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Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2009

Auf Gesuch hin können die eidgenössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungsämter in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten vermitteln. Dabei findet keine Zwangsschlichtung statt; das heisst, ein Vermittlungsvorschlag kann von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder um Lohnfragen.

Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt. Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen.Gemessen an der Zahl bestehender kollektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.

Kantonale Einigungsämter


Während der Berichtsperiode 2009 wurden insgesamt 20 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 10) durchgeführt. 18 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 8) kamen zur Durchführung: keine von Amtes wegen, 9 auf Antrag der Arbeitgeber, 8 auf Antrag der Arbeitnehmer und 1 auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2 Schiedsverfahren (im Vorjahr 2) kamen zur Durchführung: keine auf Antrag der Parteien zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens, 2 aufgrund von einer in einem GAV vorgesehenen Schiedsklausel. Die 20 Verfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Aargau 1, Bern 5, Basel 1, Genf 11, St. Gallen 1, Waadt 1. Zustande gekommene Einigungen wurden 15 gemeldet (im Vorjahr 6): 2 durch unmittelbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhandlungen, 11 durch Annahme des Vermittlungsvorschlages des Einigungsamtes und 2 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes. Nicht zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 5 gemeldet (im Vorjahr 3): 3 durch Ablehnung des Vermittlungsvorschlages von Seiten der Arbeitgeber, 2 von Seiten beider Parteien. Von diesen kollektiven Streitigkeiten waren 134 (im Vorjahr 219) Betriebe mit insgesamt 6476 (im Vorjahr 2258) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. In 2 (im Vorjahr 0) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fälle kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streiks.

Wirtschaftsbranchen und Kantone


Die insgesamt 20 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich wie folgt auf die Wirtschaftszweige und Kantone:– Bildung: Aargau 1;– Plattenleger: Beide Basel 1;– Schreiner, Zimmerei: Bern 5;– Luftfahrt: Genf 4;– Bäckerei: Genf 1;– Carrosserie: Genf 1;– Catering: Genf 1;– Chemie: Genf 2;– Autowerkstatt: Genf 1;– EMS: Genf 1;– Textil: St.Gallen 1;– Druckerei: Waadt 1.Streitgegenstände bildeten der Lohn (5), die Erneuerung oder der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (5), die Verletzung der Arbeitsbedingungen (1), die Wiederherstellung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern (1), die Aushandlung eines Sozialplanes (2), Entlassungen (1) sowie Nichteinhalten des GAV (Konventionalstrafe 5).

Eidgenössische Einigungsstelle


Die eidgenössische Einigungsstelle wurde im Jahr 2009 nicht eingesetzt (im Vorjahr 0).

Zitiervorschlag: Maria-Luisa Sestito (2010). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2009. Die Volkswirtschaft, 01. November.