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90 Jahre Schweizer Aussenwirtschaftspolitik

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Die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik der letzten 90 Jahre war starken Veränderungen unterworfen, die von internationalen handelspolitischen Rahmenbedingungen hervorgerufen wurden, aber auch innenpolitisch bestimmt waren. Nach der Phase des Protektionismus in der Zwischenkriegszeit folgte in den 1950er-Jahren mit dem Gatt
General Agreement on Tariffs and Trade, heute WTO. der Aufbau eines multilateralen Welthandelssystems, dem sich die Schweiz – nach anfänglichem Zögern – in den 1960er-Jahren ebenfalls zuwandte. Eine Konstante der schweizerischen Aussenhandelspolitik kann im Bemühen gesehen werden, wirtschaftliche Integration ohne politische Einbindung zu erreichen.

Eine persönliche Stellungnahme zu Beginn: Ich war überrascht zu sehen, wie anders die Welt der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik bis in die 1950er-Jahre war und wie wenig ich davon wusste. Eine grosse Zahl bilateraler Handels- und Zahlungsverträge von meist recht kurzer Laufzeit setzten den Rahmen. Mengenmässige Einfuhr- und Ausfuhrkontrollen sorgten ab den 1930er-Jahren für den bilateralen Zahlungsausgleich im Rahmen von Clearingsystemen. Die Schweiz blieb nach dem Zweiten Weltkrieg den Bretton-Woods-Institutionen fern, und ein Beitritt zum Gatt war bis in die 1950er-Jahre kein Thema.Im Folgenden wird zuerst ein chronologischer Überblick der schweizerischen Handelspolitik vor dem Hintergrund der sich verändernden internationalen Rahmenbedingungen gegeben. Anschliessend verdeutlichen einige Zahlen die Entwicklung der letzten 90 Jahre. Ein paar allgemeine Lehren aus den aufgezeigten Zusammenhängen schliessen den Beitrag ab.

Der schwierige Weg zum Multilateralismus


Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wird häufig als liberales Zeitalter beschrieben, das sich deutlich von jenem nach dem Ersten Weltkrieg abhebt. Dies ist nur teilweise richtig. Korrekt ist, dass der Goldstandard einen freien Zahlungsverkehr – und damit den multilateralen Ausgleich – ermöglichte. Ebenso hat sich das in den 1860er-Jahren mit dem Cobden-Vertrag zwischen England und Frankreich erstmalig vereinbarte Meistbegünstigungsprinzip zunehmend zum Standard bilateraler Handelsverträge entwickelt und damit bilateral vereinbarte Konzessionen multilateralisiert. Wenig beachtet wird, dass die Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzende Politik des Zollabbaus schon in den 1870er-Jahren umgeschlagen hat, als Reaktion auf die schwere Rezession. Schutzzölle und so genannte Kampfzölle (Zollerhöhungen, um damit Verhandlungsmasse für zukünftige Zollsenkungsverhandlungen zu schaffen) waren also bereits vor dem Ersten Weltkrieg gängige Handelspolitiken, denen sich auch die Schweiz als traditionell stark freihändlerisch eingestellte Nation nicht vollständig entziehen konnte. So enthielt beispielsweise die Zolltarifrevision von 1902, wenn auch auf tieferem Niveau als bei den meisten europäischen Handelspartnern, protektionistische Züge.

