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Vision eines Sozialversicherungssystems als Solidargemeinschaft verantwortlicher Individuen

Vision eines Sozialversicherungssystems als Solidargemeinschaft verantwortlicher Individuen

Die Unvollkommenheit, Zersplitterung und Unübersichtlichkeit des heutigen Systems der Sozialversicherungen lässt manche davon träumen, tabula rasa zu machen und das Bestehende durch etwas Neues zu ersetzen: etwas Umfassendes, Einfaches, Verständliches und Nachhaltiges. In diese Richtung zielen Lösungsansätze wie ein bedingungsloses Grundeinkommen oder eine allgemeine Erwerbsersatzversicherung, die aktuell diskutiert werden. Auch weniger weitreichende Vorschläge haben dieses Ziel. Die Vision eines Sozialversicherungssystems, wie ich sie hier verstehe, greift jedoch weiter. Es geht dabei nicht in erster Linie um die Mechanik eines Systems, sondern um die Menschenbilder und das Gesellschaftsverständnis, die der sozialen Sicherung zugrunde liegen. Erst vor diesem Hintergrund lassen sich alternative, visionäre Systeme denken und diskutieren.

Kein bestehendes soziales Sicherungssystem ist das Ergebnis eines visionären Wurfs, sondern das Resultat harter politischer Aushandlungsprozesse. Das gilt ganz besonders für das schweizerische, das seine Ausprägung in vielen direkt demokratischen Entscheiden gefunden hat. Das Denken in kleinen Schritten, von Reformen zu Reförmchen, aber auch das Durchhangeln von einer Volksabstimmung zur nächsten sowie Abstimmungskampagnen mit Heilsversprechungen und Einschüchterungen vernebeln bisweilen unsere Wahrnehmung, worum es bei der sozialen Sicherung überhaupt geht. Ein paar einfache Fragen und entsprechende Antworten können helfen, die Nebelbänke aufzulösen und die Vision eines Sicherungssystems in Umrissen erkennbar zu machen.

Wer soll sozial abgesichert werden?


Die im 20. Jahrhundert geschaffenen Sozialwerke haben einen nationalen Bezugsrahmen. Dem Aufbau des Sozialstaates liegt die Vision eines Staatsvolks als Solidargemeinschaft zugrunde. Der Nationalstaat steht in der Pflicht, die Wohlfahrt aller Bewohnerinnen und Bewohner (nicht nur der Staatsbürger) zu fördern. Die soziale Sicherung ist zwar nicht für alle gleich grosszügig ausgestaltet, doch sie schliesst grundsätzlich niemanden aus. Ja, es ist eine Stärke gerade der schweizerischen Sozialwerke, dass sie umfassender sind als manche ihrer europäischen Pendants, welche zahllose Ausnahmeregelungen für spezielle Bevölkerungsgruppen kennen. Auf längere Sicht dürfte es keine Alternative zur nationalstaatlichen Solidargemeinschaft geben. Entsprechend muss die soziale Sicherung nationalstaatlich organisiert bleiben. Dabei sollten grundsätzlich keine Personengruppen ausgeschlossen werden – weder als Berechtigte noch als Verpflichtete.

Welche Risiken sollen abgesichert werden?


Unsere Sozialwerke bauen – historisch gewachsen – auf dem Versicherungsprinzip auf. Ihre Leistungen sind eng verknüpft mit den Risiken, die sie abdecken. Leistungen wie jene der Sozialhilfe, welche auf dem Finalitätsprinzip beruhen, sind die Ausnahme. Mit dem rasanten gesellschaftlichen Wandel verändern sich inzwischen die typischen Lebensrisiken schneller, als sich die Sozialwerke anpassen lassen. Nur sehr langsam haben diese z.B. auf den Wandel der Familienformen, das gewandelte Verhältnis der Geschlechter, die durch strukturellen Wandel bedingten Unsicherheiten der Erwerbsarbeit oder den Mentalitätswandel der Risikogesellschaft reagiert. In der Risikogesellschaft wollen Individuen zwar Risiken eingehen, sind aber nicht bereit, deren Konsequenzen zu tragen. Auch in Zukunft werden Versicherungs- und Finalitätsprinzip neben einander bestehen müssen; letzterem jedoch wird in Zukunft ein grösserer Stellenwert einzuräumen sein.

Wie steht es mit der Eigenverantwortung?


Solidarität ist keine Einbahnstrasse. In jeder tragfähigen Solidargemeinschaft sind Rechte und Pflichten konsequent auf einander abzustimmen. Eigenverantwortung und soziale Verantwortung gegenüber seinem nächsten Umfeld sind unabdingbar für eine funktionsfähige soziale Sicherung. Zu einer Vision des Sozialstaates gehört die Autonomie des Individuums und die damit verknüpfte Verantwortlichkeit ebenso wie die private Solidarität in Familie und persönlichen Bezugsgruppen. Die Förderung von Lebensbedingungen, welche die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeiten begünstigt, ist deshalb ein zentraler Aspekt der sozialen Sicherung. Die sozialstaatliche Solidarität misst sich darüber hinaus nicht einfach am Umfang sozialer Transferleistungen, sondern an der Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit eines Systems, das Menschen unabhängig ihrer Schicksalsschläge ein würdiges Leben in der Gemeinschaft ohne gesellschaftliche Ausgrenzung ermöglicht.

