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Angemessene Mittel für die immer wichtiger werdende Standortförderung

Angemessene Mittel für die immer wichtiger werdende Standortförderung

Die vom Bundesrat in der Botschaft zur Standortförderung enthaltenen Mittel sind mit 316 Mio. Franken für die Jahre 2012–2015 angemessen und werden von der Wirtschaft unterstützt. Auch die vorgesehenen Änderungen bei den einzelnen Förderinstrumenten werden – mit wenigen, aber wichtigen Ausnahmen – von der Wirtschaft mitgetragen. Grundlage für eine erfolgreiche Standortförderung sind erstklassige politische Rahmenbedingungen in der Schweiz.

Die Standortförderung ist für die Schweiz als Exportnation wichtig. Aus Sicht der Wirtschaft sprechen drei Gründe für eine Zunahme der Bedeutung von Exportförderung und Standortpromotion: Erstens hat die Globalisierung vermehrt zu weltumspannenden Wertschöpfungsketten geführt. Zweitens haben sich die Technologiezyklen in vielen Branchen verkürzt. Drittens bildet sich in Asien mit zunehmender Geschwindigkeit ein neues Schwergewicht der Weltwirtschaft. Diese Entwicklungen dürften sich fortsetzen und stellen für exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gleichermassen Chance und Herausforderung dar. Auch die Standortpromotion zur Ansiedelung ausländischer Unternehmen in der Schweiz steht vor neuen Aufgaben: In Schwellenländern entstehen rasch neue, äusserst erfolgreiche Unternehmen und bereits heute stammen 67 der 500 grössten Unternehmen weltweit aus den vier BRIC-Staaten Brasilien, China, Indien und Russland. Deren Strategien beinhalten die globale Etablierung von Tochtergesellschaften. Gleichzeitig sind die Aufgaben der Standortpromotion angesichts der grossen Anzahl potenzieller Zielunternehmen sowie der grossen räumlichen Distanzen und kulturellen Unterschiede nicht einfacher geworden.

Erstklassige Rahmenbedingungen als Basis


Die Erschliessung neuer Märkte mittels wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle ist eine unternehmerische Aufgabe. Ordnungspolitisch betrachtet ist die staatliche Standortförderung subsidiär und erfolgt auf zwei Ebenen: Die eigentliche Basis der Promotion von Exporten oder der Ansiedelung neuer Unternehmen aus dem Ausland ist eine möglichst hohe Qualität des Schweizer Wirtschaftsstandorts. Gradmesser der Standortqualität sind die globale Wettbewerbsfähigkeit dank erstklassiger Rahmenbedingungen, die Forschung und Entwicklung, Infrastrukturen, Arbeitsmarktregulierung, tarifäre und administrative Steuerlast, Wirtschaftsrecht oder den Marktzugang im Ausland umfassen. Die Schweiz gehört zu den weltweit besten Standorten und ist gemäss dem WEF Global Competitiveness Report 2010 das wettbewerbsfähigste Land. Nur wenn hier künftig erstklassige Bedingungen für Unternehmen gegeben sind, können auf einer zweiten Ebene Massnahmen der Standortförderung erfolgreich sein. In der Schweiz gibt es auf dieser zweiten Ebene sowohl private als auch staatliche Förderinstrumente. Bei der Exportförderung priorisiert der Gesetzgeber besonders die privaten Leistungsträger. Das Primat der Subsidiarität gilt daher sowohl bei der staatlich finanzierten Osec wie auch bei der Exportrisikoversicherung. Gleichzeitig bedeutet die Subsidiarität aber auch, dass staatliche und private Leistungsträger zusammenarbeiten. Ein weiterer wichtiger ordnungspolitischer Aspekt ist der Verzicht auf Industriepolitik in der Exportförderung und der Standortpromotion.

Internationaler Vergleich


Die Mittelausstattung der Schweizer Standortförderung bewegt sich mit knapp 80 Millionen Franken pro Jahr im internationalen Vergleich eher am unteren Rand. Österreich gibt zum Beispiel allein für die Exportförderung jährlich 110 Mio. Franken aus. Allerdings muss beim internationalen Vergleich berücksichtigt werden, dass die Schweizer Wirtschaft seit Jahrzehnten einen grossen Anteil an exportorientierten KMU aufweist, ganz zu schweigen von global ausgerichteten multinationalen Unternehmen. Somit sind die Mittel für definierte Aufgaben ausreichend und eine stabile Finanzierung der Förderinstrumente wichtig. Exportförderung entfaltet erst mittel- bis langfristig ihre Wirkung.