1920–1945: Zerfall des multilateralen Welthandelssystems


Nach dem Ersten Weltkrieg zerfiel das multilaterale Welthandelssystem zusehends – und zwar aus zwei Gründen: Steigende Zollsätze beeinträchtigten den internationalen Handel, und in den 1930er-Jahren kam es zum Versagen des multilateralen Zahlungssystems. Zu den Zöllen: Die Zolltarifrevision der Schweiz von 1921 sollte einerseits die Gewichtszölle an die seit 1902 aufgelaufene Geldentwertung anpassen; anderseits enthielt sie erstmals Schutzzölle für die Landwirtschaft. Diese Revision kann als Ausgangspunkt einer zunehmend protektionistischen Landwirtschaftspolitik gewertet werden. Aber auch die allgemeine Anpassung hatte – vermutlich ungewollt – stark protektionistische Wirkungen. Der nach der Revision einsetzende Rückgang der Weltmarktpreise verlieh dem Gewichtszoll eine Schutzwirkung, die weit über das bisherige Niveau hinausging. So stieg die durchschnittliche Zollbelastung der schweizerischen Importe sehr rasch auf 8%–10% (gegenüber 4,5% vor dem Ersten Weltkrieg); 1935 betrug sie mehr als 20% und auch 1938 noch immer 17%, also etwa das Vierfache der Vorkriegsjahre.
Vgl. Bosshardt und Nydegger, S. 314. Damit blieb die Schweiz allerdings immer noch hinter den Zollmauern anderer Staaten zurück. Bekannt (und berüchtigt) ist der Smoot-Hawley Act der USA von 1931, mit dem die Zölle zum Teil massiv erhöht wurden und der von anderen Ländern zum Anlass für analoge Zollerhöhungen genommen wurde. Die Zollpolitik war allerdings nur die eine – gewissermassen äussere – Mauer der protektionistischen Abschottung. Mindestens so gravierend erwies sich das Versagen des internationalen Zahlungssystems. Bereits in den 1920er-Jahren hatte der damalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht Devisenkontrollen für deutsche Importe eingeführt. Nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise folgte ab 1931 eine grosse Zahl von Zahlungsabkommen, die auf dem bilateralen Clearing beruhten. Sofern nicht Kreditmechanismen oder (begrenzt) multilaterale Kompensationsmöglichkeiten bestanden, setzte dieses System voraus, dass die Importe und Exporte zwischen jedem Länderpaar ausgeglichen sein mussten. Dies konnte nur mit weitreichenden Eingriffen in die Aussenhandelstransaktionen gesichert werden. Zuerst nahm man diese Situation als Problem unzureichender Zahlungsfähigkeit der Verliererstaaten aus dem Ersten Weltkrieg wahr. Im Nachhinein lässt sich der Zerfall der multilateralen Welthandelsordnung aber mindestens so sehr dem Festhalten an einer falschen Währungsordnung zuschreiben. Nach dem Ersten Weltkrieg wollte man den Goldstandard mit voller Währungskonvertibilität wieder einführen, ohne aber die Disziplin der automatischen Geldmengenvariation für Defizit- und Überschussländer zu akzeptieren. Da Wechselkurs sowie interne Preis- und Lohnentwicklungen als Anpassungsmechanismen ausfielen, war es nicht zu vermeiden, dass sich aussenwirtschaftliche Ungleichgewichte entwickelten, denen man nur mit mengenmässigen Eingriffen in die internationalen Zahlungs- und damit Handelsströme begegnen konnte. Die direkte Lenkung der Aussenhandelstransaktionen verschärfte sich in den Kriegsjahren, während der Aussenhandel zu einem zentralen Element der Überlebensstrategie wurde.
Da diese Zeitspanne in den Berichten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg ausgiebig dokumentiert ist, möchte ich hier nicht weiter darauf eintreten (vgl. die Grundlagenstudie Meier, Frech, Gees und Kropf oder Kapitel 4 des Schlussberichts der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg).

1945–1955: Aufbau des internationalen Zahlungssystems


Die bilateralen Handels- und Zahlungsverträge blieben bis in die Mitte der 1950er-Jahre ein zentrales Element der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Unter der Führung der USA und unterstützt durch die Marshall-Plan-Hilfe sollte der Wiederaufbau in Europa zu einer multilateralen Weltwirtschaftsordnung führen. Zu diesem Zwecke wurden 1948 die Europäische Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC, Vorläuferin der heutigen OECD) und in deren Schoss 1950 die Europäische Zahlungsunion (EZU) geschaffen, die einen Prozess der fortschreitenden Liberalisierung anstossen und begleiten sollten. Dieser Prozess erwies sich als recht schwierig, und die volle Konvertibilität für laufende Transaktionen konnte erst 1958 durch alle OEEC-Mitglieder eingeführt werden. Solange diese nicht gegeben war, mussten Institutionen des gebundenen Zahlungsverkehrs mit entsprechenden Eingriffen in die Handelsströme beibehalten werden. Die schweizerische Aussenhandelspolitik blieb in dieser Phase stark bilateral ausgerichtet.

