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Unternehmen können beim Klimaschutz eine zentrale Rolle einnehmen

Die Botschaft des Bundesrates zur Revision des CO2-Gesetzes sieht vor, dass die Emissionen der Schweiz bis 2020 um mindestes 20% gegenüber 1990 gesenkt werden sollen. Auf dem Weg zu diesem Ziel können gerade Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen, da bei Produktion, Transport, Verkauf und Gebrauch von Produkten bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen CO2-Emissionen anfallen. Coop nimmt ihre Verantwortung wahr und hat über die CO2-Zielvereinbarungen mit dem Bund hinaus die Vision, bis 2023 in den direkt beeinflussbaren Bereichen CO2-neutral zu werden. Coop braucht bei ihrem Engagement für den Klimaschutz – so wie alle Unternehmen – entsprechende fachliche und regulatorische Unterstützung.

Der Detailhandel steht im mehrfachen Sinn in der Verantwortung, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zum einen muss er seine eigenen CO2-Emissionen in den Bereichen Logistik, Verkauf und Verwaltung reduzieren. Zum anderen hat er auch seine Gatekeeper-Funktion bezüglich Produktsortiment wahrzunehmen und muss im Gespräch mit den Vorstufen dazu beitragen, dass die ganze Wertschöpfungskette klimafreundlicher wird. Der Detailhandel kann darüber hinaus die Konsumenten für den Klimaschutz sensibilisieren und Produkte anbieten, welche den Energieverbrauch – und somit die CO2-Emissionen der privaten Haushalte – reduzieren.

Verbindliche Ziele, freiwillige und ambitiöse Vision


Coop ging 2004 als erste Grossverteilerin der Schweiz konkrete CO2-Zielvereinbarungen mit dem Bund ein. Im Bewusstsein, dass für den Klimaschutz noch mehr getan werden muss, fasste die Geschäftsleitung 2008 den mutigen Beschluss, innerhalb von 15 Jahren – d.h. bis 2023 – in den von Coop direkt beeinflussbaren Bereichen CO2-neutral zu werden. Dies bedeutet, dass Coop alle technisch möglichen und finanziell vertretbaren Massnahmen ergreift, um den Energiebedarf um fast 20% sowie den CO2-Ausstoss um über 50% gegenüber 2008 zu reduzieren. Derjenige Teil der CO2-Emissionen, der nur in Verbindung mit unverhältnismässigen Kosten oder gar nicht vermieden werden kann, wird über geeignete Projekte im In- und Ausland kompensiert.  Bei der finanziellen Bewertung von Investitionen im Rahmen ihrer Energie/CO2-Vision wendet Coop einen innovativen Ansatz an. Einerseits wird als Abschreibungsdauer bei Investitionen im Energiebereich die gesamte Lebensdauer herangezogen. Zusätzlich wird für jede geplante Investition mindestens eine Alternative gesucht, die zu einer CO2-Reduktion führt. Anschliessend werden die Kosten für die CO2-Reduktion den zukünftig anstehenden Kompensationskosten der Referenzvariante gegenübergestellt und die günstigere Variante gewählt. Investitionen in den Klimaschutz und Kosteneinsparungen müssen sich nicht ausschliessen: Die bis 2023 geplanten Massnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen führen zu Kosteneinsparungen von insgesamt über 70 Mio. Franken. Klimaschutz steigert also die Wettbewerbsfähigkeit, was bei weiter steigenden Energiekosten künftig noch stärker ins Gewicht fallen wird.  Energiesparen und die damit einhergehende Reduktion von CO2-Emissionen werden bei Coop auch bei den Produkten gross geschrieben. So führt Coop z.B. unter dem Label Oecoplan zahlreiche energiesparende Produkte. Im Transportbereich wird bereits ein grosser Teil des Warenumschlags per Bahn abgewickelt. Flugtransporte von Waren lässt Coop nur zu, wenn diese – z.B. aus Qualitätsgründen – unvermeidbar sind. Darüber hinaus werden die CO2-Emissionen aus Flugtransporten, Auslieferungen von coop@home und sämtlichen Geschäftsreisen kompensiert.

Fachliche und regulatorische Unterstützung notwendig


Um im Klimaschutz eine zentrale Rolle einnehmen zu können, benötigen Unternehmen sowohl fachliche als auch regulatorische Unterstützung. Fachliche Unterstützung in der Schweiz bietet die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW), die eng und partnerschaftlich mit dem Bund sowie den technischen Planungsbüros zusammenarbeitet. Damit regulatorische Instrumente die Unternehmen bei ihrer CO2-Reduktion auch wirklich unterstützen, müssen sie wirkungsorientiert und wettbewerbsneutral, aber auch staatsquotenbzw. kaufkraftneutral sowie minimal vollzugsaufwändig und verlässlich sein. Deshalb sollten Unternehmen frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Der Gesetzgeber kann so vom Wissen der Unternehmen profitieren und ein besseres Verständnis für unternehmerischen Klimaschutz erlangen. Dadurch wird nicht nur Effizienz des Gesetzgebungsprozesses verbessert, sondern auch die regulatorische Unsicherheit für Unternehmen vermindert. All dies steigert die Effektivität von Gesetzen zur CO2-Reduktion und verkürzt den Weg zu einem besseren Klima.

Zitiervorschlag: Sibyl Anwander Phan-huy (2009). Unternehmen können beim Klimaschutz eine zentrale Rolle einnehmen. Die Volkswirtschaft, 01. Dezember.