Tourismus


Der Bundesrat plant zwischen 2012 und 2015 für die Tourismuswerbung insgesamt 187 Mio. Franken auszugeben. Bei der Beurteilung der Ausgaben ist zu beachten, dass die privaten Anbieter ihrerseits weitere rund 120 Mio. Franken beisteuern werden. Dank der gemischtwirtschaftlichen Struktur kommt es über Schweiz Tourismus zu einer engen Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche. Zudem können die verfügbaren Mittel fast verdoppelt werden. Beides ist Voraussetzung für die Erschliessung neuer Märkte wie beispielsweise Indien. Gleichzeitig sind aber auch Werbemassnahmen in den bestehenden Tourismusmärkten sehr wichtig. Dies belegen die gegenwärtig rückläufigen Übernachtungen von Reisenden aus der EU oder den USA in Folge des starken Frankens. Bezüglich der touristischen Innovationsförderung ist festzuhalten, dass sich diese bewährt hat. Die Wirtschaft unterstützt daher deren Überführung in ein unbefristetes Gesetz. Störend ist die Verschränkung des Budgets von Innotour, ein Programm des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Innovationsförderung von Tourismusangeboten, mit der Tourismuswerbung. Die Wirtschaft hat diese budgetseitige Integration der Innovationsförderung in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Diese Verbindung ist sachfremd. So wird auch in anderen Bereichen die Innovationsförderung nicht an die Aussenwirtschaftsförderung gekoppelt. Bezüglich der Rahmenbedingungen hat der Schweizer Tourismus in der Gastronomie einen Wettbewerbsnachteil wegen der sehr hohen Lebensmittelpreise. Hier sollten Wege zur raschen Linderung dieses Problems entwickelt werden, beispielsweise durch den Abschluss eines Agrar-Freihandelsabkommens mit der EU.

Exportrisikoversicherung


Bei der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) sollen nach Ansicht des Bundesrats die temporär erfolgte Ausdehnung des Angebots dauerhaft im Gesetz verankert werden. Die Instrumente haben im Markt zwar Anklang gefunden, seitens der Versicherungswirtschaft wird dieser Schritt jedoch abgelehnt. Nach nur zwei Jahren wäre eine unbefristete Überführung ins Gesetz verfrüht; hier ist Abwarten angebracht. Je häufiger temporär eingeführte Ausweitungen staatlicher Aufgaben in unbefristete Massnahmen überführt werden, desto weniger werden bei künftigen «Sofortmassnahmen» die letztlich konkurrierenden Marktteilnehmer diese zu akzeptieren bereit sein. Bei der Reduktion des verlangten Fertigungsgrads in der Schweiz auf künftig 20% ist die Stossrichtung zu begrüssen, um den hiesigen Produktionsstandort im internationalen Wettbewerb in Märkten mit schwierigem politischem Umfeld zu stärken. Allerdings ist bei einem tiefen Fertigungsgrad darauf zu achten, dass keine Handelsaktivitäten durch die SERV abgesichert werden.

Exportförderung durch die Osec


Der Bundesrat sieht für die Exportförderung einen Finanzrahmen von 75 Mio. Franken vor. Diese leichte Erhöhung stellt real eine Nullrunde dar, da die Osec neu der Mehrwertsteuer unterworfen wird. Die Wirkungsanalyse von Ernst&Young im Auftrag des Seco stellt der Osec ein gutes Zeugnis aus. So konnten die operative Effektivität stark verbessert und die ausgewiesenen Firmenkontakte markant gesteigert werden. In der Analyse werden auch Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, und sie weist auf eine tiefe Kundendurchdringung hin. Rund 70% der Kunden nehmen die Osec-Dienstleistungen nur einmal in Anspruch. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zusammenarbeit mit privaten Aussen- und kantonalen Handelskammern auf der Basis der Subsidiarität. Hier haben die Osec, das Seco und die Wirtschaft gemeinsam Verbesserungen identifiziert und erste Massnahmen eingeleitet. Im Zentrum stehen die Arbeitsteilung und Koordination zwischen den verschiedenen Leistungsträgern. Die Schaffung eines strategischen Konsultativgremiums für Fragen der Exportförderung wird gegenwärtig näher geprüft. Ebenso sind angesichts der grossen Heterogenität bei den Aussenhandelskammern mancherorts Anstrengungen zur Weiterentwicklung eines zeitgemässen Dienstleistungsangebots notwendig. Insgesamt sind bei der Exportförderung regelmässig tiefergehende Wirkungskontrollen vorzunehmen. Dabei sollten auch die Exportplattformen einbezogen werden. So können die gemachten Erfahrungen bei künftigen Programmen berücksichtigt werden.

Standortpromotion


Die Ansiedelung von Niederlassungen ausländischer Firmen in der Schweiz wurde erst kürzlich vom Bund auf die Osec übertragen. Die Standortpromotion wird traditionellerweise von kantonalen oder regionalen Wirtschaftsförderern gemacht. Dies entspricht letztlich dem Föderalismus und dem Wettbewerb zwischen den Kantonen. Anderseits zeigt hier die vermehrte Zusammenarbeit der Kantone, dass die Standortpromotion künftig in kantonsübergreifenden Wirtschaftsräumen erfolgen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der vom Bund mit der Standortpromotion beauftragten Osec und den kantonalen Strukturen steht erst am Anfang und muss sich noch weiter entwickeln.

Zitiervorschlag: Jan Atteslander (2011). Angemessene Mittel für die immer wichtiger werdende Standortförderung. Die Volkswirtschaft, 01. Mai.