1955–1965: Neuausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik


Mitte der 1950er-Jahre ist eine Neuausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik erkennbar, die teilweise von äusseren Entwicklungen aufgedrängt, zum Teil aber Resultat einer politischen Neuausrichtung war, die sich auch personell verfolgen lässt. 1934–1954 hatte Jean Hotz als Direktor der Handelsabteilung die bilaterale Politik entscheidend geprägt. Nach seinem Rücktritt übernahm Hans Schaffner die Handelsabteilung; 1961 folgte dessen Wahl in den Bundesrat. Hans Schaffner hat in beiden Funktionen den multilateralen Weg auf mehreren Ebenen eingeleitet und fortgeführt. In Europa musste die Schweiz auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) reagieren. Nachdem ein Beitritt zur EWG aus politischen Gründen nicht in Frage kam, forcierte Hans Schaffner die Gründung einer «grossen» Freihandelszone, der neben der EWG alle anderen europäischen Länder angehören sollten. Als diese Pläne am Veto Frankreichs scheiterten, war er wiederum treibende Kraft für die Schaffung der «kleinen» Freihandelszone, der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta). In die Zeit Hans Schaffners fällt auch die Annäherung der Schweiz an das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (Gatt). Wie bereits eingangs erwähnt, war die schweizerische Position anfänglich sehr zurückhaltend, da man befürchtete, dass die Zahlungsbilanzklausel der Schweiz einseitige Verpflichtungen auferlegen könnte. Mit der im Rahmen der OEEC erreichten Konvertibilität der meisten europäischen Währungen verlor dieses Argument an Gewicht. Gleichzeitig musste man feststellen, dass die in den bilateralen Handelsverträgen enthaltene Meistbegünstigungsklausel nicht ausreichte, um aus den Gatt-Zollsenkungsrunden der anderen Länder den vollen Nutzen ziehen zu können. Die im Gatt gebundenen Zollsätze galten zwar aufgrund der Meistbegünstigung auch für Importe aus der Schweiz; es fehlte aber der Verhandlungsrahmen für die Einbringung spezifisch schweizerischer Interessen. Als Beispiel wurde in Kommentaren auf die schweizerischen Uhrenexporte in die USA hingewiesen. Dafür zeigte sich in der schweizerischen Landwirtschaftspolitik eine neue Schwierigkeit. Neuseeland und Australien stellten sich gegen eine Aufnahme der Schweiz ohne weitreichende Konzessionen im Agrarbereich. 1958 einigten sich die Gatt-Mitglieder auf einen provisorischen Beitritt der Schweiz (ohne Stimmrecht, aber mit voller Teilnahme an den Gatt-Arbeiten) und 1966 erfolgte die definitive Aufnahme mit einer Reihe von Sonderbestimmungen zur schweizerischen Agrarpolitik. In beiden Phasen war Hans Schaffner zentraler Verhandlungspartner auf schweizerischer Seite.

Ab 1980: Von der Aussenhandels- zur Standortpolitik


Die Internationalisierung der Wirtschaft, die sich vor allem seit den 1980er-Jahren beschleunigt hat, führt dazu, dass zur Aussenwirtschaftspolitik in weitaus grösserem Masse auch die Bereitstellung günstiger Investitionsbedingungen gehört. Nach aussen geht es um die Stärkung schweizerischer Direktinvestitionen. Neben direkter politischer Unterstützung ist hier vor allem das dichte Netz von Doppelbesteuerungs- und Investitionsschutzabkommen von grosser Bedeutung. Aber auch ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz sind ein wichtiger Pfeiler unseres Wachstums. Unternehmen können heute ihre betrieblichen Funktionen relativ flexibel verteilen. Für die Schweiz ist entscheidend, dass sie attraktiver Standort für einkommensstarke Aktivitäten wird. Und hier sind Erfolge durchaus zu verzeichnen: Sehr viele internationale Unternehmen nehmen Konzernaufgaben aus dem Standort Schweiz wahr, was hoch bezahlte Arbeitsplätze und Steuereinnahmen schafft. In diesem Sinne ist Aussenwirtschaftspolitik zunehmend auch Standortpolitik in einem vermehrt international integrierten Wirtschaftsraum. Diese Standortpolitik umfasst neben der Sicherung aussenwirtschaftlicher Transaktionen auch Steuerpolitik, Ausbildung, Kultur und Verkehr – kurz, alles was eine Niederlassung für Firmen und Führungspersonen attraktiv macht.

