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Märkte öffnen – Kaufkraft stärken – Arbeitsplätze sichern

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Die Schweiz als kleines, exportorientiertes Binnenland kann ihren Wohlstand nur mit offenen Grenzen und dem Handel mit anderen Staaten sichern. Zentral ist dabei der Marktzugang zur EU, der auf dem Freihandelsabkommen (FHA) von 1972 und dem im Nachgang zur EWR-Abstimmung ausgebauten bilateralen Vertragsnetz basiert. Das geplante Agrarabkommen mit der EU ist eine logische Weiterentwicklung des Abkommens von 1972. Der im internationalen Vergleich hohe Schweizer Agrarschutz verteuert landwirtschaftliche Produkte massiv, was viele Schweizerinnen und Schweizer dazu bewegt, im grenznahen Ausland einzukaufen. Dadurch verlieren Schweizer Produzenten, Hersteller, Handel und Tourismus Umsatz und Wertschöpfung.

In den letzten Monaten hat das Parlament nach jahrelangem Kampf nichttarifäre Handelshemmnisse ausgeräumt, indem es Parallelimporte patentierter Güter grundsätzlich zulässt und das Cassis-de-Dijon-Prinzip übernimmt. Damit könnte die einstmals sehr hohe Preisdifferenz zum Ausland weiter reduziert werden. Die THG-Revision nimmt auf viele Interessen Rücksicht und führt zu einer echten Win-win-Situation, sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch für die Wirtschaft. Es kann nicht sein, dass in der Schweiz für ein identisches Produkt ein viel höherer Preis bezahlt werden muss als im umliegenden Ausland. Da die Normen zwischen der Schweiz und der EU nur noch geringfügig voneinander abweichen, bleibt die in der Schweiz ohnehin hohe Sicherheit der Produkte erhalten. Zudem legt die Schweiz autonom fest, welche Standards beibehalten werden müssen – etwa bei der Herkunftsbezeichnung oder dem Phosphatverbot.

Fehlende Wachstumsmöglichkeiten im Inland


Die Migros als vertikal integrierter Konzern ist der Inbegriff der Swissness. Die 16 Industriebetriebe der Migros produzieren hauptsächlich Lebensmittel und Near-Food-Artikel und bieten rund 10 000 Arbeitsplätze. Die Migros engagiert sich im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten gegen Marktabschottung und für offene Märkte. Gerade angesichts der Wirtschaftskrise ist es vordringlich, die Kaufkraft zu erhalten. Dass die Schweiz bisher relativ glimpflich davongekommen ist, verdankt sie nicht zuletzt den Konsumenten, die während der Rezession die privaten Ausgaben nicht signifikant heruntergefahren haben.  Die Lebensmittelbranche in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren eher seitwärts entwickelt. Gründe dafür: Der Schweizer Markt ist zu klein, und die Wachstumsmöglichkeiten im Inland fehlen. Zudem kämpft die Branche immer noch mit einem Rohstoffpreishandicap. In jenen Bereichen, wo unsere Firmen mit gleich langen Spiessen kämpfen können, sind sie durchaus konkurrenzfähig. So haben die Ausfuhren von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in die EU zwischen 2005 und 2008 um über 1,5 Mrd. Franken auf beinahe 3,5 Mrd. Franken zugenommen. Dies wäre ohne das FHA und die Bilateralen Verträge II nicht möglich gewesen.

Keine ideologische Frage


Heute geht es also um eine pragmatische Fortsetzung des bisherigen bilateralen Weges. Mit der EU pflegt die Schweiz bereits jetzt einen sehr umfassenden wirtschaftlichen Austausch. Zudem sind die Positionen der EU gerade im Bereich agrarpolitischer Fragen ähnlich wie diejenigen der Schweiz. So spielt auch in der EU die Ökologisierung der Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Beim Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist man ebenfalls kritisch und hat den Anbau von GVO-Pflanzen in gewissen Regionen verboten. Auch die Beigabe von Hormonen zur Fütterung von Schlachttieren lehnen die Schweiz und die EU gleichermassen ab. Die Verhandlungen mit der EU zeugen von einer vorausschauenden Politik, die Investitionssicherheit schaffen will, was letztlich für den Absatz einheimischer Produkte entscheidend ist. Denn die heutige ungewisse agrarpolitische Lage verunsichert Investoren. Bereits drohen einzelne Verarbeitungsunternehmen, Firmenteile ins Ausland zu verlagern. Wenn die Doha-Runde abgeschlossen werden sollte, müssten zudem die Zölle massiv gesenkt werden. Die Importe von Massenprodukten dürften zunehmen, ohne dass die Schweiz für ihre qualitativ hochstehenden Produkte einen garantierten Marktzugang zur EU hat.  Aus all diesen Gründen ist es richtig, die Verhandlungen mit der EU weiterzuführen. Allerdings müssen gewisse Hausaufgaben gemacht werden, wenn das Abkommen in der Volksabstimmung bestehen soll. Die Qualitätsstrategie, die Direktzahlungen und weitere Reformen müssen zu einem Paket geschnürt werden. Denn gerade die Landwirtschaft braucht einen Vertrauensbeweis.

Zitiervorschlag: Maurer, Juerg (2009). Märkte öffnen – Kaufkraft stärken – Arbeitsplätze sichern. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.