Basel III ergänzen und Druck von Wirtschaft und Staat nehmen
Die Finanzkrise und die Ereignisse vom Herbst 2008 haben uns in Erinnerung gerufen, dass jedes Unternehmen – selbst ein Grosskonzern – in unüberwindliche Schwierigkeiten geraten und Konkurs gehen kann. Die Frage, wie in solchen Fällen vorzugehen ist, hat eine äusserst hitzige politische Debatte ausgelöst. Der Bundesrat hat den Bericht der Expertengruppe TBTF geprüft und kann nun auf dieser Grundlage Vorschläge formulieren. Danach wird es am Parlament liegen, Entscheidungen zu treffen. Ob tatsächlich die erforderlichen griffigen Massnahmen beschlossen werden, ist heute schwer zu beurteilen. Es besteht nach wie vor das Risiko, dass diese nicht mehr so dringlich scheinen, sobald die schwierigste Zeit vorbei ist. Dies ist die grösste Klippe, die das Parlament umschiffen muss.
Ein altbekanntes Problem
Warnende Stimmen gab es bereits 1998. Sie verlangten, dass sich der Staat mit der Problematik von Unternehmen befasst, deren Konkurs für die gesamte Volkswirtschaft mit einem enormen Schaden verbunden wäre (Too big to fail). Verschiedene Interventionen im Parlament forderten den Bundesrat auf, sich mit einem Szenario auseinanderzusetzen, das damals unmöglich schien. Dies war kurz nach der Fusion des Schweiz. Bankvereins (SBV) und der Schweiz. Bankgesellschaft (SBG), mit der in der Schweiz der Bankriese UBS entstand. Damals galt die Frage als rein hypothetisch, und die Debatte beschränkte sich auf Expertenkreise. Zehn Jahre später hat sich die Situation grundlegend verändert. Niemand zweifelt heute mehr daran, dass in der Schweiz tatsächlich ein Grosskonzern Konkurs gehen könnte.Deshalb stellt sich jetzt die Frage, wie mit einem Unternehmen umzugehen ist, das für die Wirtschaft eine Schlüsselrolle spielt und dessen Konkurs das ganze Land in eine tiefe Krise stürzen würde. Der Handlungsspielraum des Staates und die Interventionsmöglichkeiten staatlicher Instanzen sind in einem solchen Fall sehr begrenzt.In genau dieser Situation befand sich die Schweiz im Herbst 2008. Wir wurden Zeuge davon, wie im Ausland riesige Konzerne untergingen und Staaten zahlungsunfähig wurden, weil sie das Schlimmste verhindern wollten und deshalb absurde Verpflichtungen eingingen.
Nicht mehr die gesamte Volkswirtschaft in Gefahr bringen
Heute können wir die Dinge mit einem gewissen Abstand betrachten. Es ist Zeit, die Konsequenzen aus diesen Erfahrungen zu ziehen und sich zu überlegen, wie wir verhindern können, dass solche Unternehmen nochmals die gesamte Volkswirtschaft in Gefahr bringen. Einerseits können Unternehmen verpflichtet werden, Risiken abzubauen und ihre Finanzlage zu stärken. Andererseits kann man dafür sorgen, dass sie nicht mehr zu gross für einen Konkurs sind.Die international getroffenen Vorkehrungen sind noch kaum koordiniert. Von den G20 und den Regierungen grosser Länder kamen bisher eher Zusicherungen als konkrete Taten. Einen Fortschritt bedeuten die verschärften Eigenkapitalvorschriften für die Banken des Basler Ausschusses, der allerdings dadurch relativiert wird, dass auch Basel III mehrere Kapitalkategorien unterscheidet, für die jeweils andere Eigenkapitalvorschriften gelten. Ausserdem hat die Schweiz Basel II mit Sonderbestimmungen ergänzt, die im Rahmen von Basel III nicht unbedingt übernommen werden. Folgende Punkte würden eine wirksame Regulierung ermöglichen:− Wie bei Basel II ist den Anforderungen von Basel III ein «Swiss Finish» hinzuzufügen, das die Bankenregulierung stärkt.− Auf nationaler Ebene sind die Kapitalvorschriften durch eine höhere Eigenkapitalquote als die heute gültige zu ergänzen.− Das Eigengeschäft der Banken ist zu beschränken, damit sich diese auf die Kundenanlagen konzentrieren. Denn die immensen Risiken, die Investmentbanken manchmal auf eigene Rechnung eingegangen waren, gehörten zu den Ursachen der Krise.− Es sollte ein System entwickelt werden, um bei Schwierigkeiten Schulden in Eigenmittel umzuwandeln.Diese Massnahmen würden verhindern, dass gewisse Grossunternehmen von einer impliziten Staatsgarantie profitieren und staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, die letztlich von den Steuerzahlenden zu berappen ist. Wenn gewisse Unternehmen quasi darauf zählen können, im Notfall öffentliche Subventionen zu erhalten, andere dagegen nicht, führt das zu Wettbewerbsverzerrungen. Schliesslich darf die implizite Staatsgarantie nicht dazu verleiten, sorgloser Kapital aufzunehmen und zusätzliche Risiken einzugehen.
Fazit
Die Empfehlungen der Expertengruppe gehen in die richtige Richtung. Sie bekräftigen die Einsicht, dass entschlossene politische Schritte notwendig sind. Darin scheint sich zum ersten Mal eine grosse Mehrheit einig zu sein. Konkrete Massnahmen sind deshalb tatsächlich in Reichweite.
Zitiervorschlag: Berset, Alain (2010). Basel III ergänzen und Druck von Wirtschaft und Staat nehmen. Die Volkswirtschaft, 01. Dezember.