Einige Zahlen zur aussenwirtschaftlichen Verflechtung


Die vorangehenden Abschnitte haben die Entwicklung der schweizerischen Aussenwirtschaft vor allem aus den internationalen politischen Herausforderungen und deren vertraglicher Einbettung skizziert. Im Folgenden wird auf einige grosse Entwicklungslinien in den vergangenen 90 Jahren hingewiesen. Tabellen und Grafiken sollen den faktischen Hintergrund ergänzen, wobei leider konsistente Zahlenreihen über den ganzen Zeitraum fehlen.
Für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Datenlage gut. Schätzungen für frühere Jahre beruhen auf unterschiedlichen Quellen und lassen sich nur hinsichtlich der Grössenordnungen vergleichen.

Gute Verfassung der Ertragsbilanz der Schweiz


Die Handelsbilanz wies traditionell ein Defizit aus, das durch Überschüsse aus Dienstleistungstransaktionen und Kapitaleinkommen ausgeglichen wurde und per saldo zu einem Überschuss der Ertragsbilanz führte (vgl. Tabelle 1). Diese über die gesamte Periode gesunde Verfassung der Ertragsbilanz hob sich positiv von den Erfahrungen der meisten anderen europäischen Länder ab und war – zusammen mit einer auf Geldwertstabilität ausgerichteten Geldpolitik – ein Hauptgrund für die besondere Stellung der Schweiz im europäischen Handelssystem während der 1930er- bis 1950er-Jahre.

Schwankende Aussenhandelsintensität


Die Aussenhandelsintensität ist in Tabelle 1 erst für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg abgetragen. Die Zahlen widerspiegeln die stark wachsende Bedeutung der Exporte während der letzten Jahrzehnte. Der Anteil der Güterexporte am Bruttoinlandprodukt (BIP) hat sich von 1960 bis heute von 20% auf 40% verdoppelt. Häufig vergisst man allerdings, dass die internationale Verflechtung bereits vor dem Ersten Weltkrieg sehr hoch gewesen ist. Gemäss Bosshardt/Nydegger machten die Ausfuhren zu Beginn des 20. Jahrhunderts rund einen Drittel des BIP aus. Der Erste Weltkrieg und die Weltwirtschaftskrise liessen diesen Anteil auf 15% im Durchschnitt der Jahre 1937/38 fallen. Auch wenn die beiden Zahlenreihen nur beschränkt vergleichbar sind, hat die Schweiz in BIP-Prozenten gemessen erst in den 1990er-Jahren wieder die Werte aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg erreicht.

Verschiebungen in der Branchenstruktur der Exporte


Betrachtet man die Branchenstruktur der Exporte (vgl. Grafik 1), so fallen einige markante Verschiebungen auf. Die Textilindustrie als früher dominierende Branche hat weitgehend an Bedeutung verloren. Aus heutiger Sicht bemerkenswert ist der ausserordentlich hohe Anteil, den die Textilindustrie bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts einnahm. Nach Schätzungen von Bosshardt/Nydegger machten diese in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts deutlich über 50% aller Exporte aus. Gemäss den neueren Daten betrug der Anteil der Textilbranche Mitte der 1920er-Jahre immer noch 40% der gesamten Ausfuhren. Die Weltwirtschaftskrise brachte dann aber einen eigentlichen Zusammenbruch, von dem sich die Branche auch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erholen konnte. Dazu mag – neben dem Aufkommen neuer Anbieter – auch beigetragen haben, dass die hochwertigen Textilien in den Jahren des gebundenen Zahlungsverkehrs als «non-essentiels» nur geringe Priorität erhielten. Auch die Entwicklung der schweizerischen Maschinenindustrie ist eindrücklich: Einem ausserordentlich starken Anstieg in den 1950er- und 1960er-Jahren folgte ein Anteilsverlust, der sich im letzten Jahrzehnt beschleunigte. Bemerkenswert ist auf der anderen Seite der Anteilsgewinn der chemischen und pharmazeutischen Industrie seit Anfang der 1990er-Jahre.

