschaft gewährt die Schweiz Konzessionen, die für den jeweiligen Vertragspartner wichtig sind. Sie beinhalten hauptsächlich den Abbau oder die Beseitigung von Importzöllen. Im Gegenzug erhält die Schweiz Konzessionen in Bereichen, die für die schweizerische Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie interessant sein könnten. Wenn nun aber Verhandlungen mit wichtigen Agrarexporteuren – wie zum Beispiel Brasilien – aufgenommen würden, so käme die Landwirtschaft zusätzlich unter grossen Druck. Wahrscheinlich müssten wichtige Konzessionen weit über das übliche Mass eingegangen werden, ohne dass im Gegenzug mit substanziellen realen Exportchancen für inländische Agrarprodukte zu rechnen wären. Die FHA sind auch aus entwicklungspolitischer Sicht kein geeignetes Instrument, um die Situation und die Lebensbedingungen der Familienbetriebe in Entwicklungsländern zu verbessern.

Verträge der Schweiz mit der EU im Agrarbereich


Noch weitaus grössere Auswirkungen auf die inländische Landwirtschaft haben die FHA mit der EU: Rund 75% der Agrarprodukte stammen aus dem EU-Raum, und 70% unserer Agrarexporte gehen in diese Länder. Beim Export handelt es sich vor allem um Käse und Verarbeitungsprodukte wie etwa Schokolade, Kaffee, Backwaren und Mineralwasser. Allerdings ist zu beachten, dass trotz steigender Käseexporte in den letzten Jahren auch die Käseimporte aus dem EU-Raum angestiegen sind, sodass sich das Endergebnis für die inländische Käsewirtschaft kaum positiv verändert hat.  Zwar wurde die Landwirtschaft im FHA mit der EG von 1972 grundsätzlich ausgenommen, doch in Briefwechseln wurden vor allem im Bereich Käse Zollreduktionen beschlossen. Die bilateralen Verträge l hatten zur Folge, dass heute ein freier Käsemarkt zwischen der Schweiz und der EU besteht. In den andern Bereichen der Bilateralen I sind die Auswirkungen begrenzt. Die festgelegten Zollfreikontingente für Obst und Gemüse sowie für Trockenfleisch werden infolge nicht tarifärer Handelshemmnisse (administrativer Aufwand, Ursprungsbeglaubigung, Mindestimportpreise der EU) kaum genutzt.  Heute will der Bundesrat die Marktöffnung in der Landwirtschaft auch im Hinblick auf einen möglichen WTO-Abschluss vorantreiben und hat deshalb im Herbst 2008 Verhandlungen mit der EU für ein umfassendes FHA im Agrarbereich aufgenommen, welches in einen gemeinsamen Markt zwischen der Schweiz und der EU für die Ernährungswirtschaft münden soll.  Der SBV ist der Auffassung, dass zunächst der Zugang auf den europäischen Lebensmittelmarkt über die Evolutivklausel der Bilateralen I weiterentwickelt werden soll. Dabei sind in einem ersten Schritt die zahlreichen vorhandenen nicht tarifären Handelshemmnisse abzubauen, damit die bestehenden Exportpotenziale ausgeschöpft werden können. In einem zweiten Schritt kann über eine weitere Marktöffnung für Produkte mit Exportpotenzial verhandelt werden. Dieses Vorgehen bietet verschiedene Vorteile: Es bedarf deutlich weniger zusätzlicher Finanzmittel der öffentlichen Hand als ein umfassendes FHA und birgt nicht die Gefahr, dass plötzlich andere Wirtschaftssektoren oder politische Themen einbezogen werden. Zudem ermöglicht es der Schweiz, eine eigenständige Agrarpolitik weiterzuführen. Gleichzeitig würde die Grenze für Lebensmittel schrittweise und gezielt weiter geöffnet und damit die Entwicklung der Landwirtschaft und ihre Exporttätigkeit gefördert. Dies wäre ein Weg, den die Schweizer Landwirtschaft aktiv mittragen könnte.

Zitiervorschlag: Heidi Bravo (2009). Freihandelsabkommen und ihre Wirkung aus Sicht der schweizerischen Landwirtschaft. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.