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Nutzen und Grenzen des Standardkostenmodells: Eine Beurteilung der Anwendbarkeit aus kantonaler Sicht

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Mit dem Pilotprojekt im Bereich Brandschutz haben die Kantone Aargau, Luzern und St. Gallen zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft erstmals auf kantonaler Ebene mit dem Standardkostenmodell (SKM) administrative Kosten gemessen. Die Studie zeigt Nutzen und Grenzen der Methode auf. Das SKM bietet eine exakte Messung der administrativen Kosten und ist auch auf kantonaler Ebene gut nutzbar. Wird die Methode für einen interkantonalen Vergleich von Regelungen herangezogen, zeigt sich am Beispiel des Brandschutzes, dass eine reine Messung der administrativen Kosten etwas kurz greift und die Kombination mit einer qualitativen Prozessanalyse sinnvoll ist.

Im gemeinsamen Pilotprojekt untersuchten die Kantone Aargau, Luzern und St.Gallen sowie das Seco die administrative Belastung im Bereich Brandschutz für das Jahr 2008 mit dem SKM. Die Methode wird in der Schweiz auf Bundesebene seit 2007 erfolgreich angewendet; im europäischen Umfeld hat sich die Methode in den letzten rund zehn Jahren etabliert. Mit dem interkantonalen Pilotprojekt konnten nun erstmalig Erfahrungen auf kantonaler Ebene gewonnen werden. Die Untersuchung wurde von der Firma Ramboll Management durchgeführt.

Kosten und Vollzugsprozesse im Vergleich


Zu Beginn des Pilotprojekts setzten die Projektpartner das Ziel, neben einer reinen Kostenmessung auch qualitative Aspekte zum Brandschutz zu beleuchten und einen Vergleich der kantonalen Vollzugsprozesse in die Untersuchung aufzunehmen. Diese methodische Entscheidung hat sich positiv auf die Resultate der Studie ausgewirkt. Ein interkantonaler Vergleich der im Bereich Brandschutz anfallenden administrativen Kosten hat sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kantonen als anspruchsvoll erwiesen. So könnte die unterschiedlich starke Bautätigkeit etwa zu ungleichen Fallzahlen im Untersuchungszeitraum geführt haben, was grossen Einfluss auf die ermittelten Kosten nach dem SKM – gemäss der Formel «Preis*Häufigkeit» – hat. Mittels Normierung der Fallzahlen an Kantonsgrössen kann jedoch eine markante Verbesserung der Vergleichbarkeit der Resultate erreicht werden. Die in verschiedenen Experteninterviews ergänzend gewonnenen Erkenntnisse zu den Vollzugsprozessen ermöglichten ein umfassendes interkantonales Benchmarking und führten zu kantonsspezifischen Optimierungsvorschlägen.

Nutzen und Grenzen des SKM


Mit dem SKM können administrative Kosten konkret berechnet und die grössten Kostentreiber identifiziert werden. Darüber hinaus ermöglicht die Methode eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten für die Informationspflichten zwischen verschiedenen Regulierungsebenen: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) oder kantonale Stellen.Die Ergebnisse des Pilotprojekts machen deutlich, dass die anfallenden administrativen Kosten im Bereich Brandschutz in allen Kantonen nicht allzu hoch und um Grössenordnungen kleiner sind als die materiellen Kosten. Aufgrund der Erfahrungen im Pilotprojekt zeigt sich, dass die Methode vor allem bei häufigen und standardisierten administrativen Aufgaben mit hohen Fallzahlen nutzbringend ist. Da der Aufwand der Messung der administrativen Kosten mit dem SKM relativ gross ist, lohnt sich eine sorgfältige Abwägung. Insbesondere wenn mehrere Regulierungsebenen in die Messung einbezogen werden, steigt die Komplexität an. Mit der Methode erfolgt keine inhaltliche Beurteilung des Vollzugs oder des Nutzens des Brandschutzes, da ausschliesslich standardisierte administrative Kosten abgebildet werden.

Kombination der Methoden verbessert Ergebnisse


Das Standardkostenmodell eignet sich auch in den Kantonen bestens zur Identifizierung und Berechnung administrativer Kosten bei standardisierten Prozessen mit hohen Fallzahlen. Die Anwendung des Modells kann aber je nach zu untersuchendem Regulierungsbereich relativ komplex und aufwändig sein. Für interkantonale Vergleiche im Sinne eines Benchmarking gilt es beispielsweise die unterschiedliche Ausgangslage – resp. variierende Variablen wie z.B. Fallzahlen – durch Normierung an der Kantonsgrösse oder an der Anzahl Betriebe zu beachten. Für umfassende Vergleiche kantonaler Regulierungen sollte nach Ansicht des Verfassers zusätzlich immer eine qualitative Prozessanalyse geprüft werden. Mit der Kombination quantitativer und qualitativer Vorgehensweisen kann die Qualität der Ergebnisse noch verbessert und zudem allfälliger Handlungsbedarf bei den Regelungen identifiziert werden.

Zitiervorschlag: Kuhn, Philipp (2010). Nutzen und Grenzen des Standardkostenmodells: Eine Beurteilung der Anwendbarkeit aus kantonaler Sicht. Die Volkswirtschaft, 01. Juni.