Regionale Verteilung


Die regionale Verteilung der Exporte (vgl. Grafik 2) zeigt – gemessen an den grossen weltwirtschaftlichen Verschiebungen – eine erstaunliche Konstanz. Einzige Ausnahme sind die deutlich sichtbaren Spuren des Zweiten Weltkriegs im Vergleich der Zahlen 1930, 1940 und 1950. In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Eindruck eines starken Anteilsgewinns der aussereuropäischen Staaten geweckt, was sich in den Zahlen aber kaum findet.

Ausländische Direktinvestitionen


Im vorangehenden Abschnitt wurde darauf hingewiesen, dass ab 1980 die internationale Verflechtung der Wirtschaft stark zugenommen hat. Dies zeigt sich auch in der Entwicklung der ausländischen Direktinvestitionen (vgl. Grafik 3). Ab 1985 werden detaillierte Zahlen von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erhoben. Für die gesamten Flüsse sind Zahlen bis 1965 verfügbar; diese sind aber nur bis 1980 abgebildet, da die Investitionsflüsse während der ganzen Periode konstant im Bereich 2 bis 4 Mrd. Franken lagen und keine besonderen Bewegungen aufwiesen. Die Grafik zeigt, dass einerseits über die letzten Jahrzehnte die Flüsse stark steigen und dass andererseits diese konjunkturbedingt stark schwanken. Auch hier ist die regionale Struktur erstaunlich stabil. Rund zwei Drittel der Direktinvestitionsbestände liegen nach wie vor in Europa und Nordamerika.

Allgemeine Schlussfolgerungen


Seit den 1960er-Jahren ist der multilaterale Rahmen fest verankert. Die Gefahr eines Rückfalls in den gebundenen Zahlungsverkehr und den damit verbundenen strengen Bilateralismus besteht nicht. Trotzdem sind auch innerhalb dieses Rahmens zentrale Herausforderungen für die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik auszumachen. Ohne auf Details einzugehen, sei auf die Europafrage, die stark steigende Tendenz zu bilateralen Präferenzabkommen und die wachsende Bedeutung des asiatischen Raums für den schweizerischen Aussenhandel hingewiesen. Die Schweiz hat hier mit dem letztjährigen Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Japan – noch vor der EU – einen beachtlichen Erfolg erzielt.

Zwei Konstanten der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik


Die Entwicklungen des 20. Jahrhunderts zeigen besonders deutlich den engen Zusammenhang zwischen der internationalen Währungs- und Handelsordnung. Freier Zahlungsverkehr ist eine zentrale Voraussetzung für eine multilaterale Weltwirtschaftsordnung. Die Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre wurde nicht nur durch die Schutzzölle, sondern ebenso durch die mengenmässigen Export- und Importkontrollen, die zur Sicherung der Zahlungsbilanzsituation eingeführt wurden, massiv verstärkt. Der Zusammenhang wird auch in der Aufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg deutlich. Die mit den bilateralen Clearingverfahren verbundenen Mengenkontrollen konnten erst Mitte der 1950er-Jahre deutlich gelockert werden, als die Zahlungsbilanzsituation der OEEC-Mitglieder den freien Zahlungsverkehr für laufende Transaktionen wieder zuliess. Diese Lehre darf auch für die Zukunft nicht vergessen werden: Freier Zahlungsverkehr ist für die Sicherung einer offenen Weltwirtschaftsordnung wichtiger als Stabilität der Wechselkurse. Dies gilt auch für die Integration von Entwicklungs- und Schwellenländern in die Weltwirtschaft. Die zweite Konstante der schweizerischen Aussenhandelspolitik zeigt sich im Bemühen gegenüber Europa, wirtschaftliche Integration ohne politische Einbindung zu erreichen. Dies prägte die Politik der 1920er- und 1930er-Jahre, war zentrales Spannungsfeld während des Zweiten Weltkriegs und kann auch als kennzeichnendes Merkmal der schweizerischen Handelspolitik seit den 1950er-Jahren bezeichnet werden. Das erfolglos angestrebte Ziel einer grossen Freihandelszone als Antwort auf die Gründung der EWG, die Gründung der Efta nach dem Veto Frankreichs zur grossen Freihandelszone, das bilaterale Freihandelsabkommen von 1972, die Verhandlungen zum EWR und die nach der negativen Volksabstimmung eingeschlagene bilaterale Strategie sind Bausteine auf einem konsistenten Weg der wirtschaftlichen Integration ohne politische Einbindung. Hans Schaffner, Paul Jolles und Franz Blankart verkörpern diesen Weg als zentrale Personen der schweizerischen Aussenhandelspolitik. Auf diesem Hintergrund ist die heutige Europadebatte im Wesentlichen eine Auseinandersetzung darüber, ob die Trennung von wirtschaftlicher und politischer Integration angesichts des veränderten politischen Umfeldes auch in Zukunft eine tragfähige Strategie bleiben kann; die Meinungen dazu sind offensichtlich sehr geteilt.

