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Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2008

Auf Gesuch hin können die eidgenössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungsämter in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten vermitteln. Dabei findet keine Zwangsschlichtung statt; das heisst, ein Vermittlungsvorschlag kann von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder um Lohnfragen.

Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt. Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen. Gemessen an der Zahl bestehender kollektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.

Kantonale Einigungsämter


Während der Berichtsperiode 2008 wurden insgesamt 10 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 22) durchgeführt.  8 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 21) kamen zur Durchführung: 2 von Amtes wegen, 1 auf Antrag der Arbeitgeber, 5 auf Antrag der Arbeitnehmer und keine auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2 Schiedsverfahren (im Vorjahr 1) kamen zur Durchführung: 1 auf Antrag der Parteien, zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens, 1 aufgrund von einer in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Schiedsklausel.  Die 10 Verfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Bern 1, Basel 1, Genf 5, Waadt 3. Zustande gekommene Einigungen wurden 6 gemeldet (im Vorjahr 16): 2 durch unmittelbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhandlungen, 3 durch Annahme des Vermittlungsvorschlages des Einigungsamtes und 1 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes. Nicht zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 3 gemeldet (im Vorjahr 8): 2 durch Ablehnung des Vermittlungsvorschlages durch Arbeitgeber und 1 durch Abbruch der Verhandlungen wegen Aussichtslosigkeit durch die Arbeitgeberseite.  Von diesen kollektiven Streitigkeiten waren 219 (im Vorjahr 88) Betriebe mit insgesamt 2258 (im Vorjahr 2102) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. In keinem (im Vorjahr 3) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fälle kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streik.

Wirtschaftsbranchen/Kantone


Die insgesamt 10 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich wie folgt auf die Wirtschaftszweige und Kantone:  – Plattenleger: Basel-Stadt 1;  – Maschinenindustrie: Bern 1;  – Zahnarztgehilfin: Genf 1;  – Buchbinderei Grafikbranche: Genf 1; – Öffentliche Verkehrsmittel: Genf 1;  – Kunstgewerbe: Genf 1; – Catering: Genf 1; – Medicosocial: Waadt 3.  Streitgegenstände bildeten der Lohn (4), die Erneuerung oder der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (1), Verletzungen der Arbeitsbedingungen (3), GAV-Konflikte (1) und die Aushandlung eines Sozialplanes (1).

Eidgenössische Einigungsstelle


Die eidgenössische Einigungsstelle wurde im Jahr 2008 nicht eingesetzt (im Vorjahr zweimal).

Zitiervorschlag: Maria-Luisa Sestito (2009). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2008. Die Volkswirtschaft, 01. November.