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Klimaschutz und Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen

Klimaschutz und Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen

Wie es das neue Klimaabkommen bewerkstelligt, Klimaschutz nicht gegen Entwicklung auszuspielen, ist der zweite grosse Streitpunkt der Verhandlungen neben den Emissionsabbauverpflichtungen. Das Departement of Economic and Social Affairs der UNO (Undesa) warnte diesen Herbst: «Die Idee, den gegenwärtigen Stand globaler Ungleichheit über das nächste halbe Jahrhundert einzufrieren, während die Welt das Klimaproblem zu lösen versucht, ist wirtschaftlich, politisch und ethisch unakzeptabel.» Die Entwicklungsländer sind durchaus bereit, das Klimaproblem gemeinsam mit den Industrieländern anzupacken, wollen dafür aber finanzielle und technische Unterstützung zur Anpassung an die negativen Folgen der Klimaerwärmung, die vor allem die ärmeren Länder treffen, und zur Umstellung auf einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad, um aus der Armut herauswachsen zu können.

No money – no deal!


Übereinstimmend mit der Forderung der Entwicklungsländer (G-77) spricht die Undesa von insgesamt 500 Mrd. US-Dollar jährlich für Anpassung und Umstellung auf einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad. Auch wenn man die Forderung der G-77 verhandlungstaktisch versteht, geht es um substanzielle finanzielle Verpflichtungen der Industrieländer. Das Climate Action Network (ein globales Netzwerk von 450 Nichtregierungsorganisationen) rechnet mit 160 Mrd. US-Dollar pro Jahr, welche die Industrieländer für Waldschutz, Technologietransfer und Anpassungsmassnahmen aufbringen müssten. Der Anteil der Schweiz daran beträgt 1,7 Mrd. Franken jährlich. Über diese finanziellen Verpflichtungen schafft der Bundesrat in Botschaft und CO2-Gesetz ebenso wenig Klarheit wie darüber, wie er die Mittel aufzubringen gedenkt, obschon die Investitionen in den nächsten zwei Jahrzehnten die entscheidenden sein werden.  International hat sich die Schweiz bislang nur zu den Anpassungsmassnahmen geäussert. Sie schlug in den Verhandlungen eine internationale CO2-Steuer zur Finanzierung der Anpassungsmassnahmen der ärmeren Länder vor. Zu den Verpflichtungen im Waldschutz und der technischen Umrüstung auf einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad schweigt sich der Bundesrat bislang aus.  In der Schweiz würde die internationale CO2-Steuer nach Angaben der Verwaltung jährlich 60 Mio. US-Dollar einbringen, wovon 36 Mio. an einen multilateralen Anpassungsfonds gehen und 24 Mio. für den landeseigenen Anpassungsbedarf abgezweigt werden sollen. Vor einem Jahr meinte der Bundesrat, die bestehende CO2-Abgabe könnte als nationales Pendant seiner internationalen CO2-Steuer dienen. Im neu vorgeschlagenen CO2-Gesetz lässt er es aber völlig offen, mit welchem Instrument er die internationale CO2-Steuer im Inland zu erheben wünscht, falls sich seine Idee durchsetzen wird.  Was die Hilfe an die Schwellenländer zur Umrüstung der Energieproduktion und industriellen Produktionsprozesse betrifft, will der Bundesrat gemäss Botschaft «in erster Linie die finanz- und handelspolitischen Rahmenbedingungen» verbessern. Dazu schlägt er den Abbau von «Handelshemmnissen» und «ein investitionsfreundliches Umfeld» vor, in dem der «Schutz des geistigen Eigentums» gewährt bleibe. Die Botschaft verschweigt, dass sich die G-5 (China, Brasilien, Indien, Mexiko, Südafrika) schon vor zwei Jahren dagegen ausgesprochen haben, den Klimaschutz für einen weiteren Liberalisierungsschub im Industriegüterhandel auszunützen. Stattdessen unterbreiteten sie folgende Vorschläge:  – einen systematischen öffentlichen Zugang zu allen Klimatechnologien, die mit staatlichen Mitteln entwickelt worden sind;  – die Schaffung eines internationalen Technologiepools, in den die Unternehmen ihre Patente einbringen und den Entwicklungsländern leicht zugänglich machen müssten;  – die Aufhebung des Patentschutzes für die ärmsten Länder; – Geld zur technologischen Umrüstung von den Industrieländern.

Notwendige Ergänzung des CO2-Gesetzes


Das Parlament ist deshalb gut beraten, im CO2-Gesetz all die Aspekte zu ergänzen, welche den Einbezug der Entwicklungsländer in das Klimaabkommen ermöglichen und ihnen eine faire Entwicklungschance trotz Klimaschutz bieten. Dazu muss das Gesetz die Instrumente enthalten, welche eine ausreichende Finanzierung der internationalen Klimaverpflichtungen der Schweiz ermöglichen. Die Mittel dazu müssen nicht aus dem Steueraufkommen generiert werden, sondern könnten verursachergerecht aus Erlösanteilen einer CO2-Steuer, dem Zertifikatshandel und der Versteigerung der Zertifikate kommen.

Zitiervorschlag: Peter Niggli (2009). Klimaschutz und Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen. Die Volkswirtschaft, 01. Dezember.