Drei kritische Punkte


Auf dem Hintergrund der in diesem Beitrag aufgezeigten Entwicklungen gibt es aber auch drei kritische Punkte, die zu beobachten sind:Erstens: Entwicklungs- und Schwellenländer konnten die Zahlungsbilanzklausel zu einfach anrufen und haben die Fehler europäischer Staaten aus den 1920er- und 1930er-Jahren wiederholt. Auch wenn sich die Situation nicht zuletzt unter dem Einfluss des Internationalen Währungsfonds (IWF) deutlich verbessert hat, darf das Risiko einer Rückbewegung nicht unterschätzt werden. Zweitens: Im Vormarsch ist die allgemeine Verletzung des Meistbegünstigungsprinzips. Solange die anderen Prinzipien durchgesetzt werden und die Meistbegünstigungszollsätze tief sind, hält sich der Schaden in Grenzen. Je mehr aber gleichzeitig die anderen Prinzipien verletzt werden, desto grösser sind die Risiken einer zu leichtfertigen Vernachlässigung des Grundsatzes der Meistbegünstigung. Als Beispiel sei auf Präferenzabkommen im Agrarbereich (Bananenfall) verwiesen. Ebenso kann es problematisch sein, wenn Entwicklungs- und Schwellenländer dazu aufgefordert werden, vermehrt Präferenzabkommen untereinander abzuschliessen. Da ihre effektiven Zölle meist deutlich unter den gebundenen Zollsätzen liegen, ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass sie zum Ausgleich der Präferenzzölle ihre Meistbegünstigungsansätze erhöhen. Drittens: Die Schweiz ist zurzeit eine Vorreiterin von Präferenzabkommen. Aus Schweizer Sicht ist dies angesichts des Stillstandes in der Doha-Runde sowie des Vorsprungs, den man sich gegenüber den Europäischen Gemeinschaften verschaffen kann, durchaus positiv zu werten. Meines Erachtens dürfen aber die systemischen Risiken der heutigen Entwicklung nicht unterschätzt werden. Das letzte Jahrhundert hat gezeigt, dass die Kosten eines Zerfalls der multilateralen Welthandelsordnung sehr hoch sein können.

Tabelle 1 «Ertragsbilanz der Schweiz, 1912–2007»

Grafik 1 «Struktur der schweizerischen Exporte nach Branchen, 1925–2008»

Grafik 2 «Struktur der schweizerischen Exporte nach Regionen, 1925–2008»

Grafik 3 «Direktinvestitionen (FDI) der Schweiz im Ausland, 1980–2008»

Kasten 1: Literatur– Bosshardt, Alfred und Nydegger, Alfred: Die schweizerische Aussenwirtschaft im Wandel der Zeiten, in: Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 1964, Band 100, Heft I/II, S. 302–327.– Hotz, Jean: Die treibenden Kräfte in der schweizerischen Handelspolitik, in: Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 1947, Band 83, Heft IV, S. 543–552.– Kneschaurek, Francesco: Struktur und Entwicklung der aussenwirtschaftlichen Leistungsbilanz der Schweiz, in: Aussenwirtschaft, Jahrgang 7, Heft IV, 1952, S. 236–251.– Meier, Martin, Frech, Stefan, Gees Thomas und Kropf, Blaise: Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik 1930–1948: Strukturen – Verhandlungen – Funktionen, Veröffentlichungen der UEK, Band 10, Zürich: Chronos Verlag, 2002.– Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg: Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg, Schlussbericht, Zürich: Pendo Verlag 2002.

Zitiervorschlag: Hauser, Heinz (2010). 90 Jahre Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Die Volkswirtschaft, 01. Januar.