Wie sieht es mit der Leistungshöhe aus?


Die Vision eines bedingungslosen Grundeinkommens postuliert gleiche Leistungen für alle, unabhängig von ihrer Lebenssituation. Demgegenüber hält das heutige Sicherungssystem eine grosse Palette unterschiedlichster Leistungen bereit, welche vom versicherten Risiko, dem Lohn, der Beitragsdauer, der Familiensituation usw. abhängen. Zusatzversicherungen über die Pflichtteile hinaus ermöglichen eine weitere Ausdifferenzierung. Ein visionäres Sicherungssystem müsste einfacher ausgestaltet sein. Der Vorwurf, dass heute in manchen Fällen Reiche vom System mehr profitieren als Bedürftige, ist nicht von der Hand zu weisen und unterminiert die Glaubwürdigkeit. Wie man heute von einer Zweiklassenmedizin spricht, lässt sich inzwischen auch von einer Zweiklassen-Sozialsicherung sprechen. In der zweiten Klasse sitzen all jene (und es werden in Zukunft immer mehr sein), welche auf dem Niveau der Sozialhilfe ihr Leben bestreiten und damit verbundene Einschränkungen ihrer Autonomie hinnehmen müssen.

Soll es nur noch ein Sozialwerk geben?


Die vielen Sozialversicherungen, welche die Schweiz kennt, sind sicher nicht Ausdruck einer überzeugenden Systemlogik. Sie sind historisch gewachsen und teils überholt. Doch auch in Zukunft sollte die soziale Sicherung diversifiziert ausgestaltet bleiben. Denn nicht nur das Individuum, sondern auch die Sicherungssysteme selbst müssen vor Risiken geschützt werden. Gewohnt an Jahrzehnte des Friedens und wachsendem Wohlstand haben wir etwas aus den Augen verloren, woran soziale Sicherungssysteme zugrunde gehen können. Gerade das vergangene Jahr hat uns jedoch gezeigt, wie rasend schnell Überschuldung, drohender Staatsbankrott, Abhängigkeiten von grossen Finanzinstituten und Finanzmärkten sowie Inflation Vermögenswerte vernichten können, die als sicher galten. Diversifizierungen in der Finanzierung, aber auch der rechtlichen Ausgestaltung einzelner Teile des Sicherungssystems können hier nur von Vorteil sein.

Wie soll eine nachhaltige Finanzierung aussehen?


Soziale Sicherung ist grundsätzlich ein Versprechen für die Zukunft. Ob durch ein Umlageverfahren oder durch Kapitaldeckung finanziert – es bleibt dabei, dass soziale Sicherung auch dort, wo Risikokapital geäufnet wird, auf Annahmen über die Zukunft beruht – seien dies das Bruttosozialprodukt, Renditen auf Anlagen, Lebenserwartung, demografische Entwicklungen oder gesellschaftliche Trends. Erfahrungswerte dienen lediglich der Absicherung von Prognosen. Am Ende bleibt vor allem das Vertrauen in die Beständigkeit von Vermögenswerten, in die Prognosen und in die Solidargemeinschaft selbst, die auch dann noch soziale Sicherung gewährleisten soll, wenn Vermögenswerte vernichtet wurden oder die Prognosen sich als unzutreffend herausstellen. So wird aus der Vision eines sozialen Sicherungssystems unvermittelt die Vision einer staatlichen Solidargemeinschaft. Nur sie kann letztlich soziale Sicherheit gewährleisten, allenfalls durch Verzicht und Opferbereitschaft. Dazu braucht es die Fähigkeit, politisch tragfähige Lösungen zu finden und die Fähigkeit, sich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Ein soziales Sicherungssystem bedarf der Legitimation


Ein soziales Sicherungssystem bedarf der Legitimation – nicht nur der Legitimation durch das demokratische Verfahren, sondern auch der inhaltlichen Legitimation. Es braucht eine Vision von sozialer Gerechtigkeit. Man mag unterschiedlicher Meinung darüber sein, was das sei. Doch der Diskurs über die Frage nach dem Schutz des Individuums und der Schutzpflicht der Solidargemeinschaft sowie nach dem Ausgleich in der Gesellschaft, der ihren Zusammenhalt sichert, muss geführt werden. Bestnoten hat sich die Politik in den letzten Jahren in dieser Sparte nicht erworben.

Zitiervorschlag: Walter Schmid (2011). Vision eines Sozialversicherungssystems als Solidargemeinschaft verantwortlicher Individuen. Die Volkswirtschaft, 01. Januar.