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Soziale Gesundheitsversorgung und Kostendämpfung: Das Modell der persönlichen Gesundheitsstelle

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Der starke Anstieg der Gesundheitsausgaben ist auch ein Ergebnis von Fehlanreizen in einem nach dem «Jekami-Prinzip» funktionierenden System, in dem die verschiedenen Akteure eifrig ihre Pfründe verteidigen. Eine verstärkte Steuerung des Gesundheitswesens durch die Krankenversicherer, wie sie die Krankenkassenlobby und die Anhänger der Vertragsfreiheit anstreben, muss verhindert werden. Die heute untereinander in Konkurrenz stehenden gut 80 Krankenkassen üben sich in Risikoselektion, statt eine optimierte Versorgung von Chronischkranken voranzubringen. Sie sind an Lücken in der sozialen Grundversicherung interessiert, weil sie diese mit rentablen privaten Zusatzversicherungen kompensieren können. Siehe auch: Dossier Nr. 47 des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Für eine neue Gesundheitsversorgung in der Schweiz, im Rahmen des gemeinsamen Projektes des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, des Verbands des Personals öffentlicher Dienste vpod und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB.

Studien zeigen, dass der Gesundheitszustand von bildungs- und einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen schlechter ist. Wenn sich der bereits eingeläutete schleichende Abbau von Pflichtleistungen im KVG fortsetzt, werden es genau diese benachteiligten Bevölkerungsgruppen sein, die von der qualitativ guten Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden. Die Amerikanisierung des Gesundheitswesens – in den USA sind 47 Millionen Menschen am untersten Einkommensrand von Versicherungsleistungen ausgeschlossen – würde damit auch in der Schweiz Einzug halten. Die Stimmberechtigten haben dem im letzten Jahr einen Riegel geschoben, indem sie einen neuen Verfassungsartikel mit deutlicher Mehrheit abgelehnt haben, der mehr Markt und Wettbewerb im Gesundheitswesen und mehr Entscheidungsmacht für die Versicherer festgeschrieben hätte.

Was also tun?


Das Modell persönliche Gesundheitsstelle (PGS) dämpft die Kosten und gewährleistet trotzdem allen Bevölkerungsteilen eine Versorgung von hoher Qualität. Die PGS wird von einer breiten Allianz von Gewerkschaften, Personalverbänden und Fachorganisationen im Gesundheitswesen unterstützt. Sie lehnt sich an die bekannten Hausarzt- und HMO-Modelle an. Im Krankheitsfall wählt die Patientin ihre PGS, die sie im Konfliktfall wechseln kann. Jede PGS muss eine kompetente Erst- und Grundversorgung anbieten. PGS kann eine Hausärztin, eine Praxisgemeinschaft, ein Ambulatorium, ein Netzwerk oder eine Kinderarztpraxis sein, in definierten Ausnahmefällen auch ein spezialisierter Facharzt. Sie kann weitere Fachpersonen umfassen, die sich auf bestimmte Patientengruppen ausrichten, zum Beispiel auf pflegebedürftige Betagte. Die Versorgungsleistungen werden optimal aufeinander abgestimmt sowie Effizienz und Qualität der Behandlungen verbessert. Die Zuweisung zu spezialisierten Leistungserbringern erfolgt in Absprache mit den Versicherten durch die PGS. Dieses Gatekeeping macht jedoch nicht in allen Fällen Sinn. Deshalb ist der direkte Zugang zu periodischen Vorsorge- und Routineuntersuchungen (z.B. Gynäkologie und Geburtshilfe, Ophthalmologie), zu allen Leistungen der Mutterschaft, zu chiropraktischen Leistungen und zur psychiatrischen Versorgung möglich.  Mit dem PGS-Modell werden erstmals verbindliche Kriterien zur Qualitätssicherung vorgeschrieben. Dazu gehört die Verpflichtung, qualitätsorientierte Netzwerke zu bilden. Die Steuerung des Angebotes liegt nicht bei den Krankenkassen, sondern bei der öffentlichen Hand. Die Kantone sorgen für eine flächendeckende Versorgung und anerkennen die PGS aufgrund von gesetzlich festgeschriebenen Qualitätskriterien.

Transparenz und Koordination dämpfen Kosten


Die PGS setzt der unkontrollierten Mengenausweitung Grenzen, indem sie Doppelspurigkeiten und die Kosten mangelnder Koordination ausschaltet. Nachteile des heutigen Versorgungssystems – wie Intransparenz über die erbrachten Leistungen durch unkoordinierte Konsultationen bei Spezialisten und Mehrfachuntersuchungen sowie die oft fehlende Abstimmung der einzelnen Behandlungs- und Versorgungsschritte – werden so verhindert. Die gesamtschweizerische Einführung der Fallkostenpauschalen (DRG) im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung wird dazu führen, dass Patientinnen und Patienten noch schneller nach Hause geschickt werden. Umso dringender braucht es eine Gesamtkoordination durch eine PGS, um eine angemessene Übergangspflege und allenfalls notwendige Rehabilitationen und Therapien sicherzustellen.  Das PGS-Modell leistet einen Beitrag für eine bessere Kostenkontrolle und -lenkung. Einsparungen dürfen jedoch nicht zum Ziel an sich werden, weil sie sonst auf Kosten einer guten Versorgungsqualität gehen. Im Interesse der Versicherten und der im Gesundheitswesen Beschäftigten muss ein soziales und leistungsfähiges Versorgungssystem das oberste Ziel bleiben.

Zitiervorschlag: Goll, Christine (2009). Soziale Gesundheitsversorgung und Kostendämpfung: Das Modell der persönlichen Gesundheitsstelle. Die Volkswirtschaft, 01. November.