Die schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) dienen dem Personen- und Sachwertschutz und legen das Sicherheitsniveau in der Schweiz fest. Die heutigen Brandschutzvorschriften stammen aus dem Jahr 2003. Sie wurden mit Beschluss des zuständigen Organs der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau Technischer Handelshemmnisse (IVTH) vom 10. Juni 2004 für alle Kantone verbindlich erklärt und per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Gemäss dem Beschluss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) vom 10. November 2004 wurde die VKF als Fachkommission Brandschutzvorschriften bezeichnet und beauftragt, diese wenn notwendig zu aktualisieren. Sie sollen so überarbeitet werden, dass im Jahre 2015 – also 10 Jahre nach Inkrafttreten des heutigen Vorschriftenwerkes – aktualisierte Vorschriften vorliegen.
Link zu den schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF: http://www.praever.ch.
Die «Lebensdauer» der Brandschutzvorschriften wird sehr stark durch den technischen Fortschritt und die Weiterentwicklung der europäischen Normung beeinflusst. Sie müssen deshalb periodisch überarbeitet und neu publiziert werden. Aufgrund der Erfahrungen erscheint ein Zehnjahresrhythmus als angemessen.In zwei mit den Leitern der kantonalen Brandschutzbehörden durchgeführten Workshops wurden die Bedürfnisse des Vollzugs an neue Brandschutzvorschriften definiert. Die Schwerpunkte der Ergebnisse der Workshops können wie folgt zusammengefasst werden:– Die heutige, bewährte Struktur der Brandschutzvorschriften (Norm, Richtlinien, Erläuterungen, Arbeitshilfen) soll beibehalten werden. Damit bleiben die Brandschutzvorschriften für die kantonalen und kommunalen Brandschutzbehörden als rechtsverbindliche Grundlage vollzugstauglich, und die Planer, Architekten, Ingenieurbüros, Fachfirmen im Brandschutz sowie Bauherren können diese als Betroffene oder Nutzniesser auch verstehen.– Der aktuelle Stand der Technik und die sich in der Zwischenzeit weiterentwickelte europäische Normung müsste berücksichtigt werden.– Inhalte (rechtlich nicht verbindlicher) europäischer Normen im Bereich Anwendung von Brandschutzprodukten sind zu prüfen und – wenn keine Reduktion des heutigen Sicherheitsniveaus vorliegt – zu übernehmen. – Die eingeführte europäische Klassierung des Brandverhaltens von Baustoffen ist zu übernehmen und die Verwendung brennbarer Baustoffe mit EN-Klassierung in einer neuen Richtlinie zu regeln. – Die von der Fachkommission Brandschutzvorschriften behandelten Änderungswünsche und Interpretationen (FAQ) zu den Brandschutzvorschriften sind zu berücksichtigen.– Brandschutztechnische Anforderungen an technische Einrichtungen dürfen die baulichen Brandschutzanforderungen nicht unterlaufen oder müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen kompensiert werden (z.B. Lüftungsanlagen).– Regelungslücken speziell im Bereich der Richtlinien Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie der lufttechnischen Anlagen sind zu schliessen. – Fluchtweglängen sind zu hinterfragen und zu koordinieren (z.B. mit Arbeitnehmerschutz).– Im Rahmen der Veränderungen bei der European Insurance and Reinsurance Federation (CEA) ist zu prüfen, ob die CEA-Richtlinie für den Brandschutz in Lagern mit gefährlichen Stoffen wieder in das Vorschriftenwerk der VKF integriert werden soll.– Für ingenieurmässige Verfahren im Brandschutz sind grundsätzliche Anforderungen festzulegen.– Gleichzeitig mit der Herausgabe der neuen Brandschutzvorschriften sind den Brandschutzbehörden erstmals Schulungsunterlagen im E-Learning-Verfahren zur Verfügung zu stellen.Brandschutz ist ein interdisziplinärer Bereich. Die sich ergebenden verschiedenen Schnittstellen zu anderen betroffenen Gebieten – z.B. zum Umweltschutz – sind abzugrenzen und zu koordinieren. Eine wirtschaftliche Optimierung unter Wahrung des bestehenden Sicherheitsniveaus ist anzustreben. Hierzu wird zurzeit mit der ETH Zürich ein Forschungsprojekt durchgeführt, um unabhängige, technisch-wissenschaftlich entwickelte Aussagen zur wirtschaftlichen Legitimation der Brandschutzvorschriften zu erbringen. Die Herausgabe der Brandschutzvorschriften soll – nebst der gedruckten Form – auch künftig kostenlos und frei zugänglich im Internet erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Anhand eines von der Fachkommission Brandschutzvorschriften erarbeiteten Projektbeschriebs werden die Leistungsinhalte in einem Projektauftrag festgelegt sowie Projektorganisation und -leiter bestimmt. Nach Vorlage und Genehmigung des Projektes durch das IOTH wird der Projektstart am 1. Januar 2011 erfolgen. Die Finanzierung des Projektes wird über die Mitglieder der VKF sowie die Kantone ohne eigene Gebäudeversicherung erbracht.