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Standardkostenmodell im Bereich Brandschutz – Kostenoptimierungspotenzial

Standardkostenmodell im Bereich Brandschutz – Kostenoptimierungspotenzial

Die Kosten für den Brandschutz bilden regelmässig Gegenstand angeregter Diskussionen. Die gemeinsam vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und den Kantonen Aargau, Luzern und St.Gallen in Auftrag gegebene Studie zielt primär auf die durch den Brandschutz ausgelösten Administrativaufwendungen für die Betriebe. Mithilfe des Standardkostenmodells wurden die Kosten der Informationspflichten ermittelt, die sich aus den kantonalen Brandschutzvorschriften und den Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sowie des Verbandes der Schweizer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) ergeben. Die Studie stuft die administrativen Belastungen insgesamt als gering ein und stellt eine weitgehende Zufriedenheit bei den Betroffenen fest.

Mit dem Brandschutzrecht werden nebst brandverhütenden Verhaltensmassnahmen auch teils kostenintensive Einrichtungen für Bauten beschrieben, welche von Bauwilligen mit der Realisierung von Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Dass die im Bewilligungsverfahren geforderten Massnahmen nicht nur auf Verständnis stossen, ist naheliegend. Verglichen mit anderen Ländern genügen die Brandschutzanforderungen sehr hohen Ansprüchen, zumal die jährlich in der Schweiz zu beklagenden zirka 5 Todesopfer pro Mio. Einwohner als Folge von Brandfällen wesentlich tiefer liegen als beispielsweise in England (zirka 9 Todesopfer pro Mio. und Jahr). Dieser Sicherheitsstandard kostet viel Geld. Deshalb ist verständlich, dass die zu tätigenden Investitionen gelegentlich heftige Diskussionen auslösen.Die zur Studie eingeladenen Bauherren, Planer und Errichter von Brandschutzanlagen haben in den Befragungen mehrfach aufgezeigt, dass wohl die Belastung durch die Brandschutzmassnahmen selbst, nicht aber der damit verbundene administrative Aufwand empfunden wird. Die Studie beschränkt sich allerdings auf die Betrachtung des administrativen Aufwandes.

Wunsch nach einer einheitlichen Auslegung der Vorschriften


Bei den Befragungen der an der Studie Teilnehmenden zeigte sich mehrfach der Wunsch nach einer einheitlichen Auslegung der Vorschriften. Dies würde den interkantonal tätigen Akteuren die Arbeit vereinfachen, da beispielsweise beim Erarbeiten eines Brandschutzkonzeptes auch auf die gemachten Erfahrungen in anderen Kantonen zurückgegriffen werden könnte. Dieser Wunsch ist verständlich, hätte aber zur Folge, dass weitere Bereiche des Brandschutzes sehr detailliert auf Verordnungsstufe geregelt werden müssten, was wiederum dem ebenfalls starken Wunsch nach schlanken Vorschriften zuwiderläuft.Unsicherheit wurde bei sich überschneidenden Rechtsbereichen geortet. Beispielsweise sind sowohl im Arbeitsrecht als auch im Brandschutzrecht Anforderungen an Fluchtwege umschrieben, die sich teilweise überschneiden. Im Vollzug sind deshalb gelegentlich Fragen zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Brandschutz zu klären. Solche Überschneidungen sollten im Interesse eines einfacheren und effizienteren Vollzugs ausgemerzt werden. Da das Brandschutzrecht aufgrund des umfassenderen Bereichs an Zielgruppen weitergehende Vorschriften formuliert als das eidgenössische Recht über den Arbeitnehmerschutz, wäre vorzugsweise das Brandschutzrecht, welches auch flächendeckend Anwendung findet, zu favorisieren. Eine solche Anpassung hätte allerdings zur Folge, dass eidgenössisches Verordnungsrecht angepasst werden müsste.Als Optimierung wird auch die Errichtung eines zentralen, für alle Kantone geltenden Brandschutz-Webportals angeregt, das alle relevanten Informationen zum Thema Brandschutz bereitstellt und auf dem auch alle Formulare online bearbeitet werden könnten. Dieser Vorschlag wird unter dem Titel «Umsetzbarkeit» aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten – insbesondere in Kombination mit einem interaktiven Formularwesen – in Frage gestellt. Damit sich ein solches Portal gegenüber dem vorhandenen Portal der VKF, welches die Informationsbeschaffung weitgehend abdeckt, auch absetzen könnte, wäre eine umfassende Lösung erforderlich. Die Studie geht davon aus, dass die Kosten für ein solches Web-Portal die zu erwartenden Einsparungen bei den administrativen Kosten um ein Vielfaches übersteigen würden.

Fazit


Die Studie ergibt gegenüber dem Vollzug des Brandschutzrechts ein sehr positives Stimmungsbild. Mit durchschnittlichen administrativen Kosten pro Unternehmen und Jahr von 67.30 (AG), 95.30 (LU) und 110.40 (SG) Franken werden den drei beteiligten Kantonen vergleichsweise geringe administrative Belastungen attestiert. Die Optimierungsvorschläge der Studie umschreiben denn auch keine grundlegenden Anpassungen des Vollzugs im Brandschutzrecht.

Zitiervorschlag: Ulrich Brunner (2010). Standardkostenmodell im Bereich Brandschutz – Kostenoptimierungspotenzial. Die Volkswirtschaft, 01. Juni.