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Anreizorientierte Gesetzgebung und Umsetzungsorganisation der Wirtschaft für den Erfolg wichtig

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Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) hilft Unternehmen, ihre individuellen klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen und die in diesem Bereich geltenden Gesetze möglichst effizient und wirkungsvoll umzusetzen. Dank verschiedener Anreize und dem Engagement der Unternehmen wurden die wirtschaftlichen Massnahmen erkannt und unter Wahrung der Konkurrenzfähigkeit umgesetzt. Auch im Rahmen der revidierten CO2-Gesetzgebung wird die EnAW als Umsetzungsorganisation die Mitgliederfirmen bestmöglich in diesen Prozessen unterstützen, damit sie die von Politik und Gesellschaft gesetzten Ziele wirtschaftsverträglich erreichen können.

Bis 2010 müssen die CO2-Emissionen in der Schweiz auf Werte gesenkt werden, die 10% unter jenen von 1990 liegen. So will es das CO2-Gesetz, das auf dem Kyoto-Protokoll basiert. Fest steht auch, wie die Reduktion erreicht werden soll: durchschnittlich 15% weniger Emissionen bei den Brennstoffen und 8% weniger bei den Treibstoffen. Zur Erreichung dieser Ziele wird der Bund ab 2006/2007 eine CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen einführen. Ausserdem wird dem Klimarappen als freiwillige Massnahme im Treibstoffbereich eine befristete Chance eingeräumt. Die EnAW koordiniert und begleitet die konkreten Massnahmen, vor allem im Bereich Brennstoffe. Angestrebtes Ziel ist es, dass 45% des Energieverbrauches in den Bereichen Industrie und Dienstleistung in Zielvereinbarungen eingebunden sind.

Resultate der bestehenden Gesetzgebung


Die EnAW ist Ende 2001 mit weniger als 100 Unternehmen gestartet. Heute haben sich rund 1900 Betriebe in über 80 Gruppen im Rahmen der EnAW engagiert. Gesamthaft emittieren die Teilnehmer der EnAW rund 3,5 Mio. Tonnen CO2. Zusammen mit den Emissionen aus der Zementindustrie sind über 40% der CO2-Emissionen im Brennstoffbereich der Wirtschaft durch Zielvereinbarungen abgedeckt. Allein im Jahr 2008 wurden im Vergleich zu einer unbeeinflussten Entwicklung knapp 1 Mio. Tonnen CO2 eingespart; der Energieverbrauch hat sich um rund 5700 GWh reduziert. Rund ein Drittel dieser Einsparungen sind als direkte Folge der Anstrengungen im Zusammenhang mit den EnAW-Zielvereinbarungen zu werten und gelten als freiwillige Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes.

Erfolgsfaktoren


Der Erfolg dieser Umsetzung ist unter anderem auf die spezifische Ausgestaltung der im CO2-Gesetz angelegten Anreizmechanismen zurückzuführen, die im Prinzip aus einer Kombination von Zielvereinbarungen mit einer echten Lenkungsabgabe bestehen. Beim heutigen Mechanismus der Zielvereinbarungen ist entscheidend, dass die CO2-Reduktionsziele mit den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Unternehmens abgestimmt sowie mit dem Bund vereinbart werden. Die zur Umsetzung der Ziele notwendigen Massnahmen müssen dabei immer auch messbar und rentabel sein. Wichtig ist auch, dass mit der im Gegenzug erhaltenen Befreiung von der CO2-Abgabe dem Unternehmen die finanziellen Mittel zur Investition in Effizienzsteigerung erhalten bleiben. Die Möglichkeit, CO2-Emissionsrechte an die Stiftung Klimarappen verkaufen zu können, motiviert zudem zu Mehrleistungen.  Daneben profitieren viele EnAW-Unternehmen von zusätzlichen Anreizen wie vergünstigten Stromtarifen oder administrativer Befreiung von kantonalen Auflagen. Aufgrund eines Abkommens mit der Klimastiftung erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine finanzielle Erleichterung beim Abschluss und der Umsetzung einer EnAW-Zielvereinbarung.

Fortführung bewährter Elemente


Mit der Ende August 2009 vom Bundesrat veröffentlichten Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes zeigt sich, dass verschiedene bewährte Elemente des bestehenden Gesetzes übernommen wurden. So sind weiterhin freiwillige Massnahmen und die Möglichkeit der Abgabenbefreiung vorgesehen. Neu werden unter anderem Regelungen zur Anbindung an ein europäisches Emissionshandelssystem aufgestellt.  Die EnAW wird sich weiterhin als Umsetzungsorganisation der Wirtschaft für die Unternehmen der Schweiz engagieren. Wir sind überzeugt, auch künftig auf der Grundlage der bestehenden Erfolgsfaktoren eine wichtige Rolle zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu spielen. Entscheidend ist, dass die Unternehmen auch weiterhin Anreize haben werden, ihre individuellen Potenziale optimal auszuschöpfen. Wichtige Anreize dazu bilden nicht nur eine zu vermeidende Abgabe, sondern auch die Verminderung von Transaktionskosten, die Einführung von Managementsystemen sowie die Kombination mit weiteren Zusatznutzen.

Zitiervorschlag: Eberle, Armin (2009). Anreizorientierte Gesetzgebung und Umsetzungsorganisation der Wirtschaft für den Erfolg wichtig. Die Volkswirtschaft, 01. Dezember.